Lexikon
Implantatprothetik
Implantatprothetik bezeichnet den zahnmedizinischen Sammelbegriff für sämtlichen Zahnersatz, der auf zuvor inserierten Zahnimplantaten verankert wird – von der implantatgetragenen Einzelkrone über die Brücke bis zur vollständigen Prothese im zahnlosen Kiefer. Der Begriff schließt sowohl festsitzenden als auch herausnehmbaren oder bedingt abnehmbaren Zahnersatz ein und umfasst alle gängigen Verankerungsprinzipien – von der Verschraubung und Zementierung fest sitzender Kronen und Brücken bis zu Steg, Locator, Kugelanker sowie Konus- und Teleskopkrone bei herausnehmbaren Lösungen. Implantatprothetik grenzt sich von der zahngetragenen Prothetik vor allem dadurch ab, dass die Pfeiler keine eigenen Zähne, sondern osseointegrierte Implantate sind; die grundlegenden zahntechnischen Prinzipien der Zahnersatzherstellung bleiben dabei weitgehend erhalten.
Der auf den Implantaten befestigte Teil des Zahnersatzes wird in der Praxis meist als Suprakonstruktion bezeichnet. Als Fachgebiet reicht die Implantatprothetik jedoch weiter: Sie beginnt bereits bei der vorgelagerten Zahnersatzplanung, die über Zahl und Position der Implantate sowie über die spätere Verankerungsart entscheidet, und endet erst mit der fertigen, funktionstüchtigen Versorgung.
Systematik der Implantatprothetik: festsitzend und herausnehmbar
Die grundlegende Einteilung der Implantatprothetik verläuft entlang der Frage, ob der Zahnersatz vom Patienten selbst entfernt werden kann. Nach der zahnärztlichen Leitlinien-Definition gilt eine implantatgetragene Suprakonstruktion als herausnehmbar, wenn sie selbständig durch den Patienten abgenommen werden kann; ist das nicht der Fall, spricht man von festsitzendem Zahnersatz. Dazwischen steht die bedingt abnehmbare Versorgung: Sie sitzt im Alltag fest, kann aber vom Behandlerteam zu Kontroll- oder Reparaturzwecken planmäßig gelöst werden – etwa eine verschraubte Hybridprothese.
Festsitzende Suprakonstruktionen reichen von der implantatgetragenen Einzelkrone über mehrgliedrige Brücken bis zur vollverschraubten Brücke im zahnlosen Kiefer. Herausnehmbarer beziehungsweise bedingt abnehmbarer Zahnersatz auf Implantaten wird häufig als implantatgetragene Overdenture bezeichnet und kommt vor allem dort zum Einsatz, wo eine Vollprothese zusätzlichen Halt benötigt oder eine rein festsitzende Versorgung aus anatomischen, finanziellen oder pflegerischen Gründen nicht infrage kommt. Weil Implantate kein direktes Äquivalent im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen, zählt implantatgetragener Zahnersatz sozialrechtlich meist zum andersartigen Zahnersatz – dazu mehr im Abschnitt Kosten und Kassenleistung.
Verankerung fest sitzender Suprakonstruktionen: verschraubt oder zementiert
Bei festsitzenden Kronen und Brücken auf Implantaten stehen grundsätzlich zwei Befestigungsprinzipien zur Verfügung: die Verschraubung direkt auf dem Implantat oder einem Abutment sowie die Zementierung auf einem zuvor eingeschraubten Abutment. Verschraubte Versorgungen lassen sich zerstörungsfrei wieder lösen, was Kontrolle und Reparatur erleichtert; zementierte Versorgungen gelten als ästhetisch und okklusal oft einfacher zu gestalten, bergen aber das Risiko von Zementresten am Implantat. Eine Metaanalyse randomisierter und kontrollierter Studien fand beim marginalen Knochenabbau einen statistisch signifikanten, wenn auch klinisch geringen Vorteil zugunsten zementierter Versorgungen, während bei verschraubten Versorgungen signifikant häufiger Prothesenkomplikationen auftraten; die Wahl richtet sich in der Praxis dennoch meist nach Platzverhältnissen, Implantatposition und Behandlerpräferenz. Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Verfahren bleibt einem eigenen Fachbeitrag vorbehalten.
Verankerungsformen bei herausnehmbarem Zahnersatz
Für herausnehmbaren und bedingt abnehmbaren Zahnersatz auf Implantaten steht eine Reihe von Verankerungselementen zur Verfügung, die sich in Bauhöhe, Beweglichkeit und Pflegeaufwand unterscheiden. Die Stegverbindung verbindet mehrere Implantate durch einen gefrästen Metallsteg, über den die Prothese einrastet. Der Locator und der Kugelanker sind Einzelzahn-Verankerungen mit kugel- beziehungsweise kalottenförmigem Patrizenteil auf dem Implantat und einer austauschbaren Matrize in der Prothesenbasis. Doppelkronen bestehen aus einem Primärteil auf dem Implantat und einem Sekundärteil in der Prothese; ihr Halt entsteht über Reibung zwischen beiden Teilen. Die häufigste implantatprothetische Doppelkronen-Variante ist die Konus- oder Teleskopkrone.
Eine systematische Übersichtsarbeit mit Netzwerk-Metaanalyse zu zweifach implantatgetragenen Unterkiefer-Overdentures fand zwischen den gängigen Verankerungssystemen und Belastungsprotokollen bislang keine eindeutige Überlegenheit eines einzelnen Systems hinsichtlich periimplantärer Gesundheit; die Häufigkeit prothetischer Nachsorgemaßnahmen unterschied sich dagegen je nach gewähltem Verankerungssystem. Die Wahl der Verankerungsart hängt deshalb weniger von einer pauschalen Überlegenheit als von individuellen anatomischen und pflegerischen Voraussetzungen ab.
| Verankerungsart | Funktionsprinzip | Beweglichkeit der Prothese | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Steg | Prothese rastet über einen implantatverbindenden Metallsteg ein | meist starr bis gering beweglich | hoher Halt, Reinigung unter dem Steg anspruchsvoll |
| Locator | Kugelkalotten-Patrize am Implantat, Kunststoffmatrize in der Prothese | beweglich (resilient) | geringe Bauhöhe, Matrize austauschbar |
| Kugelanker | Kugelförmige Patrize am Implantat mit Klemm- oder Ringmatrize | beweglich (resilient) | einfache Handhabung, regelmäßiger Matrizenwechsel |
| Konus-/Teleskopkrone | Primärteil am Implantat, Sekundärteil in der Prothese, Halt durch Friktion | meist starr (Konus) bis gering beweglich (Teleskop) | hoher Tragekomfort, höherer zahntechnischer Aufwand |
Klinische Auswahlkriterien
Welche Form der Implantatprothetik im Einzelfall geeignet ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren:
- Knochenangebot: Ein ausgeprägter Kieferkammabbau schränkt die Implantatposition ein und spricht häufig eher für herausnehmbare Lösungen mit Lippen-/Wangenstütze durch die Prothesenbasis als für rein festsitzenden Zahnersatz.
- Implantatanzahl: Ein internationaler Konsensusbericht mit zugrundeliegenden systematischen Übersichtsarbeiten stützt für festsitzende Vollbogenversorgungen unterschiedliche Implantatzahlen als klinisch tragfähig; für die herausnehmbare Unterkieferversorgung gilt die Zwei-Implantat-Overdenture nach einem internationalen Konsensuspapier als bevorzugte Standardversorgung bei zahnlosen Patienten gegenüber der konventionellen Vollprothese.
- Patientenpräferenz: Manche Patienten legen Wert auf ein möglichst zahnähnliches, festsitzendes Gefühl, andere bevorzugen die leichtere Reinigungsfähigkeit einer herausnehmbaren Konstruktion.
- Pflegefähigkeit und Handgeschick: Wer Verankerungselemente wie Steg oder Doppelkronen nicht mehr selbständig reinigen kann, profitiert eher von einfach zu handhabenden Systemen oder festsitzendem Zahnersatz mit entsprechender Unterstützung.
- Kosten: Festsitzende Vollbogenversorgungen mit mehreren Implantaten sind aufwendiger als eine implantatgetragene Overdenture auf zwei Implantaten; die Kassenleistung richtet sich unabhängig von der gewählten Lösung nach der Regelversorgung (siehe unten).
Klinische Bedeutung und Versorgungsablauf
Implantatprothetische Versorgungen entstehen in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten: Nach der Planung folgen die Implantation und die Einheilphase, in der sich das Implantat mit dem Kieferknochen verbindet. Erst danach werden Abutments ausgewählt und die eigentliche Suprakonstruktion abgeformt, hergestellt und eingegliedert. Bei herausnehmbaren Versorgungen kommen die passenden Verankerungselemente hinzu, bei festsitzenden Konstruktionen die endgültige Verschraubung oder Zementierung. Weil die spätere Verankerungsart bereits die Implantatposition und -anzahl mitbestimmt, ist die implantatprothetische Planung idealerweise von Beginn an in die chirurgische Planung eingebunden – ein sogenanntes prothetisch geleitetes Vorgehen. Regelmäßige Nachsorgetermine sichern anschließend die Langzeitfunktion der Suprakonstruktion und die Gesundheit des periimplantären Gewebes.
Kosten und Kassenleistung
Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst das Einbringen von Zahnimplantaten grundsätzlich nicht. Die auf den Implantaten befestigte Suprakonstruktion ist davon jedoch unabhängig zu betrachten: Für sie greift wie bei jedem Zahnersatz das Festzuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherung, das jeder Kiefersituation eine Regelversorgung zuordnet und daran die Höhe des Zuschusses bemisst. Da Implantate in dieser Systematik meist kein direktes Äquivalent besitzen, gilt implantatgetragener Zahnersatz in der Regel als andersartige Versorgung: Der Patient erhält den Festzuschuss, der für die zugeordnete konventionelle Regelversorgung vorgesehen ist, während die tatsächliche implantatprothetische Behandlung privat mit dem Zahnarzt abgerechnet und anschließend über den genehmigten Heil- und Kostenplan bei der Kasse eingereicht wird. Weitere Einzelheiten zur Bezuschussung von Implantatversorgungen sind auf der Seite Festzuschuss für Zahnimplantate zusammengefasst.
Für die privatzahnärztliche Abrechnung der Suprakonstruktion selbst sieht die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eigene Gebührenziffern im Abschnitt „Prothetische Leistungen“ vor. Die Krone als Brücken- oder Prothesenanker auf Implantat oder Zahn wird nach GOZ-Nr. 5000, 5030 oder 5040 berechnet, wobei die Nummern 5010 und 5020 im Zusammenhang mit Implantaten ausdrücklich nicht berechnungsfähig sind. Verbindungselemente wie Steg, Geschiebe, Locator- oder Kugelanker-Patrize sowie das Sekundärteil einer Doppelkrone fallen unter die GOZ-Nrn. 5070 beziehungsweise 5080. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ziffern mit den nach § 5 GOZ üblichen Steigerungssätzen.
| GOZ-Nr. | Leistung | 2,3-fach | 3,5-fach | 5,0-fach |
|---|---|---|---|---|
| 5000 | Vollkrone (Tangentialpräparation) als Brücken- oder Prothesenanker auf Implantat oder Zahn | 131,43 € | 200,00 € | 285,71 € |
| 5070 | Verbindung von Kronen durch Brückenglieder oder Stege, je zu überbrückende Spanne | 51,74 € | 78,74 € | 112,48 € |
| 5080 | Verbindungselement bei zusammengesetzter Brücke/Prothese (z. B. Geschiebe, Konusteil, Locator- oder Kugelanker-Patrize), je Element | 29,75 € | 45,27 € | 64,68 € |
Punktwert 5,62421 Cent. Der Gebührenrahmen endet beim 3,5-fachen Satz (§ 5 Abs. 1 GOZ); jede darüber hinausgehende Vergütung — auch der hier ausgewiesene 5,0-fache Satz — bedarf einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ. Material- und Laborkosten für die zahntechnische Herstellung der Suprakonstruktion werden nach § 9 GOZ gesondert in Rechnung gestellt.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Literatur
Literatur und Quellenangaben
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) / Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S3-Leitlinie „Implantatprothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers“, AWMF-Registernummer 083-010.
- Morton D, Gallucci G, Lin WS, Pjetursson B, Polido W, Roehling S, et al. Group 2 ITI Consensus Report: Prosthodontics and implant dentistry. Clin Oral Implants Res. 2018;29(Suppl 16):215–223. doi: 10.1111/clr.13298. PMID: 30328196.
- Thomason JM, Feine J, Exley C, Moynihan P, Müller F, Naert I, et al. Mandibular two implant-supported overdentures as the first choice standard of care for edentulous patients – the York Consensus Statement. Br Dent J. 2009;207(4):185–186. doi: 10.1038/sj.bdj.2009.728. PMID: 19696851.
- Lemos CAA, de Souza Batista VE, Almeida DAF, Santiago Júnior JF, Verri FR, Pellizzer EP. Evaluation of cement-retained versus screw-retained implant-supported restorations for marginal bone loss: A systematic review and meta-analysis. J Prosthet Dent. 2016;115(4):419–427. doi: 10.1016/j.prosdent.2015.08.026. PMID: 26589441.
- Aldhohrah T, Mashrah MA, Wang Y. Effect of 2-implant mandibular overdenture with different attachments and loading protocols on peri-implant health and prosthetic complications: A systematic review and network meta-analysis. J Prosthet Dent. 2022;127(6):832–844. doi: 10.1016/j.prosdent.2020.12.016. PMID: 33546861.
- Misch CE, Misch CM. Generic terminology for endosseous implant prosthodontics. J Prosthet Dent. 1992;68(5):809–812. doi: 10.1016/0022-3913(92)90207-Q. PMID: 1432805.
- Nase JB. A proposal for universal nomenclature in implant prosthodontics. J Oral Implantol. 2005;31(1):46–53. doi: 10.1563/0-731.1. PMID: 15751388.
- Taylor TD, Agar JR, Vogiatzi T. Implant prosthodontics: current perspective and future directions. Int J Oral Maxillofac Implants. 2000;15(1):66–75. PMID: 10697941.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Festzuschuss-Richtlinie – Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind.
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen, Abschnitt F. Prothetische Leistungen, Nrn. 5000–5100.
Aktualisiert am:
Verantwortlicher Autor

