Platzmangel, ästhetisch oder funktionell störender Zahn-Schiefstand

Nicht immer stehen alle Zähne im Gebiss optimal. In machen Fällen sind Sie sogar funktionell störend, potentiell schädigend für Nachbarzähne und für das Kiefergelenk oder ästhetisch eine Katastrophe. Im allgemeinen sollten Zahnfehlstellungen, z.B. Platzmangel, schon im Kindes- bzw. Jugendalter korrigiert werden. Auch im Erwachsenenalter besteht grundsätzlich die Möglichkeit Zahnfehlstellungen kieferorthopädisch zu korrigieren, eine Extraktion kann in schwerwiegenden Fällen, oder wenn eine KFO-Therapie aus welchem Grund auch immer nicht durchgeführt werden kann, in Erwägung gezogen werden. Ob danach ein Zahnersatz erfolgen muss, hängt von der individuellen Situation ab.

Retinierte, verlagerte Zähne

Die berühmten „verlagerten Weisheitszähne“ sind ein typischer Grund für eine Zahnentfernung, die keinerlei Zahnersatznotwendigkeit nach sich zieht. Hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Zahnentfernung aus kieferorthopädischen Gründen

Zähne, die aufgrund von Platzmangel im Rahmen einer KFO-Behandlung entfernt werden, müssen grundsätzlich auch nicht ersetzt werden. Die Erwähnung erfolgt hier nur der Vollständigkeit halber.

Bedeutung für die Versorgung mit Zahnimplantaten

Da es sich hier grundsätzlich um überzählige bzw. funktionell, ästhetisch oder biologisch störende Zähne handelt, ist eine nachfolgende implantologisches Konzept redundant.

Sander, F.G., Schwenzer, N., Ehrenfeld, M., Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde. Lehrbuchreihe zur Aus- und Weiterbildung: Kieferorthopädie: BD, Thieme, Stuttgart; 2.Auflage, März 2011

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Letzte Aktualisierung am Montag, 20. Mai 2024