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OLG Düsseldorf, 11.04.2018, 18 U 159/16: Mangelhafter Zahnersatz – keine Honorarrückzahlung nach fünf Jahren Tragezeit, aber Schmerzensgeld

Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 18. Zivilsenat
Entscheidung
Urteil vom 11.04.2018
Aktenzeichen
I-18 U 159/16
Rechtskraft
unbekannt
Schmerzensgeld
2.000 €

Nach diesem Urteil entfällt der Honoraranspruch für mangelhaften Zahnersatz nur bei völliger Unbrauchbarkeit. Hat die Patientin die Versorgung über fünf Jahre getragen, hat sie einen wirtschaftlichen Wert; wegen eines groben Behandlungsfehlers erhielt sie aber 2.000 € Schmerzensgeld.

Sachverhalt

Eine Zahnärztin gliederte im Ober- und Unterkiefer Zahnersatz ein. Nach dem Sachverständigen entsprach er nicht dem Standard: Zahn 27 war in die Prothetik einbezogen, was als grober Behandlungsfehler gewertet wurde; die Versorgung war zu voluminös, Kronenränder lagen teilweise frei und die rechte Unterkieferprothese war nicht ausreichend abgestützt. Die Patientin verlangte 6.578,38 € Honorar zurück und Schmerzensgeld. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage vollständig statt.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht änderte das Urteil teilweise ab und sprach nur 2.000 € Schmerzensgeld zu. Der Honoraranspruch entfällt nur, wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist. Die Patientin hatte die Versorgung mehr als fünf Jahre getragen; sie hatte damit einen wirtschaftlichen Wert, sodass kein Rückzahlungsanspruch bestand. Das Schmerzensgeld begründete der Senat vor allem mit dem groben Behandlungsfehler und dem erforderlichen erneuten Eingriff.

Was heißt das für Patienten?

Nach diesem Urteil gab es für mangelhaften, aber jahrelang getragenen Zahnersatz kein Honorar zurück. Für den groben Behandlungsfehler erhielt die Patientin Schmerzensgeld.

Was heißt das für Praxen?

Nach diesem Urteil blieb das Honorar trotz Mängeln bestehen, weil die Versorgung über Jahre genutzt wurde. Haftung auf Schmerzensgeld bestand dennoch.

Volltext

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Zusammenfassung der Redaktion von implantate.com, keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 21.10.2026. → Zur Urteilssammlung