OLG Düsseldorf, 11.04.2018, 18 U 20/17: Zahnersatz – keine Honorarrückzahlung nach jahrelangem Tragen, Nachbesserungsrecht des Zahnarztes
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 18. Zivilsenat
- Entscheidung
- Urteil vom 11.04.2018
- Aktenzeichen
- 18 U 20/17
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2018:0411.18U20.17.00
- Rechtskraft
- unbekannt
Nach diesem Urteil entfiel der Honoraranspruch wegen eines Behandlungsfehlers nur bei völliger Unbrauchbarkeit der Versorgung. Die über Jahre getragene Versorgung hatte einen wirtschaftlichen Wert; zumutbare Nachbesserungen hätte der Patient während des fortbestehenden Behandlungsverhältnisses zulassen müssen.
Sachverhalt
Die Patientin erhielt 2009 neuen Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer, darunter eine Brücke im Unterkiefer. Sie hielt die Versorgung für fehlerhaft, brach die Behandlung ab und verlangte 6.049,55 € Honorar zurück sowie mindestens 8.000 € Schmerzensgeld. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab.
Entscheidung
Das OLG Düsseldorf wies die Berufung zurück. Die Patientin habe die Versorgung rund fünfeinhalb Jahre getragen; das gebe ihr einen wirtschaftlichen Wert, auch wenn sie objektiv mangelhaft gewesen sein sollte.
Für den Oberkiefer sah der Sachverständige keinen Behandlungsfehler, ein weiterer Nachbesserungsversuch wäre zumutbar gewesen. Am Unterkiefer erhielt der Zahnarzt keine Gelegenheit zur Nachbesserung, obwohl der Prothetik-Einigungsausschuss sie für erforderlich gehalten hatte. Schmerzensgeld sprach der Senat deshalb nicht zu. Die Revision ließ er nicht zu.
Was heißt das für Patienten?
Nach diesem Urteil bekam der Patient das Honorar für den über Jahre getragenen Zahnersatz nicht zurück. Am Unterkiefer scheiterten seine Ansprüche auch daran, dass er die Nachbesserung nicht ermöglicht hatte.
Was heißt das für Praxen?
Nach diesem Urteil hatte der Zahnarzt bei fortbestehendem Behandlungsverhältnis ein Recht auf Nachbesserung. Am Unterkiefer scheiterten die Ansprüche auch daran, dass ihm die Nachbesserung nicht ermöglicht wurde, obwohl der Prothetik-Einigungsausschuss sie für erforderlich gehalten hatte.