Ein Patient hatte gewonnen. Das Landgericht sprach ihm 6.000 Euro Schmerzensgeld zu, weil mehrere Kronen schlecht saßen. Am Ende bekam er trotzdem keinen Cent – das Oberlandesgericht Köln kippte das Urteil.
Der Grund: Der Patient hatte sich nie persönlich bei seinem Zahnarzt gemeldet und um eine Korrektur gebeten. Er informierte nur die Krankenkasse, dass er nicht mehr in die Praxis zurückwolle. Der Zahnarzt selbst hatte gegenüber der Kasse längst erklärt, nachbessern zu wollen.
Das Gericht ist eindeutig: Auch wenn ein Behandlungsfehler feststeht, muss der Zahnarzt zuerst die Chance bekommen, ihn selbst zu beheben. Erst wer diese Chance verweigert bekommt oder sie ausdrücklich ablehnt, muss mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld rechnen.
implantate.com-Tipp: Zahnersatz drückt, wackelt oder passt nicht? Nicht schweigen und nicht direkt zum nächsten Zahnarzt wechseln – sondern der eigenen Praxis konkret und am besten schriftlich sagen, was nicht stimmt. Wer das versäumt, kann später leer ausgehen.
Quelle: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.03.2026, Az. 5 U 29/25

