Lexikon
Regelleistung
Die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt eine festgelegte Zahnersatzversorgung für einen Zahnbefund (z.B. Zahnlücke) und eine dementsprechenden Kostenbeteiligung (Festzuschuss) bei der Versorgung mit Zahnersatz. Sowohl Regelleistung als auch Festzuschuss sind unabhängig davon, welcher Zahnersatz tatsächlich gefertigt wird. Sie dienen der Festlegung, mit welchem Betrag sich die Krankenkasse beteiligen muss.
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