Neues Transfusionsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 26.5.04 eine Änderung des
Transfusionsgesetzes für Blutprodukte beschlossen. Die Neuregelung soll
die Qualität und Sicherheit im Umgang mit den Konserven weiter erhöhen
und setzt EU-Richtlinien in deutsches Recht um.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher
Vorschriften legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der
Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von
Blutprodukten fest.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Angaben über Blutprodukte müssen künftig 30 Jahre lang aufbewahrt
werden, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen (bisher waren das 15
Jahre). Dies ist wichtig zum Beispiel beim Auftreten von schweren
Nebenwirkungen.

Für Einrichtungen, die nicht selbst Spenden entnehmen, sondern
lediglich Blut und Blutprodukte lagern und abgeben (so genannte
Blutdepots), gelten dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

Es wird ein bundesweites Register eingerichtet, das alle Einrichtungen,
die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in Verkehr bringen
verzeichnet. Dieses Register wird beim Deutschen Institut für
Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet.

Personen, die den Vorgang der Blutstammzellzubereitung leiten, müssen künftig eine zweijährige Berufserfahrung besitzen.

Die Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts
müssen die entsprechenden EG-Richtlinien berücksichtigen und müssen im
Bundesanzeiger amtlich bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus enthält das Änderungsgesetz neben Begriffsklarstellungen
Details zu den Meldepflichten. Außerdem wird klargestellt, dass eine
ärztliche Person bei Durchführung der Spende (Blut oder Plasma) zugegen
sein muss.
Das geplante bundesweite Register der Einrichtungen, die
Blutstammzellen gewinnen, bedeute neben dem Qualitäts- und
Sicherheitsaspekt eine wichtige Informationsquelle für die Fachwelt und
interessierte Bürgerinnen und Bürger, teilt die Bundesregierung mit. Es
mache diese Einrichtungen außerdem bekannter, so dass sie sich dadurch
europaweit besser positionieren könne. Dies fördere den Wissenschafts-
und Wirtschaftsstandort Deutschland.

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999