Revision der Wurzelbehandlung: Ablauf, Erfolgsaussichten und Kosten
Bei einer Revision wird eine bestehende Wurzelfüllung entfernt, das Kanalsystem erneut gereinigt und desinfiziert und anschließend wieder dicht gefüllt. Sie ist eine zweite Wurzelbehandlung von der Krone her, ohne Schnitt ins Zahnfleisch. Ziel ist, einen wurzelbehandelten Zahn zu erhalten, an dessen Wurzelspitze eine Entzündung nicht ausheilt oder wiederkommt.
Die Revision ist eine von mehreren Möglichkeiten, wenn eine Wurzelbehandlung nicht zum Erfolg geführt hat; der chirurgische Weg ist die Wurzelspitzenresektion. Welche Verläufe es nach einer Wurzelbehandlung gibt, steht unter Wie lange hält ein wurzelbehandelter Zahn?.
| Frage | Kurz beantwortet |
|---|---|
| Wann? | wenn die Entzündung an der Wurzelspitze trotz Wurzelbehandlung bleibt oder wiederkommt und der Kanal von der Krone her gut erreichbar ist |
| Wie? | in örtlicher Betäubung: Zugang durch Füllung oder Krone, alte Wurzelfüllung entfernen, Kanäle reinigen, neu füllen |
| Danach? | meist nur leichte Beschwerden für wenige Tage |
| Erfolg? | die Entzündung heilt meist bei rund drei von vier bis vier von fünf Zähnen aus |
| Kasse? | in der Regel keine Kassenleistung |
Ablauf einer Revision in fünf Schritten: Zugang, Entfernen der alten Wurzelfüllung, Reinigen der Kanäle, neue Wurzelfüllung und dichter Verschluss.
Wann eine Revision infrage kommt
Heilt eine Entzündung an der Wurzelspitze nach einer Wurzelbehandlung nicht aus oder kehrt sie zurück, sind meist Bakterien im Wurzelkanalsystem verblieben oder über eine undichte Füllung oder Krone wieder eingedrungen. Fachlich ist die Revision dann bei guter Durchführbarkeit der erste Weg: Sie setzt im Wurzelkanal an und kommt ohne Eingriff am Knochen aus. Mit Revision und Wurzelspitzenresektion heilt die Entzündung ähnlich häufig aus; nach der Revision hat man in der ersten Woche meist weniger Schmerzen.
Eine Revision kommt auch infrage, wenn eine ältere Wurzelfüllung erkennbar mangelhaft ist und der Zahn ohnehin eine neue Krone oder Füllung bekommen soll.
Schwierig oder nicht machbar ist sie, wenn ein Wurzelstift, eine Krone oder eine Brücke den Weg in den Kanal versperrt und erhalten bleiben soll oder sich ein Hindernis im Kanal nicht entfernen lässt. Dann kommt die Wurzelspitzenresektion infrage. Ist die Wurzel längs gebrochen, lässt sich der Zahn meist nicht halten; mehr dazu unter Wenn der wurzelbehandelte Zahn bricht. Wann die Entfernung die bessere Lösung ist, steht unter Wann Zähne ziehen?. Wie andere den Nutzen im Einzelfall abgewogen haben, zeigt der Forumsbeitrag Revision einer Wurzelkanalbehandlung sinnvoll?.
Ablauf der Revision
Vor der Revision zeigt ein Röntgenbild, wie die alte Wurzelfüllung liegt, wie groß die Entzündung ist und ob im Kanal ein Wurzelstift steckt. Die Behandlung selbst erfolgt in örtlicher Betäubung:
- Zugang: Der Zahn wird durch die Füllung oder die Krone geöffnet; manchmal muss die Krone dafür abgenommen werden.
- Alte Füllung entfernen: Ein Wurzelstift wird, falls vorhanden, herausgenommen. Die alte Wurzelfüllung, meist aus Guttapercha, wird mit feinen Instrumenten aus den Kanälen entfernt.
- Kanäle reinigen: Die Kanäle werden erneut aufbereitet, gespült und desinfiziert.
- Neu füllen: Die Kanäle werden dicht gefüllt. Bei Bedarf bleibt vorher bis zum nächsten Termin ein Medikament im Kanal.
- Verschließen: Der Zahn wird dicht verschlossen und anschließend dauerhaft versorgt.
Wie Reinigen und Füllen im Einzelnen ablaufen, steht unter Die Behandlung Schritt für Schritt. Wie viele Termine eine Revision braucht, hängt vor allem davon ab, wie aufwendig sich die alte Füllung und ein Stift entfernen lassen; Anhaltspunkte gibt die Seite Dauer, Sitzungen und Krankschreibung.
Nach der Revision
Beschwerden nach einer Revision sind meist leichter und seltener als nach einer Wurzelspitzenresektion; Schwellungen und Ausfälle bei der Arbeit sind die Ausnahme. In einzelnen Fällen können die Schmerzen in den ersten Tagen aber auch kräftig sein. Was in den Tagen danach normal ist und wann der Zahn in die Praxis gehört, steht unter Beschwerden nach der Wurzelbehandlung.
Nach der Revision braucht der Zahn zeitnah eine dichte Versorgung, bei Backenzähnen meist eine Krone oder Teilkrone. Eine undichte Füllung lässt Bakterien erneut in den Kanal; mehr dazu unter Nachsorge, Überkronung und Wurzelstift.
Erfolgsaussichten
Nach einer Revision heilt die Entzündung an der Wurzelspitze meist bei rund drei von vier bis vier von fünf Zähnen vollständig aus. Erhalten bleiben nach einigen Jahren meist über neun von zehn Zähnen, ähnlich häufig wie nach der ersten Wurzelbehandlung. Ob die Entzündung ausheilt, zeigt eine Röntgenkontrolle; die erste aussagekräftige erfolgt in der Regel nach etwa einem Jahr.
Günstig sind:
- keine oder nur eine kleine Entzündung an der Wurzelspitze vor der Revision,
- eine neue Wurzelfüllung, die dicht ist und bis kurz vor die Wurzelspitze reicht,
- eine dichte Füllung oder Krone danach.
Wurde die Kanalform bei der ersten Behandlung verändert, etwa durch eine Stufe in der Kanalwand oder eine Perforation, also ein künstliches Loch in der Wurzel, können die Aussichten deutlich schlechter sein.
implantate.com-Empfehlung: Heilt die Entzündung an einem wurzelbehandelten Zahn nicht aus, zuerst klären lassen, ob eine Revision gut durchführbar ist. Danach den Zahn zeitnah dicht versorgen und die Röntgenkontrollen wahrnehmen.
Risiken
Die Revision ist aufwendiger als die erste Wurzelbehandlung. Mögliche Komplikationen sind:
- Wurzelbruch: Muss ein Wurzelstift entfernt werden, wird die Wurzel dabei möglicherweise geschwächt; ein späterer Längsbruch kann dann häufiger auftreten.
- Perforation: Beim Entfernen der alten Füllung und beim Aufbereiten kann die Wurzelwand durchstoßen werden. Das kann die Aussichten des Zahns verschlechtern.
Wenn die Revision nicht hilft
Heilt die Entzündung auch nach der Revision nicht aus, kommt meist die Wurzelspitzenresektion als nächster Schritt infrage. Lässt sich der Zahn nicht erhalten, wird er entfernt und die Lücke versorgt, etwa mit einem Implantat. Wie lange Implantate halten, steht unter Wie lange halten Implantate?.
Was die Krankenkasse zahlt
Die Revision ist in der Regel keine Kassenleistung. Die Kassenrichtlinie (G-BA) sieht bei Zähnen mit Wurzelfüllung und Entzündung an der Wurzelspitze primär chirurgische Maßnahmen vor, also die Wurzelspitzenresektion. Eine Revision lässt sie nur in engen Ausnahmen zu: wenn die alte Wurzelfüllung im Röntgenbild der Kanalwand nicht anliegt oder undicht ist.
Bei den großen Backenzähnen (Molaren) kommt hinzu: Die Kasse übernimmt die Behandlung in der Regel nur, wenn der Zahn eine Zahnreihe schließt, eine Freiendlücke verhindert oder Zahnersatz trägt. Freiendlücke heißt: Ohne den Zahn würde die Zahnreihe schon vor dem zweiten Mahlzahn enden. Beispiele, in denen es in der Regel keine Kassenleistung ist:
- ein Weisheitszahn, vor dem der zweite Mahlzahn steht,
- ein Sechser, wenn der Fünfer schon fehlt und der Siebener noch steht.
Beides gilt nur, wenn der Zahn keine Brücke oder Prothese trägt. Ob ein Molar ohne eine dieser Aufgaben aus anderen Gründen trotzdem als Kassenleistung behandelt werden kann, prüft der Zahnarzt.
Das ist eine Regel zur Kostenübernahme, keine fachliche Empfehlung: Fachlich ist die Revision bei guter Durchführbarkeit der erste Weg. Wird sie privat durchgeführt, informiert die Praxis vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Was eine private Wurzelbehandlung je Kanal kostet, steht unter Kosten der Wurzelbehandlung.
Häufige Fragen
Ist eine Revision der Wurzelbehandlung sinnvoll?
Ja, wenn die Entzündung an der Wurzelspitze nicht ausheilt und der Kanal von der Krone her gut erreichbar ist. Sie ist dann fachlich der erste Weg, den Zahn zu erhalten.
Wie hoch ist die Erfolgsquote einer Wurzelkanalrevision?
Die Entzündung heilt meist bei rund drei von vier bis vier von fünf Zähnen vollständig aus. Erhalten bleiben nach einigen Jahren meist über neun von zehn Zähnen.
Wie lange dauert eine Revision der Wurzelbehandlung?
Das hängt vor allem davon ab, wie aufwendig sich die alte Wurzelfüllung und gegebenenfalls ein Wurzelstift entfernen lassen. Manchmal genügt ein Termin, manchmal sind mehrere nötig.
Tut eine Revision weh?
Die Behandlung erfolgt in örtlicher Betäubung. Danach sind die Beschwerden meist leichter als nach einer Wurzelspitzenresektion und klingen nach wenigen Tagen ab.
Revision oder Zahn ziehen?
Ein Zahn, der sich erhalten lässt, wird in der Regel erhalten. Ist die Wurzel längs gebrochen oder zu wenig Zahn übrig, ist das Ziehen meist die bessere Lösung.
Kann man eine Wurzelbehandlung nach Jahren wiederholen?
Ja. Auch eine Wurzelfüllung, die viele Jahre zurückliegt, lässt sich meist entfernen und erneuern.
Übernimmt die Krankenkasse die Revision?
In der Regel nicht. Die Kassenrichtlinie sieht bei wurzelgefüllten Zähnen mit Entzündung an der Wurzelspitze primär die Wurzelspitzenresektion vor und lässt die Revision nur in engen Ausnahmen zu.
Was kostet eine Revision der Wurzelbehandlung?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, der Zahl der Kanäle und dem Aufwand. Beispiele und einen Rechner gibt es unter Kosten der Wurzelbehandlung.
implantate.com-Fazit
Die Revision erneuert eine Wurzelfüllung, an deren Wurzelspitze die Entzündung nicht ausheilt, von der Krone her und ohne Eingriff am Knochen. Ist sie gut durchführbar, ist sie fachlich der erste Weg. Die Entzündung heilt meist aus, und der Zahn bleibt in den meisten Fällen erhalten. Die Krankenkasse zahlt die Revision in der Regel nicht.
Gelingt der Erhalt nicht, helfen die Seiten Wann Zähne ziehen? und Haltbarkeit von Implantaten weiter.
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten. gesetze-im-internet.de
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