Warnung der Konsensuskonferenz vor der Aufnahme der Implantologie in den BEMA
Die fast einmalige Vollzähligkeit aller Präsidenten und Vorsitzenden
der wissenschaftlichen und berufspolitischen Gesellschaften (BDIZ, BDO,
DGI; DGMKG und DGZI) der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) bei der
kurzfristig einberufenen Außerordentlichen Konferenz am 29. Oktober 03
in Frankfurt macht deutlich, wie geschlossen die Fachorganisationen
hinter der von ihnen gemeinsam gefassten Empfehlung an den Erweiterten
Bewertungsauschuß stehen. Diesem wird dringend anempfohlen, den
vorgesehenen BEMA Teil 6 nicht aufzunehmen in den Katalog der
GKV-Leistungen. Die Begründung der Konsensuskonferenz Implantologie im
Einzelnen:
1. Die Aufnahme eines BEMA Teil 6 für die Ausnahmeindikationen des § 28
Abs. 2 Satz 9 SGB V ist nicht sachdienlich. Die in der Praxis
vorkommenden Fallgestaltungen sind – soweit sie überhaupt ambulant
behandelt werden – so unterschiedlich und in ihren Schwierigkeitsgraden
inhomogen, dass eine Beschreibung in einer vertragszahnärztlichen
Gebührenordnung ihnen nicht gerecht wird. Da es sich insgesamt um eine
verschwindend geringe Fallzahl handelt, besteht auch kein Bedarf,
hierfür die gesamte Implantatchirurgie als Teil des BEMA zu
beschreiben.
2. Die von der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen
gemeinsam erarbeitete Analogbewertung der implantologischen Leistungen
ist ausreichend als Grundlage für die Abrechnung dieser Fälle und hat
in der Vergangenheit zu keinen Schwierigkeiten geführt.
3. Das GMG schreibt für den Zahnersatz ab 2005 die Einführung der
Abrechnung auf Festzuschussbasis vor. Der Bewertungsausschuss hat die
sog. K-Positionen mit Wirkung vom 1.1.2004 aus dem BEMA herausgenommen
und auf die Abrechenbarkeit nach GOÄ / GOZ verwiesen. Die
Ausnahmeindikationen weisen demgegenüber absolut marginale Fallzahlen
auf. Es ist vor der gesetzlichen Entwicklung unverständlich, dass die
Leistungsbeschreibung im BEMA entgegen diesen Tendenzen erfolgen soll.
4. Die Konsensuskonferenz Implantologie rät dem Ausschuss dringend
davon ab, den vorgesehenen BEMA Teil 6 aufzunehmen und weit über seinen
gesetzlichen Auftrag hinaus Leistungen im BEMA zu beschreiben, die mit
den in Richtlinien geregelten Ausnahmetatbeständen nichts zu tun haben.
Die Konsensuskonferenz Implantologie will mit dem Ergebnis dieser
Sondersitzung in die aktuellen, kurz vor Abschluß stehenden
Verhandlungen über den neuen BEMA hilfreich eingreifen, einer weiteren
Belastung des Gesundheitssystems entgegenwirken und Schaden für die
Leistungserbringer in der Zahnheilkunde abwenden – der späte Termin der
Sitzung erklärt sich aus dem Umstand, dass der BDIZ/EDI als
Organisationsbüro der KK erst in der vergangenen Woche darüber Kenntnis
erhielt, dass dem Gemeinsamen Bewertungsausschuß ein seitens der KZBV
mitverfasstes Papier zur Entscheidung vorliegen soll, das die Aufnahme
von implantologischen Leistungen in den BEMA beinhaltet.
Wissenschaftliche Mitglieder der KK machten dabei deutlich, dass man
sich in der Regel bei politischen Diskussionen zurückhalte,
unterstützten bei diesem für die Implantologie derart wichtigen Thema
aber alle oben genannten Aspekte einhellig mit den Berufsverbänden.
Für Rückfragen der Redaktionen: Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des
BDIZ/EDI und Vorsitz der Konsensuskonferenz Implantologie, Tel.: 0228 /
9359244

