AG Köln, 14.12.2010, 146 C 79/09: Implantate als Zahnersatz, begleitende Chirurgie als Zahnbehandlung
- Gericht
- Amtsgericht Köln
- Entscheidung
- Urteil vom 14.12.2010
- Aktenzeichen
- 146 C 79/09
- Rechtskraft
- unbekannt
Nach diesem Urteil sind Implantate bei einem Tarif mit unterschiedlichen Erstattungssätzen wie Zahnersatz zu behandeln. Chirurgische Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation sind dagegen Zahnbehandlung und nach dem höheren Satz zu erstatten.
Sachverhalt
Der Tarif eines Privatversicherten erstattete Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz zu 50 %. Der Versicherer zahlte die Implantatleistungen und die damit verbundenen Leistungen nur zu 50 %. Außerdem verweigerte er die Erstattung für den Sinuslift nach GOÄ-Nummern, für eine Bohrschablone und für eine Vestibulumplastik.
Entscheidung
Das Amtsgericht verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 1.417,37 €. Implantate ersetzen fehlende Zähne und sind nach den Tarifbedingungen wie Zahnersatz zu behandeln. Die chirurgischen Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation sind dagegen Zahnbehandlung und zu 100 % zu erstatten. Nach dem Sachverständigengutachten waren der Sinuslift, die Bohrschablone und die Vestibulumplastik zutreffend berechnet.
Was heißt das für Patienten?
Nach diesem Urteil kommt es bei Tarifen mit getrennten Sätzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz darauf an, welche Teile einer Implantatbehandlung chirurgische Behandlung sind.
Was heißt das für Praxen?
Nach diesem Urteil wurden die chirurgischen Begleitleistungen der Implantation getrennt vom Zahnersatz erstattet.