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Heil- und Kostenplan (HKP)

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist ein Antrag für die Bezuschussung von Zahnersatz für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der HKP muss die Befundsituation im Munde des Patienten beinhalten, die „Kassen-Zahnersatz“-Lösung in Form der Regelleistung (aus dem sich der Kassenzuschuss ergibt) und den tatsächlich geplanten Zahnersatz, mit allen Kosten, inklusive privater Leistungen (Implantate, Vollkeramik-Versorgungen).

Der Antrag wird dann zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht, die genehmigen oder begründet ablehnen kann. Auch das Einschalten eines Gutachters ist möglich.

Ein HKP wird heute weitesgehend digital erstellt

Der klassische rosa Papier-HKP verschwindet langsam aber sicher aus den Zahnarztpraxen, da das Genehmigungsverfahren hauptsächlich über eine digitale Datenschnittstelle (Telematik) mit den Krankenkassen erfolgt.

Inhaltlich und rechtlich ändert sich das Verfahren aber nicht.

Heil- und Kostenplan (HKP), Teil 1 (rosa Blatt)
Heil- und Kostenplan
(HKP), Teil 1 (rosa Blatt)
Heil- und Kostenplan Teil 2 (privater Teil)
Heil- und Kostenplan
Teil 2 (privater Teil)

Im Teil 1 des HKP (rosa Blatt) werden auch die Kosten der kassenrechtlichen Behandlung mit Gebührenordnungs-Ziffern, der Festzuschuss durch die Krankenkasse sowie die voraussichtlichen Material- und Laborkosten aufgeführt. Der Teil 1 muss vor Behandlungsbeginn durch die Kasse genehmigt werden. Dabei wird auch der Festzuschuss per Unterschrift und Datum bestätigt. Die Genehmigung ist für 6 Monate gültig, kann aber gegebenenfalls verlängert werden.

Die Kosten privater Leistungen werden in der Gesamtsumme zwar ebenfalls im Tell 1 vermerkt, die genaue Aufschlüsselung der privaten Zahnersatz- und Begleitleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) ist aber Inhalt des Teil 2 des HKP (siehe Bild oben). Der Teil muss wiederum vom Patienten zur Einwilligung und Bestätigung der Kostenaufklärung unterschrieben werden. Der Teil 2 informiert darüber hinaus über theoretische Kosten, wenn sich der Patient statt für private Leistungen für die Regelversorgung entschieden hätte/entscheiden würde.

ABRECHNUNG

Unten, auf der rechten Seite des Teil 1 des HKPs befindet sich der Abrechnungsteil. Dort werden nach Abschluss der Behandlung die tatsächlichen Kosten abzüglich des Festzuschusses vermerkt, was letztendlich den Eigenanteil des Patienten ausmacht (Rechnungsbetrag). Der Festzuschuss wird von der Krankenkasse via Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) an den Zahnarzt ausgezahlt.

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