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Heil- und Kostenplan

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  • #278995 Antworten
    Robert
    Gast

    Hallo,
    ich würde gerne einmal wissen, ob Heil- und Kostenpläne verbindlich sind und wenn ja, in welchem Umfang die tatsächlich Behandlungskosten die ursprünglich veranschlagten Kosten übersteigen dürfen?
    Vielen Dank im voraus.
    Gruß, Robert

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  • #278996 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Sie sind in der Regel verbindlich, doch sollte be-
    rücksichtigt werden, dass gerade bei Implanta-
    tionen trotz vorheriger sorgfältiger Planung,
    außergewöhnliche Situationen auftreten können,
    die Mehrkosten verursachen.
    Prozentual kann die Rechnung ca. 25 Prozent
    vom Kostenvoranschlag abweichen, dies wurde
    in einigen Gerichtsurteilen bestätigt.

    M.f.G. dr. Metelski

    #278997 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    bedenken Sie, daß auf den meisten privaten Heil- und Kostenplänen nur die Hauptleistungen aufgelistet sind. Betäubungen u.ä. sowie zusätzliche Maßnahmen, die sich unvorhergesehen während der Behandlungals notwendig erweisen, sind nicht ausgewiesen.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Heil- und Kostenplan
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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 06. März 2003