OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck
Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil
von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt,
der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige
Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht
zugelassen.
Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen.
Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen.
Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht!

