Lexikon
Kassenleistung
Als Kassenleistung werden ärztliche/zahnärztliche Leistungen bezeichnet, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (EBM=einheitlicher Bewertungsmassstab bei den Ärzten, BEMA bei den Zahnärzten) aufgelistet sind. Solche Kassenleistungen sind über die gesetzliche Krankenversicherung versichert und müssen als Vertragsleistung ohne Kostenbeteiligung der Patienten von Ärzten und Zahnärzten erbracht werden.
Davon zu unterscheiden sind reine Privatleistungen (z.B. Implantate), die nicht im EBM/BEMA enthalten sind, und dem Patienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) oder für Ärzte (GOÃ) in Rechnung gestellt werden, ohne dass eine Vergütung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen muss.
Auch der Festzuschuss zum Zahnersatz ist in diesem Sinne eine Kassenleistung, die sich auf rein auf kassenrechtliche Richtlinien bezieht, die Regelleistung.
Ein Zwitter ist die sogenannte Mehrkostenvereinbarung in der Zahnheilkunde, bei der eine Privatleistung erbracht wird, und das Honorar einer entsprechenden (einfacheren) Leistung, die im BEMA enthalten ist, in Abzug gebracht wird.