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Stiftaufbau

Ein Stiftaufbau ist eine zahnärztliche Restaurationsmethode zur Rekonstruktion stark zerstörter, wurzelkanalbehandelter Zähne. Wenn von der natürlichen Zahnkrone nicht mehr genug erhalten ist, um eine Krone direkt aufzusetzen, wird ein Stift im Wurzelkanal verankert und mit einem künstlichen Stumpf verbunden. Auf diesen Stumpf wird anschließend die Krone zementiert.

Verschiedene konfektionierte Stiftaufbauten: Titan Keramik, Glasfaserstift

Verschiedene konfektionierte Stiftaufbauten: Titan-, Keramik- und Glasfaserstift

Es gibt zwei Verfahren:

Konfektionierter Stiftaufbau: Ein industriell vorgefertigter Stift – heute meist aus Glasfaser – wird adhäsiv im Wurzelkanal befestigt. Der Stumpf wird im selben Termin direkt am Stuhl aus Komposit modelliert.

Gegossener Stiftaufbau: Stift und Stumpf werden im Dentallabor in einem Stück aus Metall gegossen. Der Patient braucht zwei Termine – Abdruck und später Eingliederung.

Welches Verfahren in Frage kommt, hängt vor allem von der Geometrie des Wurzelkanals und vom verbliebenen Restdentin ab.

Sonderfall Stiftkrone

Vom Stiftaufbau abzugrenzen ist die Stiftkrone: ein einteiliges Werkstück, bei dem Stift, Stumpf und Krone als ein Stück gegossen werden. Diese Konstruktion war früher verbreitet, wird heute aber nur noch in Sonderfällen eingesetzt. Beim Stiftaufbau dagegen wird die Krone als eigenständiges Werkstück auf den fertigen Stumpf zementiert.

Konfektionierter und gegossener Stiftaufbau im Vergleich

MerkmalKonfektionierter StiftaufbauGegossener Stiftaufbau
StiftIndustriell vorgefertigt, meist GlasfaserIndividuell im Labor gegossen, Edelmetall oder NEM
AufbauPlastisch aus KompositStift und Stumpf in einem Stück
SitzungenEine Sitzung, chairsideZwei Sitzungen mit Laborschritt
BefestigungAdhäsivKonventionell zementiert oder adhäsiv
ElastizitätDentinähnlich (Glasfaser)Deutlich steifer als Dentin
EntfernbarkeitIn der Regel gutSchwierig
Typische IndikationRundlicher Wurzelkanal, ausreichend RestdentinSehr weite, ovale oder unregelmäßige Wurzelkanäle
GKV-AbrechnungBEMA 18aBEMA 18b
Privat/gleichartigGOZ 2195, ggf. zzgl. 2197 (adhäsiv) und 2180 (Aufbaufüllung)GOZ 2190, ggf. zzgl. 2197 (adhäsiv)

Ferrule-Effekt entscheidend

Die entscheidende Erkenntnis bei der Planung eines Stiftaufbaus ist das Ferrule-Prinzip. Das Ferrule ist der natürliche Zahnmantel, der mindestens 2 mm oberhalb der Präparationsgrenze verbleibt. Ein ausreichendes Ferrule ist der wichtigste prognostische Faktor für den langfristigen Erfolg einer Stiftaufbau-Restauration. Fehlt dieses Ferrule, sinkt die Bruchfestigkeit stiftversorgter Zähne deutlich,

Wann ist ein Stiftaufbau notwendig?

Ein Stiftaufbau ist indiziert, wenn die koronale Portion des Zahns durch Karies, Trauma oder frühere Restaurationen großflächig zerstört ist. Dafür ist eine erfolgreiche Wurzelbehandlung Voraussetzung. Wurzelkanalbehandelte Zähne sind zudem spröde und haben ein erhöhtes Frakturrisiko. Ein Stiftaufbau mit nachfolgender Krone kann den Zahn vor weiterem Substanzverlust schützen.

Entscheidend für die Prognose ist zudem das Ferrule – ein zirkulärer Mantel aus mindestens 2 mm Restzahnsubstanz oberhalb der späteren Kronenpräparation. Fehlt es, kann durch Kronenverlängerung (orthodontische Extrusion oder chirurgische Kronenverlängerung) versucht werden, ein Ferrule zu schaffen. Warum das Ferrule für die Prognose so wichtig ist, wird im Abschnitt zu den Stiftarten ausführlicher behandelt.

Stiftarten im Vergleich

Stiftaufbauten unterscheiden sich nach dem Herstellungsweg. Konfektionierte Stifte werden industriell vorgefertigt und in einer Sitzung am Stuhl mit Komposit zum Stumpf aufgebaut. Gegossene Stiftaufbauten werden im Labor in einem Stück aus Metall gefertigt und in einer zweiten Sitzung zementiert.

Innerhalb der konfektionierten Systeme dominieren heute Glasfaserstifte, deren Elastizitätsmodul dem von Dentin ähnelt. Konfektionierte Metallstifte werden kaum noch verwendet.

Was die Studienlage wirklich hergibt

Die klinische Evidenz zur Überlegenheit eines Systems wird häufig pauschaler dargestellt, als sie ist. Einzelne Meta-Analysen zeigen für Glasfaserstifte mittelfristig etwas höhere Überlebensraten als für Metallstifte. Andere klinische Studien finden keinen Unterschied, und das Wurzelfrakturrisiko unterscheidet sich in der Mehrzahl der Auswertungen nicht signifikant.

Hinzu kommt ein methodisches Problem, das in den Reviews selten thematisiert wird: Glasfaserstifte und gegossene Stiftaufbauten werden in der Praxis nicht in vergleichbaren Ausgangssituationen gesetzt. Glasfaserstifte werden auch dort verwendet, wo eigentlich genug Restzahnsubstanz für eine reine Aufbaufüllung vorhanden wäre – also unter günstigen Bedingungen mit erhaltenem Ferrule. Gegossene Stiftaufbauten kommen häufiger bei schwerer geschädigten Zähnen mit ungünstiger Ferrule-Situation zum Einsatz.

Vergleichende Survival-Zahlen sollten vor diesem Hintergrund vorsichtig interpretiert werden.

Wann welches Verfahren?

Der konfektionierte Stiftaufbau ist der Standardfall: rundlicher Wurzelkanal, ausreichend Restdentin, Versorgung in einer Sitzung.

Der gegossene Stiftaufbau hat seine Berechtigung dort, wo ein konfektionierter Stift im Wurzelkanal keinen ausreichenden Friktionssitz erreicht – bei sehr weiten, ovalen oder unregelmäßigen Kanälen.

Warum das Ferrule wichtiger ist als das Stiftmaterial

Die Prognose eines stiftversorgten Zahnes hängt weniger vom Stiftmaterial ab als von der verbliebenen Zahnsubstanz oberhalb der späteren Kronenpräparation. Dieser zirkuläre Manschettenrand aus eigenem Zahn wird Ferrule genannt.

Die Logik dahinter ist einfach: Mehr Zahnsubstanz bedeutet mehr Sicherheit. Eine Krone, die nicht nur den Aufbau, sondern auch einen umlaufenden Mantel aus eigenem Zahn umfasst, leitet Kaukräfte gleichmäßig in die Wurzel ab. Stift und Aufbau müssen dann weniger Kraft aufnehmen, und die Verbindung zwischen Restaurierung und Wurzel wird mechanisch entlastet.

Empfohlen werden mindestens 2 mm zirkulär an Restzahnsubstanz oberhalb der Präparationsgrenze. Liegt dieses Ferrule vor, überleben Stiftaufbauten beider Systeme langfristig gut.

Fehlt das Ferrule, kippt die Situation unabhängig vom verwendeten Material. Ein Zahn, der bis nahezu auf Knochenniveau abgebrochen ist, hat auch mit einem aufwändigen Stiftaufbau eine schlechte Prognose. Die Krone hat dann keinen Halt am Zahn, sondern hängt im Wesentlichen am Stift – und das Konstrukt versagt unter Kaubelastung früher oder später.

Behandlungsablauf

  1. Abschluss der Wurzelkanalbehandlung mit Röntgenkontrolle. Die Wurzel muss bis zur physiologischen Apex gefüllt sein.
  2. Entfernung der koronalen Wurzelfüllung (Guttapercha). Es wird mindestens 4–5 mm apikales Guttapercha belassen, um die apikale Abdichtung nicht zu kompromittieren.
  3. Stiftpräparation: Der Wurzelkanal wird für die Stift-Aufnahme vorbereitet. Die Präparat-Tiefe sollte etwa zwei Drittel der Wurzellänge betragen.
  4. Adhäsive Befestigung (Glasfaserstift) oder Abdrucknahme und Laborfertigung (gegossener Stiftaufbau). Bei Glasfaserstiften wird ein adhäsives System verwendet; bei gegossenen Systemen wird der Stift mit Zement verankert.
  5. Aufbau und Gestaltung des Komposit-Kerns oder Metallkerns direkt auf dem Stift.
  6. Präparation des Aufbaus für die Krone unter Beachtung der Ferrule. Die Präparation muss mindestens 2 mm natürlichen Zahnmantel oberhalb des Präparationsgrades bewahren.

Komplikationen und Prognose

Die häufigsten Komplikationen sind Stiftentfernung oder -fraktur, Kern-Dezentrierung und Zahnfraktur. Bei Glasfaserstiften liegt die Insgesamt-Misserfolgsrate nach zehn Jahren bei etwa 10–15 %, mit die meisten Fälle, die durch Wiederherstellung des Kerns oder des Stifts bewältigt werden können. Bei gegossenen Stiftaufbauten ist die Komplikationsrate ähnlich, aber wenn Wurzelfrakturen auftreten, ist die Prognose deutlich schlechter.

Der wichtigste prognostische Faktor ist das Vorhandensein eines ausreichenden Ferrule. Systematische Übersichten zeigen konsistent, dass ein Ferrule mit mindestens 2 mm die Langzeitprognose erheblich verbessert. Weitere positive prognostische Faktoren sind: korrekte Stiftlänge (zwei Drittel der Wurzellänge), adhäsive Befestigung, und die Wahl eines Stift-Materials mit dem E-Modul nahe dem von Dentin.

Kosten und Kassenleistung

Ein Stiftaufbau ist grundsätzlich eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob die Kasse direkt mit dem Zahnarzt abrechnet oder ob eine Privatrechnung mit Festzuschuss-Abzug erstellt wird, entscheidet sich am Material und an der Befestigungsart – nicht am Versichertenstatus. Die klassische Trennung „Kassen- oder Privatpatient“ greift bei Zahnersatz also nur eingeschränkt. Hintergrund dazu: Regelleistung, gleichartige und andersartige Versorgung.

Regelleistung: Metallstift mit konventioneller Zementierung

Wird der Kanal mit einem konfektionierten oder gegossenen Stift aus Titan oder Edelmetalllegierung versorgt und mit herkömmlichem Zement befestigt, ist die Leistung komplett in der Regelversorgung abgebildet. Der Zahnarzt rechnet sie über BEMA 18a (konfektionierter Stift) bzw. BEMA 18b (gegossener Stift) direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient zahlt für den Stift selbst keinen Eigenanteil – Eigenanteile entstehen erst bei der darüber gesetzten Krone.

Gleichartige Versorgung: Glasfaser-, Karbon- oder Keramikstift bzw. adhäsive Befestigung

Sobald ein Material oder eine Technik zum Einsatz kommt, die über die Regelleistung hinausgeht – etwa ein Glasfaserstift, ein Keramikstift oder eine adhäsive Zementierung mit Kunststoffkleber – liegt eine gleichartige Versorgung vor. Der Zahnarzt rechnet den Stiftaufbau dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2195, 2197, 2180) privat ab. Die Kasse zahlt trotzdem den Festzuschuss der entsprechenden Befundposition; dieser wird auf der Privatrechnung ausgewiesen und vom Patientenbetrag abgezogen. Die Differenz trägt der Patient selbst.

Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem geführten Bonusheft. Die Beträge gelten für 2026 und sind identisch für Regelleistung und gleichartige Versorgung – sie werden also auch beim Glasfaserstift gezahlt, fallen aber nicht höher aus (vollständige Übersicht zum Festzuschuss Stiftaufbau).

Festzuschuss 1.4 für einen Stiftaufbau (Stand 2026)

BonusheftFestzuschuss
60% (ohne Bonusheft)50,11€
70% Bonus (5 Jahre Bonusheft)58,46€
75% Bonus (10 Jahre Bonusheft)62,64€
Härtefall (100%)83,52€

Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Typischer Eigenanteil bei einem Glasfaserstift

Die private Rechnung für einen adhäsiv befestigten Glasfaserstift (GOZ 2195 oder 2197 plus 2180 für den Kompositkern, zzgl. Material) liegt – je nach Aufwand, Faktor und Regionalpreisniveau – etwa zwischen 100 und 250 Euro je Zahn. Nach Abzug des Festzuschusses 1.4 verbleibt für den Stiftaufbau selbst ein Eigenanteil von rund 50 bis 180 Euro. Hinzu kommen die Kosten der anschließenden Krone, die über einen eigenen Heil- und Kostenplan abgerechnet wird.

Vor der Behandlung erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan (HKP), in dem der Befund, die geplante Versorgung und der errechnete Festzuschuss für Stift und Krone aufgeführt sind. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse ist die Kostenübernahme verbindlich. Eine isolierte Stiftversorgung ohne Krone muss gesondert beantragt werden.

Stiftaufbau – das Wichtigste

  • Die Prognose eines stiftversorgten Zahnes hängt entscheidend vom Ferrule ab – mindestens 2 mm zirkulärer Restzahnmantel oberhalb der späteren Kronenpräparation. Das Stiftmaterial ist demgegenüber zweitrangig. Konfektionierte Stiftaufbauten (meist Glasfaser) sind heute der Standardfall in einer Sitzung. Gegossene Stiftaufbauten haben ihre Berechtigung bei sehr weiten oder unregelmäßigen Wurzelkanälen. Die Versorgung ist Kassenleistung (BEMA 18a/18b); bei Verwendung eines Glasfaserstifts oder adhäsiver Befestigung wird sie zur gleichartigen Versorgung mit privatem Eigenanteil..

Literatur

Literatur und Quellenangaben
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  5. Zicari F, Couthino E, De Munck J, Poitevin A, Scotti R, Naert I, Van Meerbeek B. Bonding effectiveness and sealing ability of fiber-post bonding. Dent Mater. 2008;24(7):967–977. doi: 10.1016/j.dental.2007.11.011
  6. KZBV (Kassenzahnärztliche Vereinigung Deutschlands). Zahnärztliches Abrechnungsverzeichnis (BEMA). Abrufbar unter: https://www.kzbv.de/leistungen-abrechnung.html

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