Lexikon
Biokompatibilität in der Zahnmedizin
Biokompatibilität ist die Fähigkeit eines Werkstoffs oder eines Medizinprodukts, in einer bestimmten Anwendung mit einer angemessenen Reaktion des umgebenden Gewebes zu funktionieren. Entscheidend ist damit nicht, ob eine Gewebereaktion ausbleibt, sondern ob die ausgelöste Reaktion für den jeweiligen Einsatzzweck angemessen ist und die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigt. In der Zahnmedizin betrifft das jeden Werkstoff mit Gewebekontakt — vom Füllungsmaterial über Gerüste aus Kobalt-Chrom bis zum enossalen Implantat aus Titan oder Zirkondioxid.
Herkunft und Bedeutungswandel
Der Begriff stammt aus der Biomaterialforschung. Die heute maßgebliche Formulierung — das Zusammenspiel von Material und Gewebe als angemessene Wirtsreaktion in einer bestimmten Anwendung zu beschreiben — geht auf die Arbeiten von David F. Williams zurück und ist in dieser Form in die internationale Normung übernommen worden. Williams selbst hat den Begriff über die Jahrzehnte mehrfach nachgeschärft und beschreibt Biokompatibilität heute nicht als festen Materialkennwert, sondern als Bündel von Wechselwirkungen, die je nach Material, Produktgestaltung und Gewebe unterschiedlich verlaufen.
Daraus folgt der wichtigste Punkt: Biokompatibilität ist anwendungsbezogen, nicht absolut. Nach der Normdefinition kann ein Werkstoff in einem Produkt unbedenklich und in einem anderen ungeeignet sein; allgemeingültige Aussagen über die Sicherheit eines Materials für sämtliche medizinischen Anwendungen sind ausdrücklich nicht möglich. Eine Gewebereaktion, die in der einen Anwendung als unerwünscht gilt, kann in einer anderen unproblematisch oder sogar erwünscht sein — die knöcherne Anlagerung an ein Implantat, die Osseointegration, ist genau eine solche erwünschte Reaktion.
Ältere Sprachregelungen, die Biokompatibilität mit Reaktionsfreiheit oder Interaktionsfreiheit gleichsetzen, gelten damit als überholt. Jedes eingebrachte Material löst eine Gewebeantwort aus — Wundheilung, bindegewebige Einscheidung, knöcherne Anlagerung. „Biokompatibel“ heißt nicht, dass nichts geschieht, sondern dass das, was geschieht, für den Einsatzzweck angemessen ist.
Prüfung und Nachweis
Geprüft wird nach der Normenreihe ISO 10993 „Biologische Beurteilung von Medizinprodukten“. Teil 1 setzt den Rahmen: Er verknüpft die biologische Beurteilung mit dem Risikomanagement nach ISO 14971 und behandelt sie ausdrücklich als Risikomanagement-Prozess, nicht als einfache Bestehen-oder-Durchfallen-Prüfung. „Biologische Beurteilung“ und „Biokompatibilitätsbewertung“ sind dort gleichbedeutend.
Der Prüfumfang ergibt sich nicht aus dem Material, sondern aus Art und Dauer des Gewebekontakts. Die Norm unterscheidet dafür direkten und indirekten Kontakt und rechnet die Belastung über definierte Größen wie Kontakttage und Gesamtexpositionsdauer. Eine kurzzeitig eingesetzte Abformmasse wird deshalb anders beurteilt als ein Implantat, das jahrzehntelang im Knochen verbleibt.
Auf diesen Rahmen setzen die einzelnen Prüfteile auf. Für zahnmedizinische Werkstoffe sind vor allem relevant: die Prüfung auf Zytotoxizität im Zellversuch (Teil 5), auf Sensibilisierung (Teil 10), auf Reizung (Teil 23 — seit der Revision ein eigener Teil, früher gemeinsam mit der Sensibilisierung geführt), auf systemische Toxizität (Teil 11) sowie auf lokale Effekte nach Implantation (Teil 6). Hinzu kommen die Prüfung auf Genotoxizität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität (Teil 3), die chemische Charakterisierung (Teil 18), die toxikologische Risikobewertung einzelner Bestandteile (Teil 17) und — für Metalle besonders wichtig — die Bestimmung von Abbauprodukten aus Metallen und Legierungen (Teil 15). Für keramische Werkstoffe existiert mit Teil 14 ein eigener Teil zu Abbauprodukten.
Ein häufig übersehener Unterschied ist der zwischen Werkstoffprüfung und Produktprüfung. Die biologische Beurteilung wird nach Teil 1 am fertigen Medizinprodukt durchgeführt — also in dem Zustand, in dem es tatsächlich verwendet wird, einschließlich aller Fertigungsschritte, der Verpackung und der Sterilisation. Prüfergebnisse zu einzelnen Kandidatenwerkstoffen sind in der Entwicklung nützlich und können in die Bewertung einfließen, ersetzen die Beurteilung des Endprodukts aber nicht. Ein Werkstoff ist folglich nie „für sich“ zertifiziert; zertifiziert wird immer ein konkretes Produkt.
Für die Zahnheilkunde existiert zusätzlich eine eigene Norm, die die allgemeinen Anforderungen auf dentale Produkte überträgt: ISO 7405 „Zahnheilkunde — Beurteilung der Biokompatibilität von Medizinprodukten für die Zahnheilkunde“. Für Knochenersatzmaterialien tierischen Ursprungs gilt eine Besonderheit: Risiken durch Viren, TSE-Erreger und andere Krankheitserreger sind von der Reihe ISO 10993 ausdrücklich nicht erfasst, sondern in der eigenen Normenreihe ISO 22442 geregelt.
Regulatorischer Rahmen
In der Europäischen Union gilt die Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745. Ihr Anhang I enthält in Kapitel II unter Abschnitt 10.1 die Anforderungen an die chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften. Verlangt wird dort unter anderem, bei Auslegung und Herstellung besonders auf die Auswahl der eingesetzten Werkstoffe hinsichtlich ihrer Toxizität zu achten sowie auf die wechselseitige Verträglichkeit zwischen den eingesetzten Werkstoffen und den biologischen Geweben, Zellen und Körperflüssigkeiten — und zwar unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung des Produkts. Auch hier ist der Bezugspunkt also die konkrete Anwendung.
Die Medizinprodukte-Verordnung greift die Stofffrage eigenständig auf. Nach Anhang I Kapitel II Abschnitt 10.4 müssen Risiken durch Stoffe oder Partikel, die aus dem Produkt freigesetzt werden können — ausdrücklich einschließlich Abrieb, Abbauprodukten und Verarbeitungsrückständen —, so weit wie möglich verringert werden. Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B sowie endokrin wirksame Stoffe — teils solche, die europäisch bereits förmlich als endokrine Disruptoren der Kategorie 1 mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit eingestuft sind, teils solche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben oder für sie von Bedeutung sind und erst in den dafür vorgesehenen europäischen Chemikalien- und Biozidverfahren bestimmt werden — dürfen in invasiv angewendeten Produkten nur dann in einer Konzentration über 0,1 Prozent Massenanteil enthalten sein, wenn das gesondert begründet ist; ihr Vorhandensein ist auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben, und wenn die Zweckbestimmung des Produkts die Behandlung von Kindern, Schwangeren, Stillenden oder anderer besonders anfälliger Patientengruppen umfasst, muss die Gebrauchsanweisung zusätzlich über Restrisiken für diese Gruppen informieren. Wie eine solche Nutzen-Risiko-Abwägung methodisch zu führen ist, hat der zuständige wissenschaftliche Ausschuss der Kommission für die Stoffgruppe der Phthalate in einer eigenen Leitlinie beschrieben, die 2024 aktualisiert wurde.
Die CE-Kennzeichnung ist nach der Verordnung die Kennzeichnung, mit der ein Hersteller angibt, dass ein Produkt den einschlägigen Anforderungen genügt. Sie ist damit eine Konformitätsaussage zum Produkt und kein Prüfsiegel für die Verträglichkeit bei einer einzelnen Patientin oder einem einzelnen Patienten. Ergänzt wird sie durch die klinische Bewertung: ein systematischer und geplanter Prozess, in dem klinische Daten zu einem Produkt fortlaufend erzeugt, gesammelt, analysiert und bewertet werden, um Sicherheit und Leistung bei der vom Hersteller vorgesehenen Verwendung zu überprüfen.
Wie streng ein Produkt geprüft wird, hängt von seiner Risikoklasse ab. Nach Anhang VIII, Regel 8 der Verordnung gehören implantierbare Produkte sowie chirurgisch-invasive Produkte zur langzeitigen Anwendung grundsätzlich zur Klasse IIb. Produkte, die in die Zähne eingebracht werden — etwa Füllungs- und Wurzelfüllungsmaterialien —, sind dort ausdrücklich der Klasse IIa zugeordnet. Enossale Zahnimplantate fallen als implantierbare Produkte unter die höhere Einstufung.
Werkstoffe in der Zahnmedizin
Biokompatibilität ist kein Implantatthema. Sie betrifft jeden Werkstoff, der im Mund mit Schleimhaut, Zahnhartsubstanz, Pulpa oder Knochen in Berührung kommt — von der Abformmasse, die wenige Minuten im Mund liegt, bis zur Krone, die Jahrzehnte bleibt. Ausführliche Einzeldarstellungen stehen in den Einträgen zu keramischen Implantaten, PEEK und PMMA.
Ein Blick in die Werkstoffnormen zeigt, wie die Zuständigkeiten verteilt sind. ISO 4049 für polymerbasierte Füllungswerkstoffe, ISO 9917-1 für wasserbasierte Zemente, ISO 20795-1 für Prothesenkunststoffe, ISO 22674 für metallische Werkstoffe, ISO 6872 für Keramiken sowie ISO 6876 und ISO 6877 für Wurzelkanalwerkstoffe; hinzu kommen ISO 24234 für Amalgam, ISO 6874 für Versiegler, ISO 17730 für Fluoridlacke, ISO/TS 16506 für adhäsive Befestigungskunststoffe, ISO 4823 für elastomere Abformmassen, ISO 20795-2 für kieferorthopädische Basiskunststoffe sowie ISO 15841 für Drähte und ISO 27020 für Brackets. Sie alle regeln Zusammensetzungsklassen, mechanische Kennwerte, Verarbeitungs- und Kennzeichnungsanforderungen. Alle diese Normen enthalten denselben Hinweis: Anforderungen zur Freiheit von biologischen Gefährdungen sind nicht Bestandteil der Werkstoffnorm; für deren Beurteilung wird auf ISO 10993-1 und ISO 7405 verwiesen. Die Frage nach der Verträglichkeit wird also bewusst aus der Werkstoffnorm heraus- und in das biologische Beurteilungsverfahren hineinverlagert.
ISO 7405 ergänzt die allgemeinen Prüfungen um Modelle, die es nur in der Zahnmedizin gibt. Dazu gehört der Test an der Dentinbarriere: Eine dünne Scheibe aus Dentin trennt zwei Kammern einer Prüfzelle, und gemessen wird, was durch diese Barriere hindurchdiffundiert und damit überhaupt an die Zahnpulpa gelangen kann. Hinzu kommen Anwendungsprüfungen an Pulpa und Dentin sowie eine gesonderte Prüfung zur direkten Überkappung. Für die Beurteilung eines Füllungswerkstoffs ist deshalb nicht in erster Linie maßgeblich, wie eine Substanz auf Zellen in der Kulturschale wirkt, sondern welche Menge die verbleibende Zahnhartsubstanz überhaupt durchquert.
Die sechs Werkstoffgruppen sind jeweils in einem eigenen Eintrag ausführlich behandelt. Sie unterscheiden sich darin, wo der Werkstoff liegt und wie lange er dort Gewebe berührt:
| Eintrag | Abgrenzung |
|---|---|
| Füllungsmaterialien | Werkstoffe an und in der Zahnhartsubstanz — direkte Füllungen und Einlagefüllungen |
| Zahnersatz | Prothetische Werkstoffe auf Zahnhartsubstanz und Schleimhaut — Legierungen, Keramiken, Prothesenkunststoffe |
| Zahnimplantate und Knochenersatz | Enossale Werkstoffe im Knochen; beim Knochenersatz richtet sich der Prüfweg nach der Herkunft des Materials |
| Wurzelfüllung, Überkappung, Befestigung | Werkstoffe im Zahninneren — maßgeblich sind die Nähe zum vitalen Gewebe und die Dauer der Exposition |
| Kieferorthopädische Werkstoffe | Befristete Tragedauer bei ständigem Schleimhaut- und Speichelkontakt |
| Behandlungszubehör | Kurzer, aber wiederholter Kontakt in der Sitzung; betrifft auch das Praxisteam |
Füllungsmaterialien
Füllungswerkstoffe liegen an und in der Zahnhartsubstanz und stehen über das verbliebene Dentin mittelbar mit der Pulpa in Verbindung. Wie streng ein solcher Werkstoff zu beurteilen ist, hängt deshalb weniger von seiner Stoffklasse ab als davon, wie viel Zahnhartsubstanz zwischen ihm und dem vitalen Gewebe verbleibt und wie lange er dort liegt. Welche Werkstoffe im Einzelnen zur Verfügung stehen — von den direkten Füllungen über die präventiven Versiegler bis zu den laborgefertigten Einlagefüllungen — und was für ihre Verträglichkeit jeweils maßgeblich ist, behandelt der Eintrag zur Biokompatibilität von Füllungsmaterialien.
Zahnersatz
Prothetische Werkstoffe liegen teils der Zahnhartsubstanz, teils der Schleimhaut an; die Basis einer Prothese — etwa einer Teleskopprothese — bedeckt die Schleimhaut dabei dauerhaft und großflächig, anders als eine Füllung, die nur die Zahnhartsubstanz berührt. Bei metallischen Werkstoffen entscheidet vor allem, wie beständig die Oberfläche gegen Korrosion ist und wie wenig sie an die Mundhöhle abgibt, während Keramiken chemisch weitgehend stabil sind und bei den Prothesenkunststoffen die Frage nach Herstellungsrückständen wiederkehrt. Die einzelnen Gruppen — Dentallegierungen, Keramiken und Prothesenkunststoffe — behandelt der Eintrag zur Biokompatibilität von Zahnersatz.
Wurzelkanalbehandlung, Adhäsive und Zemente
Im Zahninneren endet der Werkstoffkontakt nicht an einer klaren Gewebegrenze: Das Füllmaterial einer Wurzelkanalbehandlung — Stifte aus Guttapercha und ein abdichtender Sealer — kann über die Wurzelspitze hinaus in das umliegende Gewebe gelangen, Überkappungsmaterialien liegen der freigelegten Pulpa unmittelbar auf, und Adhäsive werden auf frisch präpariertes Dentin aufgetragen. Maßgeblich für die Beurteilung sind hier die Nähe zum vitalen Gewebe und die Dauer der Einwirkung, nicht allein die Zusammensetzung des Materials. Wie sich das für die einzelnen Materialgruppen darstellt, beschreibt der Eintrag zur Biokompatibilität von Wurzelfüll-, Überkappungs- und Befestigungsmaterialien.
Weitere Werkstoffe mit Mundkontakt
Neben Füllung, Zahnersatz und Implantat berührt eine Reihe weiterer Werkstoffe Schleimhaut und Zahnoberfläche — teils nur für Minuten, teils über Monate. Maßgeblich ist auch hier die Expositionsdauer. Eine Abformmasse durchläuft deshalb einen geringeren Prüfumfang als eine Aufbissschiene oder eine Apparatur, die über Monate im Mund bleibt. Bögen, Brackets und herausnehmbare Geräte behandelt der Eintrag zur Biokompatibilität kieferorthopädischer Werkstoffe, Abformmaterialien, Kofferdam und Handschuhe der Eintrag zur Biokompatibilität von zahnärztlichem Behandlungszubehör; Versiegler und Fluoridlacke stehen wegen ihrer gemeinsamen Grenzfläche zur Zahnhartsubstanz im Eintrag zur Biokompatibilität von Füllungsmaterialien.
Implantologie
Enossale Implantate stellen unter den zahnmedizinischen Werkstoffen die höchsten Anforderungen: Sie liegen dauerhaft im Knochen, durchbrechen die Schleimhaut und werden regulatorisch entsprechend hoch eingestuft. Beim Knochenersatz kommt hinzu, dass sich der Prüfweg nach der Herkunft des Materials richtet — synthetische, menschliche und tierische Ausgangsstoffe werden unterschiedlich beurteilt. Werkstoffe, knöcherne Einheilung und die offenen Fragen zu Abrieb und Partikeln behandelt der Eintrag zur Biokompatibilität von Zahnimplantaten und Knochenersatz.
Grenzen und typische Missverständnisse
Ein verbreitetes Missverständnis ist die Vorstellung, Biokompatibilität sei eine Eigenschaft des Materials, die man einmal feststellt und die dann überall gilt. Tatsächlich ist sie eine Eigenschaft der Kombination aus Werkstoff, Produktgestaltung und Anwendung. Ein „biokompatibles Material“ im Sinne eines allgemeingültigen Gütesiegels gibt es nach der Normdefinition nicht.
Ebenso wenig ist Biokompatibilität eine Garantie gegen individuelle Unverträglichkeit. Die Norm hält dazu ausdrücklich fest, dass sich die Reaktion auf denselben Werkstoff zwischen Personen unterscheidet und dass einzelne Menschen auch auf gut eingeführte Materialien ungünstig reagieren können. Genau deshalb ist die biologische Beurteilung als Risikomanagement angelegt und nicht als Sicherheitsversprechen.
Davon zu trennen ist die Allergie im immunologischen Sinn. Eine systematische Übersicht mit Metaanalyse zur Häufigkeit von Metallallergien bei Trägerinnen und Trägern intraoraler Restaurationen kam zu dem Ergebnis, dass sich eine belastbare Prävalenz wegen sehr großer Unterschiede zwischen den Studien und uneinheitlich berichteter klinischer Relevanz derzeit nicht bestimmen lässt. Als auslösende Metalle wurden unter anderem Nickel, Gold, Palladium, Kobalt und Chrom beschrieben. Die federführenden Fachgesellschaften stufen das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch zahnärztliche Materialien nach der gegenwärtigen Evidenzlage insgesamt als außerordentlich gering ein.
Ein Sonderfall ist die vermutete Unverträglichkeit gegenüber Titan. Eine systematische Übersicht zu den verfügbaren Testverfahren kam zu dem Schluss, dass Epikutantest sowie Lymphozytentransformations- und Immunstimulationstests uneinheitliche Ergebnisse in Zuverlässigkeit und Aussagekraft liefern und zurückhaltend interpretiert werden sollten; die Hinweise sprechen eher für unspezifische Reaktionen des angeborenen Immunsystems als für eine klassische Allergie. Auf dieser Grundlage hat eine deutsche S3-Leitlinie eigene Empfehlungen zu Diagnostik und Vorgehen formuliert. Was das für Betroffene praktisch bedeutet, behandelt unser Ratgeber zu Titanallergie und Titanunverträglichkeit.
Klinische Bedeutung
Im Mund wirken Bedingungen zusammen, die es an kaum einer anderen Körperstelle gibt: wechselnde Säuregrade, Speichel als Elektrolyt, mechanische Belastung beim Kauen und ein dichter mikrobieller Bewuchs. Werkstoffe werden dadurch nicht nur biologisch, sondern auch elektrochemisch beansprucht. Entsprechend behandelt die Normenreihe Abbauprodukte aus Metallen und Legierungen als eigenen Prüfgegenstand; die zugrunde liegenden Vorgänge sind im Eintrag zur Zahnkorrosion beschrieben.
Ob und in welchem Maß werkstoffbezogene Vorgänge zur Periimplantitis beitragen, ist Gegenstand aktueller Forschung. Eine integrative Übersichtsarbeit zu zytotoxischen Wirkungen sehr kleiner Titanpartikel und eine systematische Übersicht molekularbiologischer Laborstudien haben materialbezogene Effekte im periimplantären Gewebe zusammengetragen. Beide Arbeiten stützen sich überwiegend auf Zell- und Laborversuche; belastbare klinische Schlussfolgerungen lassen sich daraus bislang nicht ableiten. Für die Praxis bleibt entscheidend, dass die periimplantäre Entzündung primär bakteriell unterhalten wird.
Für Patientinnen und Patienten hat der anwendungsbezogene Charakter des Begriffs eine unmittelbare Folge: Die Frage „Ist dieses Material biokompatibel?“ lässt sich nicht allgemein beantworten. Sinnvoll ist stattdessen die Frage, welches konkrete Produkt für die geplante Versorgung vorgesehen ist, welche Werkstoffe bereits im Mund vorhanden sind und ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit bestehen.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Literatur
Literatur und Quellenangaben
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