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OLG Hamm, 16.12.2014, 26 U 81/14: Implantatversorgung – 4.000 € Schmerzensgeld, kein grober Behandlungsfehler

Gericht
Oberlandesgericht Hamm, 26. Zivilsenat
Entscheidung
Urteil vom 16.12.2014
Aktenzeichen
26 U 81/14
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1216.26U81.14.00
Rechtskraft
unbekannt
Schmerzensgeld
4.000 €

Nach diesem Urteil war es fehlerhaft, parodontal vorgeschädigte eigene Zähne in eine implantatgetragene Brücke einzubeziehen, ohne über das höhere Risiko und die begrenzte Haltbarkeit aufzuklären. Einen groben Behandlungsfehler sah das Gericht darin nicht; es blieb bei 4.000 € Schmerzensgeld.

Sachverhalt

Die Patientin erhielt sechs Implantate im Oberkiefer. Zwei eigene, parodontal vorgeschädigte Zähne wurden überkront und in den festsitzenden Zahnersatz einbezogen. Beim Präparieren der Aufbauten wurden mehrere Schraubenköpfe angeschliffen, die Konstruktion musste neu angefertigt werden. Das Landgericht Bielefeld sprach 4.000 € Schmerzensgeld zu, die Patientin verlangte mit der Berufung mindestens 20.000 €.

Entscheidung

Das OLG Hamm wies die Berufung zurück. Es bejahte zwei Behandlungsfehler: das Anschleifen der Schraubenköpfe und die Einbeziehung der vorgeschädigten Zähne in eine auf Dauer angelegte Versorgung. Über die zeitliche Begrenzung dieser Lösung sei die Patientin nicht aufgeklärt worden.

Grob fehlerhaft war die Planung nach Ansicht des Senats nicht, weil kein Befund die Entfernung der beiden Zähne zwingend verlangt habe. Bei entsprechender Aufklärung und gesicherter parodontaler Nachbehandlung hielt der Sachverständige die gewählte Lösung noch für vertretbar. 4.000 € Schmerzensgeld seien angemessen. Die Revision ließ der Senat nicht zu.

Was heißt das für Patienten?

Nach diesem Urteil fehlte die Aufklärung über das höhere Risiko und die zeitliche Begrenzung der Versorgung mit vorgeschädigten eigenen Zähnen; die Patientin erhielt 4.000 € Schmerzensgeld.

Was heißt das für Praxen?

Nach diesem Urteil hätte der Zahnarzt über das höhere Risiko und die zeitliche Begrenzung der Versorgung mit vorgeschädigten Pfeilerzähnen aufklären müssen. Einen groben Fehler verneinte der Senat, weil die Lösung bei korrekter Aufklärung und gesicherter parodontaler Nachbehandlung noch vertretbar war.

Volltext

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Zusammenfassung der Redaktion von implantate.com, keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 21.10.2026. → Zur Urteilssammlung