Preise beim Zahnarzt

Das sind die Preise für private Zahnbehandlungen

Jeder weiß: Zahnersatz ist teuer, Implantate noch teurer. Die Rechnungen können happig werden.
Aber nicht nur Brücken und Prothesen können beim Zahnarzt private Kosten nach sich ziehen. Zahnaufhellungen (Bleaching), professionelle Zahnreinigungen, der Einsatz von Lasern und Behandlungen, die kassenrechtlich nicht abgedeckt sind, werden privat in Rechnung gestellt. Hochwertige Füllungen anteilig.
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragene Versorgungen) regeln die gesetzlichen Krankenkassen ihren Anteil über befundbezogene Festzuschüsse; dieses System gilt ausschließlich für Zahnersatz. Für die hier zusammengefassten Behandlungen gelten andere Regeln, und der Anteil der Krankenkasse fällt je nach Leistung unterschiedlich aus.

Wie die Kosten zustande kommen — vier Kategorien

Ob die gesetzliche Krankenkasse mitzahlt — und wenn ja, wie viel —, hängt nicht vom einzelnen Zahnarzt ab, sondern von der Art der Leistung. Vier Kategorien erklären fast jeden Fall:

  • Reine Privatleistung. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nicht; die Kosten trägt der Patient vollständig selbst. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Ein Sonderfall ist die echte Verlangensleistung nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 GOZ — eine Leistung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht und die der Patient ausdrücklich wünscht. Sie darf nur berechnet werden, wenn sie vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart und auf der Rechnung als Verlangensleistung ausgewiesen wird.
  • Mehrkostenleistung. Die Kasse trägt ihren Anteil in Höhe der Regelversorgung, der Patient zahlt die Differenz zur höherwertigen Variante. Klassiker ist die höherwertige Füllung: Eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V regelt den Eigenanteil, der Kassenzuschuss bleibt erhalten.
  • Kassenleistung nur unter Bedingungen. Die Leistung wird übernommen, wenn bestimmte fachliche Kriterien erfüllt sind. Sind sie es nicht, wird dieselbe Behandlung komplett zur Privatleistung. Typisches Beispiel ist die Wurzelbehandlung mit ihrer Prüfung der Erhaltungswürdigkeit.
  • Privatleistung mit möglichem Zuschuss. Grundsätzlich eine Privatleistung — viele Kassen geben jedoch über Bonus- oder Satzungsleistungen freiwillig etwas dazu. Bestes Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung.
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Was bekommt ein Zahnarzt für seine Behandlung?

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Zahnerhalt: Füllungen, Wurzelbehandlung und Parodontitis

Die häufigsten Behandlungen mit Eigenanteil drehen sich um den Erhalt der eigenen Zähne.

Füllungen. Die Krankenkasse trägt die Regelversorgung. Wer eine höherwertige Kunststoff-(Komposit-)Füllung, ein Keramik-Inlay oder ein Gold-Inlay wünscht, schließt eine Mehrkostenvereinbarung. Der Eigenanteil liegt je nach Material und Aufwand bei rund 50 bis 200 Euro für Kompositfüllungen und bei mehreren Hundert Euro für laborgefertigte Inlays. Einzelheiten auf der Seite Zahnfüllungen — Kosten.

Wurzelbehandlung (Endodontie). Die Wurzelkanalbehandlung ist Kassenleistung, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt. Bei den hinteren Backenzähnen prüft die Kasse zusätzlich, ob der Zahn eine geschlossene Zahnreihe erhält oder eine vorhandene Brücke funktionstüchtig hält. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird die Behandlung komplett privat. Moderne Zusatzverfahren — maschinelle Aufbereitung, elektrometrische Längenmessung, Behandlung unter dem Operationsmikroskop — sind Mehrkosten und liegen je nach Aufwand etwa bei 200 bis 600 Euro. Einzelheiten auf der Seite Wurzelbehandlung — Kosten.

Revisionsbehandlung. Muss eine alte, undichte Wurzelfüllung erneuert werden, ist diese Revision in aller Regel eine reine Privatleistung. Je nach Zahn und Aufwand ist mit mehreren Hundert bis über 1.000 Euro zu rechnen.

Wurzelspitzenresektion. Reicht eine Wurzelbehandlung nicht aus, kann die entzündete Wurzelspitze chirurgisch entfernt werden. Die Basisleistung übernimmt die Kasse beim erhaltungswürdigen Zahn. Die schonende mikrochirurgische Variante mit Operationsmikroskop und retrograder Wurzelfüllung — einer Versiegelung des Kanals von der Wurzelspitze her — ist Mehrkosten- bzw. Privatleistung; die Spanne liegt etwa bei 350 bis 600 Euro.

Parodontitis-Behandlung. Seit der PAR-Richtlinie von 2021 ist die systematische Parodontitistherapie für gesetzlich Versicherte Kassenleistung — einschließlich der strukturierten Nachsorge über mindestens zwei Jahre. Die Behandlung muss vorab bei der Kasse beantragt werden. Regenerative Verfahren, die verloren gegangenes Gewebe wieder aufbauen — Schmelzmatrixproteine (Emdogain), gesteuerte Gewebe- und Knochenregeneration (GTR/GBR) —, sind dagegen reine Privatleistungen.

Technik, Diagnostik und Schmerzausschaltung

Ob eine Behandlung mit besonderer Technik oder besonderem Komfort erfolgt, entscheidet der Patient mit — und trägt die Kosten dafür meist selbst.

Laserzahnmedizin. Der Laser kommt unter anderem in der Parodontitis-, Wurzel- und Weichgewebsbehandlung zum Einsatz. Er ist in der Regel eine Privatleistung; je nach Umfang ist mit etwa 300 bis 500 Euro pro Behandlung zu rechnen, bei kleineren Anwendungen entsprechend weniger.

Vergrößerung: Lupenbrille und Operationsmikroskop. Das Arbeiten unter starker Vergrößerung erhöht die Präzision, vor allem in der Endodontie und der Chirurgie. Der Einsatz des Operationsmikroskops wird als Zuschlag bzw. Privatleistung berechnet.

3D-Röntgen (DVT). Die digitale Volumentomografie liefert ein dreidimensionales Bild von Kiefer und Zähnen. Sie ist in den meisten Fällen eine Privatleistung; für Selbstzahler liegen die Kosten üblicherweise zwischen 150 und 300 Euro, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Funktionsdiagnostik (CMD). Bei Beschwerden im Bereich von Kiefergelenk und Kaumuskulatur klärt die Funktionsdiagnostik die Ursachen. Sie ist eine reine Privatleistung nach GOZ. Eine einfache klinische Untersuchung beginnt im niedrigen dreistelligen Bereich; die umfangreiche instrumentelle Funktionsdiagnostik inklusive Aufbissschiene kann deutlich vierstellig werden.

Schmerzausschaltung: Lachgas, Sedierung, Vollnarkose. Die örtliche Betäubung gehört zur normalen Behandlung. Darüber hinausgehende Verfahren sind meist Privatleistung: Eine Lachgassedierung kostet je nach Dauer etwa 80 bis 180 Euro pro Stunde, eine Vollnarkose etwa 200 bis 300 Euro für die erste Stunde. Die Kasse übernimmt eine Vollnarkose nur, wenn sie medizinisch zwingend notwendig ist — etwa bei kleinen Kindern oder bei Menschen, die eine Behandlung anders nicht zulassen.

Prophylaxe und Ästhetik

Vorsorge und ästhetische Wünsche liegen fast vollständig außerhalb des Kassenkatalogs.

Professionelle Zahnreinigung (PZR). Die PZR ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kostet je nach Aufwand durchschnittlich rund 80 bis 120 Euro. Viele Kassen geben jedoch über Bonus- oder Satzungsleistungen einen freiwilligen Zuschuss von meist 40 bis 100 Euro im Jahr dazu. Einzelheiten auf der Seite Professionelle Zahnreinigung — Kosten.

Fissurenversiegelung. Das Versiegeln der Kauflächen schützt vor Karies. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren ist die Versiegelung der bleibenden großen Backenzähne Kassenleistung. Bei Erwachsenen — und für andere Zähne — ist sie privat zu zahlen, pro Zahn etwa 15 bis 50 Euro.

Bleaching (Zahnaufhellung). Das Aufhellen gesunder Zähne ist eine rein ästhetische Privatleistung; die Krankenkasse beteiligt sich nicht. Abgerechnet wird über die GOZ analog. Was die einzelnen Methoden kosten, steht auf der Seite Bleaching — Kosten.

Vor der Behandlung: Kostenvoranschlag und Heil- und Kostenplan

Vor einer Behandlung mit Eigenanteil gehört ein schriftlicher Kostenvoranschlag dazu — bei Privatleistungen als Honorarvereinbarung, bei höherwertigen Füllungen als Mehrkostenvereinbarung. Daraus gehen die geplante Leistung, die Abrechnungsgrundlage und der voraussichtliche Eigenanteil hervor, sodass die Kosten vor Behandlungsbeginn nachvollziehbar sind.

Geht es um Zahnersatz — Kronen, Brücken, Prothesen oder implantatgetragene Versorgungen mit Festzuschuss —, ist der separate Bereich Kosten Zahnersatz zuständig.

Veraltete Gebührenordnung: Die GOZ für private Zahnarztleistungen ist seit 1988 nicht an die Preisentwicklung angepasst. Das treibt die Kosten — und führt dazu, dass selbst Privatversicherte oft zuzahlen müssen. Warum private Zahnarztkosten steigen

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Letzte Aktualisierung am Samstag, 23. Mai 2026