Lexikon
Suprakonstruktion
Als Suprakonstruktion wird in der Zahntechnik und Implantatprothetik der Teil einer implantatgetragenen Versorgung bezeichnet, der auf dem im Kieferknochen verankerten Implantat oder auf dessen Verbindungsteil, dem Abutment, befestigt wird und im Mundraum sichtbar beziehungsweise kaufunktionell wirksam ist – etwa eine Krone, eine Brücke oder eine implantatgetragene Prothese. Der Begriff (lateinisch supra, „oberhalb“) grenzt diesen aufgesetzten Zahnersatz von der im Kiefer sitzenden Substruktur ab, zu der Implantat und Abutment gezählt werden. Innerhalb der gesamten Implantatprothetik bezeichnet die Suprakonstruktion damit speziell das zahntechnisch gefertigte Werkstück selbst, nicht die Behandlung als Ganzes.

Substruktur, Abutment und Suprakonstruktion
Implantologisch wird zwischen zwei Ebenen unterschieden: Die Substruktur umfasst den im Knochen osseointegrierten Implantatkörper und, bei zweiteiligen Systemen, das darauf verschraubte Abutment; sie liegt größtenteils unterhalb der Schleimhaut oder bildet allenfalls deren Durchtrittsstelle. Die Suprakonstruktion setzt auf dieser Substruktur auf und trägt die eigentliche Kaufunktion und Ästhetik. Bei einteiligen Implantaten, deren Aufbauanteil bereits fest mit dem Implantatkörper verbunden ist, entfällt die separate Abutmentebene; die Suprakonstruktion sitzt dann unmittelbar auf dem in den Mundraum ragenden Implantatanteil. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff gelegentlich weiter gefasst und schließt dann auch Verankerungselemente wie eine Stegverbindung mit ein; im engeren zahntechnischen Sinn ist die Suprakonstruktion jedoch der auf Abutment oder Sekundärteil befestigte Zahnersatz selbst.
Konstruktionsprinzipien
Nach der Art der Verbindung zur Substruktur unterscheidet die Zahntechnik zwei grundsätzliche Konstruktionsprinzipien. Bei der starren, festsitzenden Suprakonstruktion wird der Zahnersatz unmittelbar auf Implantat oder Abutment verschraubt oder zementiert und ist für Patientinnen und Patienten nicht selbst abnehmbar; dazu zählen Einzelkronen, mehrgliedrige Brücken und festsitzende Vollbogenversorgungen. Bei der resilienten, über ein Sekundärteil gehaltenen Suprakonstruktion trägt ein fest mit Implantat oder Abutment verbundenes Primärteil ein bewegliches Gegenstück, das in die herausnehmbare Prothese eingearbeitet ist. Zu diesen primär-/sekundärteilbasierten Systemen zählen die Stegverbindung, der Kugelanker, die Locatorprothese und die Teleskopkrone.
Welches der resilienten Verankerungssysteme dabei tatsächlich Vorteile beim Erhalt und beim Wartungsaufwand bietet, ist nach einer Cochrane-Zusammenschau randomisierter Studien zu Kugel-, Steg-, Teleskop- und Magnetankern bislang nicht abschließend geklärt; belastbare Unterschiede zwischen den Systemen ließen sich bisher nicht sichern. Auch zwischen verschraubten und zementierten, festsitzenden Suprakonstruktionen zeigte eine Zusammenschau vergleichender Studien nur geringe Unterschiede beim marginalen Knochenerhalt, während technische Komplikationen bei verschraubten Versorgungen tendenziell häufiger auftraten; verschraubte Konstruktionen bleiben dafür jederzeit zerstörungsfrei wieder abnehmbar.
| Prinzip | Verankerung an der Substruktur | Typische Beispiele | Herausnehmbarkeit |
|---|---|---|---|
| Starre, festsitzende Suprakonstruktion | verschraubt oder zementiert, unmittelbar auf Implantat oder Abutment | Einzelkrone, Brücke, festsitzende Vollbogenversorgung | nur durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt lösbar |
| Resiliente Suprakonstruktion über Sekundärteil | Sekundärteil (Matrize) auf Primärteil von Steg, Kugelanker, Locator oder Teleskopkrone | Steg-, Kugelanker-, Locator- und Teleskopprothese | von der Patientin oder dem Patienten selbst herausnehmbar |

Materialien
Für starre Suprakonstruktionen dienen überwiegend Gerüstwerkstoffe, die anschließend verblendet oder monolithisch belassen werden: Nichtedelmetall- und Titanlegierungen, Zirkonoxid sowie – vor allem für Langzeitprovisorien – Kunststoffe wie PMMA. Für resiliente Systeme kommen zusätzlich die metallischen Halteelemente von Steg, Kugelanker und Locator sowie die Kronenpaare der Teleskopversorgung hinzu. In einer systematischen Übersichtsarbeit mit Metaanalysen schnitten gefräste Zirkonoxid-Gerüste in der Passung insgesamt vergleichbar zu gefrästen Metallgerüsten ab; individuell gefertigte Zirkonoxid-Abutments und Nachbau-Abutments ohne Originalteile zeigten dagegen tendenziell etwas größere Randspalten und Rotationsabweichungen als Titan- oder Original-Abutments. Bei mehrgliedrigen Brücken auf Implantaten gilt eine Ausführung in Metallkeramik nach einem Konsensusbericht der ITI als tendenziell zuverlässiger als eine vollständig keramische Variante, während sich einzelne Kronen aus Zirkonoxid und aus Metallkeramik in ihrem klinischen Verhalten kaum unterschieden.
Herstellung: konventionell und CAD/CAM
Suprakonstruktionen wurden zahntechnisch traditionell im Wachsausschmelzverfahren gegossen und bei Bedarf verlötet. Heute überwiegt die digitale Fertigung: Nach einem intraoralen oder Modellscan wird das Gerüst am Bildschirm konstruiert und anschließend aus vorgesinterten Zirkonoxid- oder Titanblöcken gefräst oder generativ gesintert (CAD/CAM in der Zahnmedizin). Nach einer vergleichenden Übersichtsarbeit sowie einer später erschienenen systematischen Übersichtsarbeit mit Metaanalyse zu In-vitro-Studien erzielen computergestützt konstruierte und gefertigte Gerüste tendenziell eine bessere Passung als manuell modellierte und gegossene Arbeiten – am deutlichsten bei einteiligen Gerüsten für Einzelkronen, während sich bei mehrgliedrigen sowie bei zementierten oder verschraubten Gerüsten kein statistisch signifikanter Unterschied zeigte; die Übertragungsgenauigkeit von der Implantatposition im Mund auf das digitale Modell bleibt dabei ein eigener Einflussfaktor auf das Endergebnis.
Anforderungen an Passgenauigkeit
Unabhängig vom Herstellungsweg gilt für jede mehrgliedrige, starre Suprakonstruktion ein spannungsfreier, passiver Sitz auf der Substruktur als zentrale Voraussetzung. Ein spannungsbehafteter Sitz überträgt beim Verschrauben oder Zementieren dauerhafte Kräfte auf die Implantat-Abutment-Verbindung und wird mit gelockerten oder gebrochenen Schrauben, abplatzender Verblendung und in der Folge auch mit Knochenabbau um das Implantat in Verbindung gebracht.
Klinische Bedeutung
Weil die Suprakonstruktion zahntechnisch ein eigenständiges, meist austauschbares Werkstück ist, lässt sie sich bei Verschleiß, Fraktur oder veränderter prothetischer Planung erneuern oder anpassen, ohne dass das darunterliegende, osseointegrierte Implantat entfernt werden muss – gearbeitet wird an der Suprakonstruktion, nicht am Implantat. Sitz, Okklusion und bei resilienten Systemen der Zustand der Halteelemente gehören deshalb zu den wiederkehrenden Kontrollpunkten im zahnärztlichen Recall. Die Wahl des Konstruktionsprinzips ist Teil der umfassenderen prothetischen Behandlungsplanung, die neben der Suprakonstruktion auch Anzahl und Verteilung der Implantate sowie die grundsätzliche Entscheidung zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz umfasst.
Kosten und Kassenleistung
Suprakonstruktionen auf Implantaten sind zahntechnische Laborleistungen und werden – ebenso wie das Implantat selbst und dessen chirurgisches Einbringen – privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Implantatversorgungen nur in eng begrenzten Ausnahmeindikationen. Gesetzlich Versicherte erhalten stattdessen einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der zahnmedizinisch vorgesehenen Regelversorgung orientiert und unabhängig von der tatsächlich gewählten Suprakonstruktion berechnet wird – Implantatversorgungen gelten dabei in aller Regel als sogenannter andersartiger Zahnersatz. Näheres dazu im Beitrag Regelleistung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Literatur
Literatur und Quellenangaben
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI): S3-Leitlinie „Implantatprothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers“, Registernummer 083-010, Stand 30.11.2020.
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