Festzuschuss-Rechner für Zahnersatz 2026

Was zahlt die Kasse – und was bleibt am Ende für Sie übrig? Genau das rechnet Ihnen dieser Rechner in ein paar Klicks aus: für die Überkronung eines einzelnen Zahnes ebenso wie für eine Zahnlücke, die Sie mit einer Brücke oder einem Implantat schließen lassen. Grundlage sind die festen Kassenzuschüsse 2026 und die übliche Abrechnung nach BEMA und GOZ. Sie bekommen eine ehrliche Orientierung – die letzte Gewissheit gibt Ihnen aber erst der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes. Also: alles ohne Gewähr.

Kurz vorab: Die Kasse zahlt nicht für ein bestimmtes Material und auch nicht für eine bestimmte Methode – sie zahlt für Ihren Befund. Für jede Lücke ist eine Regelversorgung festgelegt, und dafür gibt es einen festen Betrag. Ob Sie sich dann für die einfache Lösung oder für ein Implantat entscheiden, ändert am Zuschuss nichts: Er bleibt gleich, den Rest zahlen Sie selbst. Und ein lückenlos geführtes Bonusheft hebt den Zuschuss spürbar an – dazu gleich mehr.

Alle Zuschuss-Tabellen und den kompletten Hintergrund finden Sie auf unserer Seite Festzuschuss: das zahlt die Kasse.

Festzuschuss Kostenrechner

Ermitteln Sie schnell den korrekten Festzuschuss der Krankenkasse für Ihren Zahnersatz

Ihr Festzuschuss

662 EUR Kassenzuschuss
75% der Regelversorgung

Details:

  • Einzelzahnkrone mit Verblendung
  • Vollständiges Bonusheft (10 Jahre)

Was bedeutet das?

Die Krankenkasse zahlt diesen Festzuschuss unabhängig davon, welche Zahnersatz-Variante Sie wählen. Ihre Eigenkosten = Gesamtkosten - Festzuschuss.

Hinweis: Die angegebenen Festzuschüsse entsprechen den aktuellen Beträgen 2026. Der Zuschuss wird nur nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Ihre Krankenkasse gewährt.

So rechnet der Rechner – und warum

Zuerst schaut der Rechner auf Ihren Befund: Welcher Zahnersatz gilt hier als Regelversorgung? Daraus ergibt sich der befundorientierte Festzuschuss. Haben Sie Ihr Bonusheft ordentlich geführt, legt die Kasse noch etwas drauf – ohne Bonus sind es 60 Prozent, nach fünf Jahren 70, nach zehn Jahren 75, und im Härtefall übernimmt die Kasse sogar den vollen Festbetrag. Auf der anderen Seite stehen die tatsächlichen Kosten Ihrer Versorgung: Material, Labor und das zahnärztliche Honorar nach GOZ. Der Rechner zieht den Zuschuss davon ab – und heraus kommt Ihr Eigenanteil. Klingt komplizierter, als es ist. Die Rechnerei nimmt Ihnen der Rechner oben ab.

Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen – so hoch fällt allein der Kassenzuschuss 2026 in zwei typischen Fällen aus:

Ihr Fall ohne Bonus 5 Jahre Bonus 10 Jahre Bonus Härtefall
Eine Krone (Befund 1.1) 239,03 € 278,87 € 298,79 € 398,39 €
Lücke, ein Zahn fehlt (Befund 2.1) 552,96 € 645,12 € 691,20 € 921,60 €

Wichtig: Das ist der Zuschuss – nicht die Gesamtkosten. Was am Ende wirklich für Sie übrig bleibt, hängt von der Versorgung ab, die Sie wählen. Und genau das rechnet Ihnen der Rechner oben persönlich aus.

Die häufigsten Fragen zum Kassenzuschuss

Ist der Zuschuss bei AOK, TK oder Barmer unterschiedlich?

Nein. Der Festzuschuss ist gesetzlich festgelegt und bei jeder gesetzlichen Kasse exakt gleich hoch. Wer Ihnen erzählt, bei Kasse X gebe es mehr Geld fürs gleiche Problem, der irrt sich schlicht. Unterschiede gibt es nur bei freiwilligen Extra-Leistungen, nicht beim Festzuschuss selbst.

Was bringt mir das Bonusheft konkret?

Einiges. Wer einmal im Jahr zur Kontrolle geht und das abstempeln lässt, bekommt nach fünf Jahren 70 statt 60 Prozent des Festbetrags, nach zehn Jahren sogar 75 Prozent. Über die Jahre gerechnet sind das bei größeren Versorgungen schnell mehrere Hundert Euro. Der kleine Stempel lohnt sich also wirklich.

Zahlt die Kasse auch etwas zu einem Implantat?

Ja – aber nur so viel, wie sie zur Regelversorgung zahlen würde, also zur Brücke. Diesen Betrag bekommen Sie fürs Implantat angerechnet, die Mehrkosten tragen Sie selbst. Der Zuschuss verfällt beim Implantat nicht, er wird nur nicht größer.

Wie verlässlich ist das Ergebnis des Rechners?

Als Orientierung gut, als Rechnung nicht verbindlich. Den genauen Betrag legt Ihr Heil- und Kostenplan fest, den Ihr Zahnarzt vor der Behandlung bei Ihrer Kasse einreicht. Erst wenn die Kasse den abgesegnet hat, wissen Sie es auf den Cent genau.

Rechner-Ergebnis gilt für 2026 – ab 2027 ändern sich die Prozentsätze

Der Rechner oben arbeitet mit den 2026 gültigen Festzuschuss-Sätzen (60/70/75/100 Prozent je nach Bonusheft). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz senkt diese Sätze zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte auf 50/60/65 Prozent der Regelversorgung – die Härtefallregelung mit 100 Prozent bleibt unverändert. Ein für 2026 berechnetes Ergebnis fällt ab 2027 entsprechend niedriger aus.

Wichtig zum Ergebnis

Bitte beachten: Der Rechner gibt Ihnen eine unverbindliche Orientierung, keine verbindliche Zusage. Verbindlich ist immer der Heil- und Kostenplan (HKP), den Ihr Zahnarzt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse einreicht. Erst darauf steht Ihr tatsächlicher Zuschuss – und der kann im Einzelfall abweichen.

Wenn Sie tiefer einsteigen wollen: Auf der Seite Festzuschuss: das zahlt die Kasse finden Sie sämtliche Zuschuss-Tabellen. Was der Zahnersatz selbst kostet, lesen Sie unter Was kostet eine Zahnkrone und Was kostet eine Zahnbrücke.

implantate.com-Fazit

Der Festzuschuss ist kein Buch mit sieben Siegeln: Er richtet sich nach Ihrem Befund, wird durchs Bonusheft besser – und deckt bei aufwendigen Lösungen wie dem Implantat eben nur den Grundbetrag. Der Rechner oben zeigt Ihnen in einer Minute, woran Sie ungefähr sind. Alles Weitere klärt am Ende der Heil- und Kostenplan.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Festzuschuss-Richtlinie – Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (befundbezogene Festzuschüsse). g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/zahnersatz

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 55 – Leistungsanspruch bei Zahnersatz (befundbezogene Festzuschüsse). gesetze-im-internet.de/sgb_5/§ 55

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Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 19. August 2026