Lexikon

Andersartiger Zahnersatz

Der andersartige Zahnersatz beschreibt eine Form der Versorgung, die nicht der Regelleistung (Regelversorgung) oder einer vergleichbaren Zahnersatzform entspricht. Mit der Einführung der befundorientierten Zuschüsse 2005 wurden bestimmte Leistungen definiert, nach denen sich der für alle gleiche Festzuschuss zum Zahnersatz errechnet. Diese Regelversorgung schlägt bei einer Befundsituation einen bestimmten Zahnersatz (nach den Massgaben: ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich) vor.

Bei einer kleinen Zahnlücke wäre die Brücke eine solche Regelleistung: festsitzender Zahnersatz auf Zähnen, durch Überkronung abgestützt. Eine vollkeramische Brücke  (ästhetisch besser) wäre eine gleichartige Versorgung. Ein Einzelzahnimplantat oder ein herausnehmbarer Zahnersatz dagegen eine andersartige Versorgung, also in ihrem Grundprinzip abweichend.
Bei Zahnlosigkeit ist die einfache Vollprothese die Regelleistung, eine implantatgetragene Vollprothese dagegen andersartiger Zahnersatz. Der von den Krankenkassen gezahlte Festzuschuss bleibt in der Höhe gleich.

Die Rechnung für den andersartigen Zahnersatz kriegt der Patient

Ein wesentlicher Unterschied ist noch bei der Rechnungsstellung für den Zahnersatz zu vermerken. Während der Kassenanteil bei Regelleistungen und gleichartigem Zahnersatz (Festzuschuss) vom Zahnarzt mit der Krankenkasse verrechnet wird (nur die Rechnung für den Eigenanteil bekommt der Patient), wird beim andersartigen ZE die Gesamtrechnung an den Patienten geschickt. Der Festzuschuss wird dem Patienten auf Antrag (Heil- und Kostenplan (HKP wird vom Zahnarzt als abgeschlossen unterschrieben) dann von der Kasse erstattet.