Zahnanomalien beim Kind: fehlende, überzählige und verlagerte Zähne

Manchmal fehlt im Röntgenbild ein Zahn, manchmal ist einer zu viel, oder ein bleibender Zahn bricht einfach nicht durch. Solche Abweichungen in Zahl, Form oder Lage der Zähne heißen Zahnanomalien. Sie sind nicht selten, und viele lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.

Diese Seite erklärt vier wichtige Formen: den fehlenden Zahn, den überzähligen Zahn, den verlagerten Eckzahn und den Doppelzahn. Dazu, woran Eltern sie erkennen, wie behandelt wird und was die Krankenkasse bezahlt. Weitere Elternfragen beantwortet das Kapitel Kinderzahnheilkunde.

Auf einen Blick

Fehlender Zahn Im bleibenden Gebiss bei etwa 5 bis 7 von 100 Menschen, Weisheitszähne nicht mitgezählt; meist untere zweite kleine Backenzähne oder obere seitliche Schneidezähne
Überzähliger Zahn Meist im Oberkiefer; kann den Durchbruch der Schneidezähne blockieren
Verlagerter Eckzahn Bei etwa 1,5 von 100 Menschen; mit 10 bis 11 Jahren sollte der obere Eckzahn außen am Kiefer tastbar sein
Doppelzahn Zwei verbundene Zähne; bei Kindern europäischer Herkunft selten
Wer zahlt? Kieferorthopädie über die Kasse bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag ab Behandlungsbedarfsgrad 3; Implantate nur in seltenen Ausnahmefällen
Grafik: vier wichtige Zahnanomalien beim Kind – fehlender Zahn, überzähliger Zahn, verlagerter Eckzahn und Doppelzahn mit ihren Merkmalen

Vier wichtige Zahnanomalien beim Kind: fehlender Zahn, überzähliger Zahn, verlagerter Eckzahn und Doppelzahn.

Fehlender Zahn: die Nichtanlage

Wird ein bleibender Zahn gar nicht erst angelegt, weil sich kein Zahnkeim bildet, spricht man von einer Nichtanlage. Fehlen weniger als sechs bleibende Zähne, heißt das Hypodontie, bei sechs und mehr Oligodontie. Weisheitszähne werden dabei nicht mitgezählt.

Im bleibenden Gebiss betrifft eine Nichtanlage etwa 5 bis 7 von 100 Menschen, Mädchen etwas häufiger als Jungen. Meist fehlen nur ein oder zwei Zähne. Am häufigsten sind es die unteren zweiten kleinen Backenzähne, gefolgt von den oberen seitlichen Schneidezähnen. Sechs oder mehr fehlende Zähne sind mit etwa 0,14 von 100 Menschen selten.

Im Milchgebiss ist eine Nichtanlage seltener, bei weniger als 1 von 100 Kindern, und betrifft fast immer obere Schneidezähne oder erste Milchbackenzähne. Fehlt ein Milchzahn, fehlt häufig auch der bleibende Zahn, der ihm folgen sollte.

Wie wird eine Nichtanlage behandelt?

Welche Lösung passt, hängt davon ab, welcher Zahn fehlt, wie viel Platz vorhanden ist und wie alt das Kind ist. Entschieden wird im Einzelfall, oft gemeinsam mit einer kieferorthopädischen Praxis.

  • Milchzahn erhalten: Steht der Milchzahn noch, kann er oft lange bleiben; die meisten solcher Milchzähne halten über zehn Jahre. Ist er mit dem Knochen verwachsen und bleibt in der Höhe hinter den Nachbarzähnen zurück, sollte er rechtzeitig entfernt werden.
  • Lücke kieferorthopädisch schließen: Die Nachbarzähne werden in die Lücke bewegt, beim fehlenden seitlichen Schneidezahn etwa der Eckzahn an dessen Stelle. Das kann die erste Lösung sein.
  • Lücke offenhalten und überbrücken: Fehlen bei Kindern und Jugendlichen bis zu zwei nebeneinanderliegende Zähne und sind die Nachbarzähne kariesfrei, sollte zuerst eine Klebebrücke eingesetzt werden. Fehlen mehrere Zähne, sollte bis zum Ende des Wachstums herausnehmbarer Zahnersatz verwendet werden.
  • Zahn umsetzen: Ein eigener Zahn, dessen Wurzel noch nicht fertig gewachsen ist, kann in bestimmten Fällen an die Stelle des fehlenden Zahns verpflanzt werden (Autotransplantation), etwa wenn Zähne nur auf einer Seite fehlen.
  • Implantat: Ein Einzelzahnimplantat kommt in der Regel erst nach Abschluss des Wachstums infrage; im Jugendalter kann es nach dem pubertären Wachstumsschub unter bestimmten Voraussetzungen erwogen werden. In der oberen Front sollte es möglichst spät gesetzt werden, weil sich der Kiefer dort bis ins Erwachsenenalter verändert.

Überzähliger Zahn: der Mesiodens

Überzählige Zähne sind im bleibenden Gebiss etwa fünfmal häufiger als im Milchgebiss. Im Milchgebiss liegt die Häufigkeit bei 0,3 bis 0,8 von 100 Kindern, im Wechselgebiss bei etwa 0,5 bis 2 von 100. Acht bis neun von zehn sitzen im Oberkiefer. Der bekannteste ist der Mesiodens zwischen den beiden oberen mittleren Schneidezähnen. Nur etwa jeder vierte Mesiodens bricht von selbst durch, die übrigen bleiben im Kiefer verborgen.

Ein überzähliger Zahn kann verhindern, dass ein Schneidezahn durchbricht, oder ihn in eine falsche Richtung lenken. Wird er früh im Wechselgebiss entfernt, etwa mit 6 bis 7 Jahren, kann der Schneidezahn danach noch von selbst durchbrechen. Eine Entfernung schon im Milchgebiss kann den darunterliegenden bleibenden Zahn dagegen verschieben oder verletzen.

Allein durch die Entfernung bricht der blockierte Schneidezahn häufig, aber längst nicht immer von selbst durch. Wird zusätzlich Platz geschaffen oder der Zahn kieferorthopädisch eingeordnet, gelingt das möglicherweise häufiger; die Datenlage dazu ist allerdings schwach. Wird lange gewartet, sinken die Chancen.

Verlagerter Eckzahn

Bei etwa 1,5 von 100 Menschen liegt der obere Eckzahn nicht an seinem Platz, meist ist er zum Gaumen hin verlagert. Mädchen sind zwei- bis dreimal häufiger betroffen als Jungen.

Mit 10 bis 11 Jahren sollte der bleibende Eckzahn außen am Oberkiefer als Wölbung zu tasten sein. Ist er das nicht, besteht der Verdacht auf eine Verlagerung, und ein Röntgenbild ist sinnvoll. Vorher bringt ein Röntgenbild meist wenig.

Ein verlagerter Eckzahn kann die Wurzeln der benachbarten Schneidezähne angreifen (Wurzelresorption), am häufigsten im Alter zwischen 11 und 12 Jahren. Bei Kindern zwischen etwa 10 und 13 Jahren kann es helfen, den Milcheckzahn zu ziehen, damit sich der bleibende Eckzahn besser von selbst einstellt. Ob das tatsächlich hilft, ist allerdings nicht sicher belegt. Bessert sich die Lage nach zwölf Monaten nicht, kommen andere Wege infrage, etwa den Eckzahn operativ freizulegen und kieferorthopädisch einzuordnen.

Doppelzahn

Bei einem Doppelzahn sind zwei Zähne miteinander verbunden. Entweder sind zwei getrennte Zahnkeime miteinander verschmolzen (Fusion), dann fehlt in der Zahnreihe meist ein Zahn. Oder ein einzelner Zahnkeim hat sich unvollständig geteilt (Gemination), dann bleibt die Zahl der Zähne normal. Bei Kindern europäischer Herkunft sind verschmolzene Milchzähne selten, in asiatischen Bevölkerungen offenbar häufiger.

Wichtig ist der Blick auf den bleibenden Zahn: Nach einem verschmolzenen Milchzahn kann der bleibende Nachfolger fehlen. Die Furche zwischen den beiden Zahnhälften ist anfällig für Karies. Außerdem kann der breite Zahn Platz wegnehmen und den Durchbruch des Nachfolgers verzögern oder umlenken.

Meist genügen gute Pflege und regelmäßige Kontrollen. Hat sich in der Furche Karies gebildet, wird sie behandelt. Stört der Doppelzahn den Durchbruch des bleibenden Zahns, wird er gezogen; ob die Lücke danach mit einem Lückenhalter offengehalten werden muss, wird im Einzelfall entschieden. Mehr dazu im Lexikon unter Doppelzahn.

Doppelzahn im Frontzahnbereich eines Kindes

Doppelzahn im Frontzahnbereich eines Kindes.

Wer zahlt die Behandlung?

Kieferorthopädie ist für Kinder und Jugendliche eine Kassenleistung, wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und der Befund mindestens den Behandlungsbedarfsgrad 3 der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht. Ein im Kiefer verbliebener oder verlagerter Zahn, Weisheitszähne ausgenommen, wird mit Grad 4 oder 5 eingestuft. Eine Nichtanlage zählt mit Grad 4, wenn die Lücke kieferorthopädisch geschlossen oder für späteren Zahnersatz vorbereitet werden soll. Die Eltern zahlen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent. Sind mindestens zwei versicherte Kinder aus einem Haushalt in kieferorthopädischer Behandlung, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sind es für das zweite und jedes weitere Kind 10 Prozent. Wird die Behandlung planmäßig abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse den Eigenanteil zurück. Was eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zusätzlich abdeckt, steht auf der eigenen Seite.

Das Entfernen eines verlagerten oder überzähligen Zahns und das Freilegen eines verlagerten Zahns für die kieferorthopädische Einordnung sind Kassenleistungen.

Implantate sind dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen Kassenleistung, etwa bei einer generalisierten, genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen, wenn eine herkömmliche Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist. Die Krankenkasse lässt das vorher begutachten. Fehlen nur einzelne Zähne, gibt es für den späteren Zahnersatz den Festzuschuss, auch für die Krone auf einem Implantat; das Implantat selbst ist dann Privatleistung. Welche Lösung medizinisch die beste ist, hängt davon nicht ab.

implantate.com-Fazit

Fehlende, überzählige, verlagerte und doppelte Zähne fallen oft erst beim Zahnwechsel auf. Wer sie rechtzeitig erkennt, hat mehr Möglichkeiten: Ein Mesiodens lässt sich entfernen, bevor er den Schneidezahn dauerhaft blockiert, ein verlagerter Eckzahn fällt auf, wenn er mit 10 bis 11 Jahren nicht zu tasten ist, und bei einer Nichtanlage bleibt Zeit, gemeinsam mit der Kieferorthopädie zwischen Milchzahnerhalt, Lückenschluss, Zahnumsetzung, Klebebrücke, herausnehmbarem Zahnersatz und späterem Implantat zu wählen.

Woran erkennt man, dass ein bleibender Zahn nicht angelegt ist?

Sicher zeigt das nur ein Röntgenbild. Fehlt schon ein Milchzahn, ist eine Nichtanlage des bleibenden Zahns wahrscheinlicher.

Ab wann kann bei einer Nichtanlage ein Implantat gesetzt werden?

In der Regel erst nach Abschluss des Wachstums, in der oberen Front möglichst spät. Bis dahin kann der Milchzahn bleiben, eine Klebebrücke oder bei mehreren fehlenden Zähnen herausnehmbarer Zahnersatz die Lücke überbrücken, oder die Lücke wird kieferorthopädisch geschlossen.

Muss ein Mesiodens entfernt werden?

Behindert er den Durchbruch eines Schneidezahns, wird er in der Regel entfernt, am besten früh im Wechselgebiss mit etwa 6 bis 7 Jahren.

Was können Eltern beim verlagerten Eckzahn tun?

Ab etwa 10 Jahren bei den Kontrollen darauf achten lassen, ob der obere Eckzahn außen am Kiefer tastbar ist. Ist er es mit 10 bis 11 Jahren nicht, klärt ein Röntgenbild die Lage.

Was bedeutet ein Doppelzahn im Milchgebiss für den bleibenden Zahn?

Nach einem verschmolzenen Milchzahn kann der bleibende Nachfolger fehlen, oder sein Durchbruch verzögert sich. Ein Röntgenbild zeigt, ob der Nachfolger angelegt ist.

Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange bei einem fehlenden Zahn?

Ja, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und die Lücke kieferorthopädisch geschlossen oder für späteren Zahnersatz vorbereitet werden soll. Der Eigenanteil beträgt zunächst 20 Prozent, für das zweite und jedes weitere Kind 10 Prozent, wenn mehrere Kinder aus einem Haushalt in Behandlung sind, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten; nach planmäßigem Abschluss zahlt die Kasse ihn zurück.

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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 01. Oktober 2026