Gerichtsentscheidungen zu Behandlung und Abrechnung
Die Sammlung enthält Gerichtsentscheidungen, die für Zahnbehandlung und Abrechnung Bedeutung haben: Behandlungsfehler und Aufklärung, Schmerzensgeld, GOZ- und BEMA-Abrechnung, Erstattungsstreit mit privater Krankenversicherung und Beihilfe sowie Prüfverfahren der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Jede Entscheidung ist mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Kernaussage erfasst und verlinkt auf den Volltext. Was sie für Patienten und was sie für Praxen bedeutet, steht jeweils getrennt.
Die Filter grenzen nach Rechtsgebiet, Behandlung, Gericht, obsiegender Seite und Zeitraum ein. Aufgenommen werden nur Entscheidungen, deren Volltext gelesen wurde. Ob eine Entscheidung rechtskräftig, aufgehoben oder durch spätere Gesetzesänderungen überholt ist, steht im Steckbrief; wo das nicht belegt ist, steht dort „unbekannt“. Die Zusammenfassungen sind keine Rechtsberatung.
LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2024, 20 O 2041/23: Zahnzusatzversicherung – Anzeigepflicht bei Tarifwechsel und bereits geplanter Versorgung
Landgericht Nürnberg-Fürth, 23.07.2024 – Az. 20 O 2041/23
Nach diesem Urteil gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht auch, wenn eine Zahnzusatzversicherung auf einen besseren Tarif umgestellt wird. Wer die Frage nach angeratenen Behandlungen verneint, obwohl neuer Zahnersatz bereits angeraten war, verliert für diese Behandlung den erweiterten Schutz.
AG Neuss, 10.05.2024, 79 C 1566/23: PKV-Basistarif – keine Erstattung für Mehrschicht-Kompositfüllungen im Frontzahnbereich
Amtsgericht Neuss, 10.05.2024 – Az. 79 C 1566/23
Nach diesem Urteil musste der Versicherer im Basistarif der privaten Krankenversicherung nur Leistungen erstatten, die der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Kompositfüllungen in Mehrschichttechnik im Frontzahnbereich gehörten nicht dazu; erstattet wurde nur der Betrag für die einfachere Füllung.
VG München, 09.11.2023, M 17 K 22.3863: Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik – keine Analogberechnung nach GOZ 5030
Verwaltungsgericht München, 09.11.2023 – Az. M 17 K 22.3863
Nach diesem Urteil ist eine Aufbaufüllung aus Komposit in Mehrschichttechnik mit den GOZ-Nrn. 2180 und 2197 abgegolten. Dass die Vergütung niedrig erscheint, rechtfertigt allein keine Analogberechnung.
SG München, 17.05.2023, S 38 KA 5120/21: Wirtschaftlichkeitsprüfung – Praxisbesonderheiten müssen konkret belegt werden
Sozialgericht München, 17.05.2023 – Az. S 38 KA 5120/21
Nach diesem Urteil begründet eine Überschreitung des Vergleichsgruppendurchschnitts um 135 % den Anschein der Unwirtschaftlichkeit. Praxisbesonderheiten wie Neugründung, Neu- und Schmerzpatienten oder teure Einzelfälle müssen konkret belegt werden.
BVerwG, 26.02.2021, 5 C 7.19: Lingualretainer – keine zusätzliche Analogberechnung nach GOZ 6100 und 6140
Bundesverwaltungsgericht, 26.02.2021 – Az. 5 C 7.19
Nach diesem Urteil ist ein festsitzender Lingualretainer eine besondere Ausführung der Leistungen nach den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080. Die zusätzliche Analogberechnung der Nrn. 6100 und 6140 verstößt gegen das Doppelberechnungsverbot des § 4 Abs. 2 GOZ.
OLG Nürnberg, 30.11.2020, 8 U 861/17: PKV muss Faktoren aus wirksamer Gebührenvereinbarung erstatten
Oberlandesgericht Nürnberg, 30.11.2020 – Az. 8 U 861/17
Nach diesem Urteil muss eine Zahnarztrechnung bei wirksamer Gebührenvereinbarung nach § 2 GOZ Faktoren über dem 2,3-fachen Satz nicht gesondert begründen. Ein auffälliges Missverhältnis nach § 192 Abs. 2 VVG muss der Versicherer konkret darlegen.
LSG NRW, 08.07.2020, L 11 KA 84/17: Unzumutbare Nachbesserung – Rückforderung des Festzuschusses
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 – Az. L 11 KA 84/17
Nach diesem Urteil entfällt das Nachbesserungsrecht des Zahnarztes, wenn dem Versicherten die weitere Behandlung nicht zumutbar ist. Neun erfolglose Nachbehandlungstermine und nicht erkannte Mängel hatten hier das Vertrauen zerstört; der Festzuschuss wurde zurückgefordert.
BSG, 13.05.2020, B 6 KA 25/19 R: Wirtschaftlichkeitsprüfung – Vergleichsgruppe und Datengrundlage offenlegen
Bundessozialgericht, 13.05.2020 – Az. B 6 KA 25/19 R
Nach diesem Urteil darf für eine Berufsausübungsgemeinschaft aus MKG-Chirurg und Zahnärzten ein gewichteter Vergleichswert gebildet werden. Verwenden die Prüfgremien Abrechnungsdaten anderer KZV-Bezirke, müssen sie das gegenüber der Praxis offenlegen.
VG Würzburg, 05.05.2020, W 1 K 19.1618: Beihilfe – Faktorbegründung, drittes Implantat und Augmentation
Verwaltungsgericht Würzburg, 05.05.2020 – Az. W 1 K 19.1618
Nach diesem Urteil muss die Begründung für einen Faktor über 2,3 zeigen, warum der Fall vom typischen Fall abweicht; Gründe können nicht nachgeschoben werden. Nach der Bundesbeihilfeverordnung sind ohne Ausnahmeindikation nur zwei Implantate pro Kiefer beihilfefähig.
VG München, 06.04.2020, M 17 K 18.4534: Beihilfe – Würgereiz und Speichelfluss rechtfertigen keinen höheren Faktor
Verwaltungsgericht München, 06.04.2020 – Az. M 17 K 18.4534
Nach diesem Urteil rechtfertigen Angaben wie Würgereiz, starker Speichelfluss, geringe Mundöffnung oder schwer zugängliche Stelle keinen Faktor über 2,3. Ein parapulpärer Stift ist nach der GOZ 2012 nicht analog nach Nr. 2130 berechenbar.
LSG NRW, 12.12.2018, L 11 KA 17/16: Wirtschaftlichkeitsprüfung – Kürzung ab 70 % über dem Fallkostendurchschnitt bestätigt
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 – Az. L 11 KA 17/16
Nach diesem Urteil durfte der Beschwerdeausschuss bei der Prüfung nach Durchschnittswerten ein offensichtliches Missverhältnis ab 70 % Überschreitung der durchschnittlichen Fallkosten annehmen. Geringe Fallzahl, Notdienst und besonders schwere Fälle waren keine Praxisbesonderheiten; Einsparungen bei Kronen durch Füllungen wurden nicht anerkannt.
BGH, 13.09.2018, III ZR 294/16: Kein Honorar für völlig unbrauchbare Implantatleistungen
Bundesgerichtshof, 13.09.2018 – Az. III ZR 294/16
Nach diesem Urteil schuldet der Patient für völlig unbrauchbare Implantatleistungen kein Honorar, wenn er die Behandlung wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Zahnarztes abbricht. Das gilt auch, wenn er einzelne Implantate als Notlösung weiter nutzt.
OLG Düsseldorf, 11.04.2018, 18 U 20/17: Zahnersatz – keine Honorarrückzahlung nach jahrelangem Tragen, Nachbesserungsrecht des Zahnarztes
Oberlandesgericht Düsseldorf, 11.04.2018 – Az. 18 U 20/17
Nach diesem Urteil entfiel der Honoraranspruch wegen eines Behandlungsfehlers nur bei völliger Unbrauchbarkeit der Versorgung. Die über Jahre getragene Versorgung hatte einen wirtschaftlichen Wert; zumutbare Nachbesserungen hätte der Patient während des fortbestehenden Behandlungsverhältnisses zulassen müssen.
OLG Düsseldorf, 11.04.2018, 18 U 159/16: Mangelhafter Zahnersatz – keine Honorarrückzahlung nach fünf Jahren Tragezeit, aber Schmerzensgeld
Oberlandesgericht Düsseldorf, 11.04.2018 – Az. I-18 U 159/16
Nach diesem Urteil entfällt der Honoraranspruch für mangelhaften Zahnersatz nur bei völliger Unbrauchbarkeit. Hat die Patientin die Versorgung über fünf Jahre getragen, hat sie einen wirtschaftlichen Wert; wegen eines groben Behandlungsfehlers erhielt sie aber 2.000 € Schmerzensgeld.
VG Düsseldorf, 13.12.2016, 26 K 4790/15: Faktorbegründung bei Implantaten muss für Laien nachvollziehbar sein
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13.12.2016 – Az. 26 K 4790/15
Nach diesem Urteil muss die Rechnung für einen Faktor über 2,3 für einen Laien nachvollziehbar zeigen, warum die Leistung im Vergleich zu durchschnittlichen Fällen überdurchschnittlich aufwendig war. Fehlt eine solche Begründung, ist der Mehrbetrag nicht fällig und nicht beihilfefähig.
BGH, 03.11.2016, III ZR 286/15: Fehlende Unterschrift unter dem Heil- und Kostenplan – Patientin muss trotzdem zahlen
Bundesgerichtshof, 03.11.2016 – Az. III ZR 286/15
Nach diesem Urteil ist eine Vereinbarung über Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ ohne Unterschrift beider Seiten formnichtig. Wer sich nach Aufklärung bewusst für die teurere Versorgung entschieden und sie erhalten hat, kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben nicht auf den Formmangel berufen.
OLG Frankfurt, 21.07.2016, 6 U 136/15: Festpreise für Zahnreinigung und Bleaching über Gutscheinportal unzulässig
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 21.07.2016 – Az. 6 U 136/15
Nach diesem Urteil durfte eine Zahnarztpraxis eine kosmetische Zahnreinigung und ein Bleaching nicht vorab zum Festpreis über ein Gutscheinportal anbieten. Die Gebühr ist nach § 5 Abs. 2 GOZ im Einzelfall zu bemessen; auch für das Bleaching ohne eigene GOZ-Nummer war eine vorherige Untersuchung nötig.
OLG Hamm, 19.04.2016, 26 U 199/15: Aufklärung über intraligamentäre Anästhesie als Alternative zur Leitungsanästhesie
Oberlandesgericht Hamm, 19.04.2016 – Az. 26 U 199/15
Nach diesem Urteil musste der Zahnarzt vor einer Leitungsanästhesie über die intraligamentäre Anästhesie als echte Alternative aufklären. Ohne diese Aufklärung war die Einwilligung unwirksam; der Patient erhielt 4.000 € Schmerzensgeld für eine Nervschädigung.
BGH, 17.12.2014, IV ZR 399/13: Zahnzusatzversicherung – Röntgenbefund vor Vertragsbeginn macht spätere Implantatversorgung zum vorvertraglichen Versicherungsfall
Bundesgerichtshof, 17.12.2014 – Az. IV ZR 399/13
Nach diesem Beschluss beginnt der Versicherungsfall mit der ersten Untersuchung, die das Leiden erkennt, auch wenn der Befund nur zufällig bei der Behandlung eines anderen Zahns auffällt. Er endet erst, wenn objektiv kein Behandlungsbedarf mehr besteht; der überwachungsbedürftige Zahn blieb ein laufender Versicherungsfall.
OLG Hamm, 16.12.2014, 26 U 81/14: Implantatversorgung – 4.000 € Schmerzensgeld, kein grober Behandlungsfehler
Oberlandesgericht Hamm, 16.12.2014 – Az. 26 U 81/14
Nach diesem Urteil war es fehlerhaft, parodontal vorgeschädigte eigene Zähne in eine implantatgetragene Brücke einzubeziehen, ohne über das höhere Risiko und die begrenzte Haltbarkeit aufzuklären. Einen groben Behandlungsfehler sah das Gericht darin nicht; es blieb bei 4.000 € Schmerzensgeld.
OLG Hamm, 06.06.2014, 26 U 14/13: Langzeitprovisorien vor gesicherter Kieferposition – grober Behandlungsfehler
Oberlandesgericht Hamm, 06.06.2014 – Az. 26 U 14/13
Nach diesem Urteil ist es ein grober Behandlungsfehler, nach einer Schienentherapie Langzeitprovisorien einzugliedern, bevor die Kieferposition gesichert ist. Die Patientin erhielt 5.000 € Schmerzensgeld und 1.567,33 € Schadensersatz.
OLG Koblenz, 25.11.2013, 5 U 1202/13: Zu langes Implantat im Nervkanal – 5.000 € Schmerzensgeld angemessen
Oberlandesgericht Koblenz, 25.11.2013 – Az. 5 U 1202/13
Nach diesem Beschluss war ein Schmerzensgeld von 5.000 € angemessen, nachdem ein wegen falscher Längenbestimmung zu langes Implantat den Nerv geschädigt hatte. Der Senat wollte die Berufung des Zahnarztes als offensichtlich aussichtslos zurückweisen.
OLG Hamm, 08.11.2013, 26 U 51/13: Grober Befunderhebungsfehler – fehlende Vitalitäts- und Perkussionsprüfung
Oberlandesgericht Hamm, 08.11.2013 – Az. 26 U 51/13
Nach diesem Urteil ist es ein grober Befunderhebungsfehler, bei Beschwerden im Frontzahnbereich nur ein Röntgenbild anzufertigen und auf Vitalitäts- und Perkussionsprüfung zu verzichten. Der Zahnarzt muss dann beweisen, dass der Verlauf bei richtiger Befunderhebung derselbe gewesen wäre.
BGH, 10.10.2013, III ZR 325/12: Einwilligung in die Abtretung an eine Abrechnungsgesellschaft per Formular
Bundesgerichtshof, 10.10.2013 – Az. III ZR 325/12
Nach diesem Urteil kann ein Patient per Formular wirksam in die Weitergabe seiner Abrechnungsunterlagen an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft einwilligen. Ist eine zusätzliche Klausel zur Weiterabtretung an eine Bank unwirksam, bleibt die übrige Einwilligung bestehen.
BSG, 07.05.2013, B 1 KR 19/12 R: Implantate als Kassenleistung nur im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung
Bundessozialgericht, 07.05.2013 – Az. B 1 KR 19/12 R
Nach diesem Urteil zahlt die Krankenkasse Implantate auch in besonders schweren Fällen nur, wenn sie notwendiger Teil einer medizinischen Gesamtbehandlung mit human- und zahnmedizinischen Bestandteilen sind. Sollten sie lediglich Zahnersatz abstützen, bestand kein Anspruch, auch nicht bei ausgeprägter Oligodontie.
Hessisches LSG, 20.03.2013, L 4 KA 60/10: Sachlich-rechnerische Berichtigung – neuer Vortrag nur mit Unterlagen
Hessisches Landessozialgericht, 20.03.2013 – Az. L 4 KA 60/10
Nach diesem Urteil darf der Zahnarzt bei einer sachlich-rechnerischen Berichtigung vor Gericht neue Tatsachen vortragen. Er muss sie aber auf die konkreten Fälle beziehen und mit Unterlagen belegen.
VG Köln, 18.03.2013, 19 K 6612/11: Schwellenwertbegründung muss patientenbezogen sein
Verwaltungsgericht Köln, 18.03.2013 – Az. 19 K 6612/11
Nach diesem Urteil rechtfertigen nur patientenbezogene Besonderheiten eine Überschreitung des Schwellenwerts. Umstände, die schon zum Leistungsinhalt gehören, oder der Hinweis auf besondere Behandlungstechniken genügen nicht.
SG Marburg, 21.11.2012, S 12 KA 8/12: PAR-Behandlung – Leistungskürzel genügen nicht als Dokumentation
Sozialgericht Marburg, 21.11.2012 – Az. S 12 KA 8/12
Nach diesem Urteil genügt das bloße Verzeichnen von Leistungskürzeln nicht als Dokumentation einer PAR-Behandlung. Die Genehmigung durch die Krankenkasse schließt eine spätere Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht aus.
OVG Sachsen, 29.03.2011, 2 A 226/09: Beihilfe für Einzelzahnimplantat nur bei Indikation nach Katalog
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 29.03.2011 – Az. 2 A 226/09
Nach diesem Beschluss ist ein Indikationskatalog für Implantate in den Beihilfevorschriften mit der Fürsorgepflicht vereinbar. Ein Einzelzahnimplantat war nicht beihilfefähig, weil der Nachbarzahn eine Krone benötigte.
AG Köln, 14.12.2010, 146 C 79/09: Implantate als Zahnersatz, begleitende Chirurgie als Zahnbehandlung
Amtsgericht Köln, 14.12.2010 – Az. 146 C 79/09
Nach diesem Urteil sind Implantate bei einem Tarif mit unterschiedlichen Erstattungssätzen wie Zahnersatz zu behandeln. Chirurgische Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation sind dagegen Zahnbehandlung und nach dem höheren Satz zu erstatten.
BGH, 18.03.2010, I ZR 172/08: „Master of Science Kieferorthopädie“ darf geführt werden
Bundesgerichtshof, 18.03.2010 – Az. I ZR 172/08
Nach diesem Urteil durfte eine Zahnärztin den in Österreich erworbenen Grad „Master of Science Kieferorthopädie“ führen. Auch wenn manche Patienten ihn mit dem Fachzahnarzt verwechseln, überwog ihr Interesse, einen rechtmäßig verliehenen Grad zu nennen.
SG Würzburg, 03.11.2009, S 4 KR 137/08: Härtefall – Mehrkosten über der Regelversorgung trägt der Versicherte
Sozialgericht Würzburg, 03.11.2009 – Az. S 4 KR 137/08
Nach diesem Urteil tragen auch Härtefälle die Mehrkosten selbst, wenn sie eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung wählen. Die Härtefallregelung begrenzt den Anspruch auf den doppelten Festzuschuss, garantiert diesen Betrag aber nicht.
Hessisches LSG, 02.07.2009, L 1 KR 197/07: Kein Implantat als Kassenleistung bei psychisch bedingtem Würgereiz
Hessisches Landessozialgericht, 02.07.2009 – Az. L 1 KR 197/07
Nach diesem Urteil sind die Ausnahmeindikationen für Implantate als Kassenleistung eng auszulegen. Ein psychisch bedingter Würgereiz, der von der Schlundmuskulatur ausgeht, ist keine muskuläre Fehlfunktion im Mund- und Gesichtsbereich.
VG Düsseldorf, 16.01.2009, 26 K 4142/07: Beihilfe NRW – Indikationsbeschränkung für Implantate unwirksam
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16.01.2009 – Az. 26 K 4142/07
Nach diesem Urteil ist die Indikationsbeschränkung für Implantate in der Beihilfenverordnung NRW wegen Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht unwirksam. Bei einer einseitigen Freiendlücke waren zwei Implantate notwendig, vier dagegen nicht.
BVerwG, 28.05.2008, 2 C 12.07: Selbst bezahlte Implantate zählen bei der Beihilfe-Höchstzahl nicht mit
Bundesverwaltungsgericht, 28.05.2008 – Az. 2 C 12.07
Nach diesem Urteil durften Implantate, die der Beihilfeberechtigte früher selbst bezahlt hatte, nicht auf die Höchstzahl von vier beihilfefähigen Implantaten pro Kiefer nach der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz angerechnet werden.
Thüringer OLG, 26.04.2006, 4 U 416/05: Weisheitszahnentfernung ohne Röntgenbild – Haftung scheitert an Kausalität
Thüringer Oberlandesgericht, 26.04.2006 – Az. 4 U 416/05
Nach diesem Urteil war die Entfernung eines Weisheitszahns ohne vorherige Röntgenaufnahme ein Behandlungsfehler. Die Haftung für eine Schädigung des Nervus lingualis scheiterte aber, weil nicht feststand, dass ein Röntgenbild den Schaden verhindert hätte.
BVerfG, 13.07.2005, 1 BvR 191/05: Praxiswerbung – Der Gesamteindruck entscheidet, nicht einzelne Sätze
Bundesverfassungsgericht, 13.07.2005 – Az. 1 BvR 191/05
Nach diesem Beschluss durften die Berufsgerichte die Praxiswerbung eines Arztes nicht anhand einzelner anreißerischer Sätze verbieten. Entscheidend war der Gesamteindruck; im Vordergrund stand die sachliche Information der Patienten.
OLG Stuttgart, 12.07.2005, 1 U 25/05: Knochenaufbau mit bovinem Material – Aufklärung über Herkunft und Eigenknochen-Alternative, 5.000 € Schmerzensgeld
Oberlandesgericht Stuttgart, 12.07.2005 – Az. 1 U 25/05
Nach diesem Urteil hätte der Patient vor einem Knochenaufbau mit Material bovinen Ursprungs über die Herkunft des Materials und über Eigenknochen aus dem Beckenkamm als gleichwertige Alternative aufgeklärt werden müssen. Ohne diese Aufklärung war der Eingriff mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig.
OLG Düsseldorf, 14.04.2005, I-8 U 33/04: Wirksame Honorarvereinbarung – keine Begründungspflicht über dem Gebührenrahmen
Oberlandesgericht Düsseldorf, 14.04.2005 – Az. I-8 U 33/04
Nach diesem Urteil brauchte die Rechnung bei wirksamer Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ keine Begründung für die Überschreitung des Gebührenrahmens. Die formularmäßige Vereinbarung war wirksam, weil das Honorar nach Zeugenaussagen persönlich mit dem Patienten besprochen worden war.
OLG Köln, 23.03.2005, 5 U 144/04: Falsche Zusage zur Kostenübernahme – Honorar um die Hälfte gekürzt
Oberlandesgericht Köln, 23.03.2005 – Az. 5 U 144/04
Nach diesem Urteil verletzte eine Zahnärztin ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung, weil sie ohne gesicherte Grundlage zusagte, die Versicherung werde die Kosten übernehmen. Wegen hälftigen Mitverschuldens des Patienten wurde das Honorar um 50 % gekürzt.
BVerfG, 25.10.2004, 1 BvR 1437/02: Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ – Vordruck allein macht sie nicht unwirksam
Bundesverfassungsgericht, 25.10.2004 – Az. 1 BvR 1437/02
Nach diesem Beschluss war eine abweichende Vereinbarung über die Gebührenhöhe nach § 2 GOZ nicht schon deshalb unwirksam, weil der Zahnarzt einen vorbereiteten Vordruck verwendet hatte. Ein nachweisbares Aushandeln zu verlangen, wie es das OLG Hamm getan hatte, verletzte die Berufsfreiheit.
BSG, 13.07.2004, B 1 KR 37/02 R: Implantate als Kassenleistung – Oligodontie ist keine generalisierte Nichtanlage
Bundessozialgericht, 13.07.2004 – Az. B 1 KR 37/02 R
Nach diesem Urteil zahlt die gesetzliche Krankenkasse Implantate bei angeborenem Zahnmangel nur, wenn eine generalisierte genetische Nichtanlage vorliegt. Dafür muss in einem Kiefer zumindest die überwiegende Zahl der normalerweise angelegten Zähne fehlen; eine Oligodontie unterhalb dieser Schwelle reichte nicht. Den Leistungsausschluss hielt das BSG für verfassungsgemäß.
BGH, 27.05.2004, III ZR 264/03: GOZ 1987 – Einmal-Implantatbohrer gesondert berechenbar, Lagerhaltung nicht
Bundesgerichtshof, 27.05.2004 – Az. III ZR 264/03
Nach diesem Urteil durfte der Zahnarzt Einmal-Bohrer für die Implantation nach der damaligen GOZ gesondert berechnen, weil ihre Kosten einen erheblichen Teil der Gebühren ausmachten. Kosten der Implantat-Lagerhaltung waren dagegen mit den Gebühren abgegolten; für Laserbehandlung und Fotos fehlte die Darlegung einer selbständigen Leistung.
BGH, 12.03.2003, IV ZR 278/01: Private Krankenversicherung – Kosten sind kein Maßstab der medizinischen Notwendigkeit
Bundesgerichtshof, 12.03.2003 – Az. IV ZR 278/01
Nach diesem Urteil durfte eine private Krankenversicherung, die „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ versichert, ihre Leistung nicht auf die kostengünstigste Behandlung beschränken. Das Kürzungsrecht bei Übermaßbehandlung erfasste keine überhöhten Preise; der BGH gab damit seine frühere Rechtsprechung auf.
LG Stuttgart, 15.07.2002, 27 O 304/01: PKV darf Implantate nicht auf Teleskopprothese verweisen
Landgericht Stuttgart, 15.07.2002 – Az. 27 O 304/01
Nach diesem Urteil war eine Versorgung mit sechs Implantaten im Unterkiefer medizinisch notwendig. Der private Krankenversicherer durfte nicht auf eine günstigere Teleskopprothese verweisen.
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