Zahnklinik im Ausland:

Welche Unterschiede gibt es bei den Zahnärzten?

Die in Deutschland gerne vorgebrachte Behauptung, dass die Zahnärzte einer Zahnklinik im Ausland fachlich schlechtere Arbeit leisten oder einen niedrigeren Qualitätsstandard haben, ist sicherlich so nicht aufrecht zu erhalten. Kliniken im Ausland sind teilweise sehr gut ausgestattet und die Erfahrung dürfte bei dem Behandlungsvolumen sicherlich auch nicht zu beanstanden sein.

Trotzdem dürfte die durchschnittliche Qualifikation und Ausstattung einer osteuropäischen oder südosteuropäischen Zahnartpraxispraxis das durchschnittliche Niveau in Deutschland nicht erreichen.

Qualitätssicherung in Deutschland gesetzlich geregelt

In Deutschland sind durch die Einführung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie (bzw. vergleichbare Qualifikationen) zudem Mindestanforderungen bezüglich Ausbildung und implantologischer Erfahrung definiert worden. Zudem muss jede Praxis in Deuschland ein Qualitätsmanagement und Fortbildungspunkte nachweisen.

Qualitätssicherungsmassnahmen dieser Art sind für das Ausland dagegen nicht bekannt, so dass mit einer grösseren Spannbreite bezüglich der Behandlungsqualität zu rechnen ist.

Hygienestandards

In Deutschland sind spätestens seit Einführung der Hygienerichtlinien, erarbeitet durch das Robert-Koch-Institut (RKI), die Standards für Desinfektion und Sterilisation für Zahnarztpraxen verbindlich nach den neuesten Erkenntnissen gesetzlich festgeschrieben. Das umfasst sowohl Arbeitsabläufe als auch Gerätestandards (z.B. Sterilisatoren).

Eine Überprüfung und damit Sicherstellung dieser Standards wird durch Praxisbegehungen seit 2005 gewährleistet.

Richtlinien bzw. Kontrollen dieser Art existieren im osteuropäischen Raum zur Zeit nicht. Das bedeutet natürlich auch durchschnittlich geringere Sicherheits-Standards im Ausland.

Keine einheitlichen Behandlungsrichtlinien im Ausland

Ein wichtiger Faktor ist auch die unterschiedliche Rechtsbindung der Behandler im Ausland. In Deutschland müssen die Vertragszahnärzte nach den Kassenrichtlinien, bzw. den Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien behandeln. Diese sind zum Einen danach ausgelegt, eine ausreichend, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Sollen aber auch dafür sorgen, konzeptionelle Falschbehandlungen zu verhindern.

Beispiel: Bei nur noch wenigen vorhandenen Zähnen und einer Parodontitis ist eine feste Brücke nicht mehr möglich, da die Prognose ungünstig ist. Zudem muss vor der Zahnersatz-Behandlung rechtlich eine erfolgreiche Behandlung der Parodontitis erfolgen, ebenso muss die Nachsorge sicher gestellt sein (u.a. 2 jährige Gewährleistung auf Zahnersatz).

Zahnärzte im Ausland unterliegen solchen Bestimmungen nicht. D.h. zwar nicht, dass Sie dort schlechter behandeln, aber sie sind – durch ihre Dienstleistungsorientierung naturgemäß eher den Wünschen des Patienten verbunden – völlig richtlinienfrei.

Einige Behandler im Ausland geben allerdings freiwillig Gewährleistungen, die teilweise auch über denen in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen liegt. Die Kriterien hierzu sind aber uneinheitlich.

1. Andreas Joss, Morten M. Christensen, SimoneJakob, Gabriela Oberholzer und Nikolaus P.Lang – Qualität vonzahnärztlich-prothetischen Versorgungen im Vergleich (Schweiz/Ausland,speziell Ungarn). In: Acta Med Dent Helv., Vol 4: 77, 1999
2. Gerwin Arnetzl: Prothetische Versorgung ausdem benachbarten Ausland ohne entsprechende Vorbehandlung und derenFolgen. Vortrag am Österreichischen Zahnärztekongress, Wien 1995;Universitätszahnklinik für Mund-, Zahn- und Kieferheilkunde Graz (1995)
3. F. Krummenauer, I. Körner, C. Baulig, U. Weibler-Villalobos:Klinische und ökonomische Evaluation zahnärztlicher Leistungen im Ausland. In: Gesundheitswesen 65, 495-501 (2003)
4. C. Baulig, U. Weibler-Villalobos, I. Körner, F. Krummenauer: Evaluationen von Ergebnisqualität und Kosteneffektivität zahnärztlich-prothetischer Versorgungen im (Nicht-EU-) Ausland. In: Dtsch Zahnärztl Z 59, 230-235 (2004)
5. C. Baulig: Zahnersatz aus dem Ausland- Qualität und Kosten. In: Dtsch Zahnärztl Z 63, 453-456 (2008)
Hinweise der Bundezahnärztekammer zur Auslandsbehandlung
Infos vom Europäischen Verbraucher Zentrum
Werkstattbericht Medizintourismus


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Letzte Aktualisierung am Sonntag, 07. Juli 2024