So rechnen wir: Methodik des Zahnzusatz-Vergleichs

Ein Tarifvergleich ist nur so viel wert wie sein Rechenweg. Diese Seite legt ihn vollständig offen — jede Formel, jeden Musterfall, jede Quellenregel. Wer eine Zahl auf unseren Auswertungsseiten oder im Rechner nachrechnen will, findet hier alles, was er braucht.

Wir vermitteln keine Versicherungen, erhalten keine Provision und führen keine Rangliste mit Testsiegern. Wir sortieren nach dem, was für einen definierten Behandlungsfall unterm Strich bleibt, und zeigen daneben, was wir nicht belegen konnten.

Die Musterfälle

Jede Situation hat zwei Behandlungsfälle — die günstigere und die hochwertige Versorgung — mit festem Rechnungsbetrag. Alle Tarife werden gegen denselben Fall gerechnet.

Situation Fall Rechnung Festzuschuss Eigenanteil ohne Versicherung
Krone Vollkeramikkrone, Seitenzahn 903 € 239,03 € (1.1) 664 €
Ein Zahn fehlt Konventionelle Brücke, dreigliedrig 2.208 € 552,96 € (2.1) 1.655 €
Ein Zahn fehlt Einzelzahnimplantat mit Krone 2.789 € 552,96 € (2.1) 2.236 €
Mehrere Zähne fehlen Konventionelle Brücke, viergliedrig 2.748 € 631,10 € (2.2) 2.117 €
Mehrere Zähne fehlen Zwei Implantate mit Kronen 4.874 € 631,10 € (2.2) 4.243 €
Alle Zähne fehlen Locator-Prothese auf zwei Implantaten 3.150 € 617,72 € (4.4) 2.532 €
Alle Zähne fehlen Feste Brücke auf sechs Implantaten 17.051 € 617,72 € (4.4) 16.433 €
Kinder Kieferorthopädie KIG 2 — Richtwert 4.500 € 0 € 4.500 €

Die Rechnungsbeträge der ersten sieben Fälle stammen aus der Kalkulation von implantate.com: GOZ-Positionen zum 3,5-fachen Satz, Material- und Laborkosten eines deutschen Labors, Stand 06.09.2026. Für den Rechner liegt jeder Fall zusätzlich zum 5,0-fachen Satz vor, damit sich die Wirkung der GOZ-Erstattungsgrenze zeigen lässt. Der Kinderfall ist ein Richtwert, keine Kalkulation aus Praxisdaten — das steht auch auf der Kinderseite.

Wie die Erstattung berechnet wird

Aus den Versicherungsbedingungen haben wir für jeden Tarif die Rechenregel erfasst — nicht den beworbenen Satz, sondern die Formel dahinter. Vier Konstruktionen kommen vor:

Gesamterstattung — der Regelfall, bei 21 von 25 Tarifen: Der Satz gilt für Kasse und Versicherung zusammen. Die Versicherung zahlt Satz × Rechnung minus Festzuschuss. Bei 90 Prozent tragen Sie immer 10 Prozent der Rechnung, egal was die Kasse gibt.

Zusätzlich zur Kasse — ein Tarif: Die Versicherung zahlt Satz × Rechnung obendrauf, zusammen mit der Kasse höchstens die volle Rechnung.

Vielfaches des Festzuschusses — ein Tarif: Erstattung = Faktor × Festzuschuss. Bei aufwendiger Versorgung strukturell wenig.

Nicht berechenbar — zwei Tarife: Die Bedingungen sind nicht öffentlich zugänglich. Sie stehen in der Tabelle, aber ohne Zahlen.

Danach greifen die Grenzen, in dieser Reihenfolge: Höchstbetrag je Fall oder je Implantat, dauerhafte Jahreshöchstsumme, Summenbegrenzung des Versicherungsjahres. Die Erstattung kann nie höher sein als die Rechnung minus Kassenleistung.

Wenn die Kasse nicht zahlt: Ein Tarif leistet dann gar nicht. Die meisten rechnen eine fiktive Kassenleistung von 30 bis 50 Prozent an und ziehen sie ab. Einige senken stattdessen den Erstattungssatz. Alle drei Varianten sind erfasst.

GOZ-Erstattungsgrenze: Wird die Behandlung oberhalb des 3,5-fachen Satzes abgerechnet, ist bei den meisten Tarifen der darüber liegende Honoraranteil nicht erstattungsfähig. Der Rechner zieht ihn vor der Prozentrechnung ab. Zwei Tarife erstatten ausdrücklich darüber hinaus, bei einem nennt das Bedingungswerk keine Grenze.

Wann der Fall voll gedeckt ist

Fast jeder Tarif begrenzt die Leistung in den ersten Versicherungsjahren — typisch 1.000 Euro im ersten, 2.000 im zweiten, 3.000 im dritten. Statt diese Staffel abstrakt abzubilden, rechnen wir für jeden Tarif und jeden Musterfall das erste Versicherungsjahr aus, in dem die Staffel die volle Erstattung des Falls trägt. Bei einer Erstattung von 1.957 Euro und einer Staffel 1.000 / 2.000 / 3.000 ist das Jahr 2. Wartezeiten ab zwölf Monaten verschieben den Start um ein Jahr. Bei einem Tarif begrenzt die Staffel nicht die Erstattung, sondern die erstattungsfähigen Aufwendungen — das ist entsprechend gerechnet.

„Beiträge bis gedeckt“ ist dann: Monatsbeitrag × 12 × dieses Jahr. „Unterm Strich“ ist Erstattung minus diese Beiträge. Wir rechnen bewusst keinen längeren Zeitraum hoch — niemand kann überblicken, was in zehn Jahren passiert, und jede Hochrechnung über einen frei gewählten Zeitraum lässt jede Versicherung schlecht aussehen.

Beiträge, Annahme, Profile

Beiträge haben wir über die Tarifrechner der Versicherer erhoben oder aus Beitragstabellen in den Bedingungen, Stichtag 13.09.2026, für Modellkunden ohne Vorschäden mit Eintrittsalter 30, 45, 55 und 65 sowie ein achtjähriges Kind. Vier Tarife sind nur über Berater erhältlich und haben keinen öffentlichen Beitrag; dort steht „beim Versicherer erfragen“. Wir schätzen nicht und übernehmen keine Ab-Preise anderer Pakete.

Annahmebedingungen — bis zu wie viele fehlende Zähne ein Versicherer annimmt — stehen nicht in den Bedingungen, sondern in Antragsunterlagen und Website-Angaben. Ob laufende oder angeratene Behandlungen ausgeschlossen sind, entnehmen wir dagegen den Bedingungen: Bei zehn Tarifen steht der Ausschluss dort ausdrücklich, bei den übrigen 15 sagen die Bedingungen dazu nichts Belegbares — dann gilt „unklar“. Wir haben sie erhoben, wo sie öffentlich waren, und kennzeichnen sie als „laut Antragsunterlagen“. Wo nicht: „Annahmebedingungen nicht belegt“ — das heißt nicht „nimmt an“.

Profile: Die Tabellen rechnen für vier Erwachsenenprofile (30 Jahre gesund, 45 Jahre typisch, 55 Jahre mit zwei Lücken, 65 Jahre mit vier Lücken) und ein Kinderprofil. Die Erstattung hängt am Tarif, nicht am Profil; Beitrag und Annahme hängen am Profil.

Was wir nicht belegen, zeigen wir als Lücke

Steht ein Merkmal nicht eindeutig in den Bedingungen, rechnen wir weder eine Begrenzung noch eine Freiheit hinein. Der Tarif bekommt an dieser Stelle einen sichtbaren Hinweis — „GOZ-Grenze nicht genannt“, „Annahmebedingungen nicht belegt“ — und keine geschätzte Zahl. Ein Tarif mit intransparenten Bedingungen wird dadurch nicht schlechter bewertet, aber auch nicht besser.

Quellen: Tarifwerte ausschließlich aus dem Bedingungs-PDF des Versicherers, gefunden auf dessen eigener Website, mit Fassung und Abrufdatum. Vergleichsportale, Maklerseiten und Testberichte sind keine Quelle — dort stehen häufig veraltete Bedingungsstände. Jedes Bedingungswerk ist im Quellenverzeichnis jeder Auswertungsseite einzeln verlinkt.

Aktualisierung: Halbjährlich vollständig, dazwischen bei bekannt gewordenen Bedingungsänderungen. Das Datum der letzten Prüfung steht an jedem Tarif.

Unabhängigkeit: implantate.com vermittelt keine Versicherungen, erhält keine Provisionen und hat keine Geschäftsbeziehung zu einem der verglichenen Versicherer. Verantwortlich ist Dr. med. Dr. med. dent. B. Zahedi, Arzt und Zahnarzt.

implantate.com-Fazit

Alles, was in unseren Tabellen steht, lässt sich mit dieser Seite und den verlinkten Bedingungswerken nachrechnen. Wenn Sie einen Fehler finden, sagen Sie es uns — die Tabellen werden aus einer Datei erzeugt, eine korrigierte Zeile korrigiert alle Seiten.

Rechtsgrundlagen und Kalkulation

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der Fassung vom 5. Dezember 2011, § 2 (abweichende Vereinbarung), § 5 (Bemessung der Gebühren). gesetze-im-internet.de

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 55 (Leistungsanspruch Zahnersatz, Festzuschüsse). gesetze-im-internet.de

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 29 (Kieferorthopädische Behandlung). gesetze-im-internet.de

Gemeinsamer Bundesausschuss. Festzuschuss-Richtlinie, Anlage: Befundnummern und Festzuschussbeträge, Stand 2026. g-ba.de

Gemeinsamer Bundesausschuss. Kieferorthopädie-Richtlinie, kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). g-ba.de

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 (Anzeigepflicht), § 28 (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit). gesetze-im-internet.de

implantate.com. Kalkulationsgrundlage der Musterfälle: Honorarpositionen der GOZ zum 3,5- und 5,0-fachen Satz, Material- und Laborkosten Deutschland-Labor, Stand 06.09.2026.

Versicherungsbedingungen der verglichenen Tarife (gelesen am 13.09.2026; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung beim Versicherer)

ARAG Krankenversicherungs-AG. Dent90. Versicherungsbedingungen, Fassung Bedingungsheft Unisex, Stand 1.2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Advigon Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein). Dental Luxus (AZL). Versicherungsbedingungen, Fassung Tarif AZL Version 07.2021, Druckstand AZL 06.26 (Verbraucherinformation Zahnzusatzversicherung, Sammeldokument Dental Medium und Dental Luxus). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Allianz Private Krankenversicherungs-AG. MeinZahnschutz 90 (ZS90). Versicherungsbedingungen, Fassung B4U143101Z0 (02) 10.25 – Oktober 2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Allianz Private Krankenversicherungs-AG. MeinZahnschutz 90 mit Alterungsrueckstellung (ZS90AR). Versicherungsbedingungen, Fassung B4U143001Z0 (02) 10.25 – Oktober 2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG. KombiMed Zahn (Z80). Bedingungswerk nicht öffentlich zugänglich (nur im Vermittlerportal); Tarif in der Tabelle als „nicht berechenbar“ geführt.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG. KombiMed Zahn Komfort Z90 (Z90). Versicherungsbedingungen, Fassung B 583 (7.26) – Formularnummer 50080720 BDK30670, 9 Seiten. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

ERGO Krankenversicherung AG. Zahnersatz Sofort (frueher Zahn-Ersatz-Sofort) (ZEZ). Versicherungsbedingungen, Fassung Produktbroschuere Zahnersatz Sofort — AVB/Bedingungswerk nicht erreichbar. Produktbroschuere (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Mein Zahnschutz – PlanZahn, Tarif PlanZ1 (PlanZ1). Versicherungsbedingungen, Fassung T639, Stand 01.12.2022, Tarifteil E in Verbindung mit AVB/ZV 2011. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Gothaer Krankenversicherung AG. MediZ Smile 85. Versicherungsbedingungen, Fassung Teil II der AVB, Stand 01.06.2023, Formular 216920 – 06.2023, gilt nur zusammen mit Teil I AB/KK 2009. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Zahnzusatz Pro100 (ZZ Pro100). Versicherungsbedingungen, Fassung AP00354U, Stand 07.2026 (Teil III, 4 Seiten). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Zahnzusatz Pro90 (ZZ Pro90). Versicherungsbedingungen, Fassung 07.2026 (AP00352U). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK24 AG (Risikotraeger HUK-COBURG-Krankenversicherung AG). Zahnzusatzversicherung ZZ Pro90 (ZZ Pro90). Versicherungsbedingungen, Fassung Teil III AP00352H, Stand 07.2026 / Teil I+II AP00011H, Stand 06.2026 / PLV AP00309H, Stand 05.2026. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Hallesche Krankenversicherung a.G.. MEGA.Dent (dentZE.90). Versicherungsbedingungen, Fassung PM 99u – 04.25, Tariffassung Juli 2016, nur zusammen mit AVB/ZV 2016. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HanseMerkur Krankenversicherung AG. Zahnzusatz EZ + EZT + EZP3 (EZ/EZT/EZP3). Versicherungsbedingungen, Fassung EZ 01.22 / EZT 01.22 / EZP3 05.24 (Verbraucherinformationen KK-373, 116 Seiten). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HanseMerkur Krankenversicherung AG. Fit Zahn Schutz Komfort (EZK). Versicherungsbedingungen, Fassung EZK 03.24. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

INTER Krankenversicherung AG. QualiMed Z Zahn Premium (Z90) + Zahn Pro (ZPro) (Z90+ZPro). Bedingungswerk nicht öffentlich auffindbar; Fassung unklar, Stand 13.09.2026.

LVM Krankenversicherungs-AG. Dental-Plus (geschlechtsunabhaengig kalkuliert) (Dental-Plus). Versicherungsbedingungen, Fassung Vertragsgrundlagen gesetzlich Versicherte KV160, Dateistand 13.11.2025, 92 Seiten. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH). ZahnUpgrade90+ (ZU90+). Versicherungsbedingungen, Fassung AVB Teil II, Stand 07.12.2022, Formular K02-124/m21241/12.22, gilt zusammen mit AVB/KKV A/S/Z (Teil I). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH). ZahnUpgrade90+L (ZU90+L). Versicherungsbedingungen, Fassung AVB Teil II, Stand 07.12.2022, Formular K02-124/m21241/12.22, gilt zusammen mit AVB/KKV A/S/Z (Teil I). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Muenchener Verein Krankenversicherung a. G.. ZahnGesund 85+ (ZG85+). Versicherungsbedingungen, Fassung Vertragsinformationen Ausgabe 06/2026 (Formular 100 05 90/06) – Tarifbestimmungen ZahnGesund 85+ Formular 1 00 44 93/00 (09/2020). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.. Zahn Top (ZahnTOP). Versicherungsbedingungen, Fassung Sammeldokument Jan-25 / Tarif ZahnTOP Fassung 07.2021 (Formular 1359502 Jul21). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.. Zahn Top pur (ZahnTOPpur). Versicherungsbedingungen, Fassung Sammeldokument Jan-25 / Tarif ZahnTOP/ZahnTOPpur Fassung 07.2021 (Formular 1359502 Jul21). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG. Zahn-Zusatzversicherung Tarif Professional (ZZ Professional). Versicherungsbedingungen, Fassung APV352U, Stand 07.2026 (Teil III) / Teil I+II APV1002U. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Wuerttembergische Krankenversicherung AG. ZahnSchutz (Berater-Kombination) (ZZ90+ZZBPlus). Versicherungsbedingungen, Fassung Broschuere 3.2022 / Teil III ZZ90 K165A 6.2021 gueltig ab 01.10.2021 / Teil III ZZBPlus. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

uniVersa Krankenversicherung a.G.. uni-dent|Privat (uni-dent-P). Versicherungsbedingungen, Fassung Teil III KVB-069 11.19 / Teil I+II KVB-085 05.25. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Beiträge

Monatsbeiträge erhoben über die Tarifrechner der Versicherer oder aus den Beitragstabellen der Versicherungsbedingungen, Stichtag 13.09.2026, Modellkunde gesetzlich versichert, ohne Vorschäden, Versicherungsbeginn 01.10.2026, Eintrittsalter 30, 45, 55 und 65 Jahre; Kinderbeiträge für ein achtjähriges, familienversichertes Kind. Tarife ohne öffentlichen Beitrag sind als „beim Versicherer erfragen“ gekennzeichnet.

Annahmebedingungen

Höchstzahl fehlender Zähne, Zuschläge und Höchstaufnahmealter stammen aus Antragsformularen, Annahmerichtlinien und Website-Angaben der Versicherer, nicht aus den Versicherungsbedingungen, und sind in der Tabelle entsprechend gekennzeichnet. Wo sie nicht öffentlich belegbar waren, steht „Annahmebedingungen nicht belegt“.

Verantwortlicher Autor


Letzte Aktualisierung am Dienstag, 15. September 2026