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mehrkostenfähig

Mehrkostenfähig sind private zahnärztliche Leistungen, wenn sie mit der entsprechende Kassenleistung verrechnet werden können. Für die erbrachte (private) Leistung  kann dadurch eine Rechnung erstellt und die (geringere) Summe davon abgezogen, die die Kasse für eine weniger hochwertige Leistung bezahlt hätte. Diese Voraussetzung ist gesetzlich nur für wenige Leistungen erlaubt, und zwar:

  • Füllungstherapien (Inlays, Kunststoff-Füllungen statt Amalgam o.ä..

Auch Zahnersatzleistungen wie Kronenversorgungen und andersartiger Zahnersatz, unterliegen aufgrund der Festzuschussregelung beim Zahnersatz prinzipiell dem Mehrkostenkonzept. Eine direkte Verrechnung der Leistungen ist hier aber seit 2005 nicht mehr möglich.

Die meisten privaten Zahnbehandlungen sind nicht mehrkostenfähig

Bei gleicher Leistungsbeschreibung in der Kassen- und privaten Gebührenordnung (z.B. Untersuchung, Entfernung eines Zahnes, Röntgenbild) darf die Leistung weder ganz, noch teilweise privat in Rechnung gestellt werden (nicht mehrkostenfähig).

Privatleistungen werden also fast immer vollständig über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) berechnet.

Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es dann nur für Patienten, die eine Kostenerstattung mit der Kasse vereinbart haben. In diesem Fall gilt das Prinzip der Mehrkosten für alle erbrachten Leistungen.

Eine komplett private Rechnungsstellung ohne Verrechnung kann/muss dagegen erfolgen:

  • wenn es eine entsprechende Kassen-Leistung nicht gibt (z.B. die Kosten für Zahnimplantate) oder
  • wenn die Leistung im Zusammenhang mit einer privaten Hauptleistung steht (z.B. Betäubung für ein Implantat), oder
  • bei unterschiedlicher Leistungsbeschreibung in der Kassen- und privaten Gebührenordnung, wenn der Inhalt der privaten Leistungsbeschreibung erfüllt wurde ( z.B. professionelle Zahnreinigung im Vergleich zur einfachen Zahnsteinentfernung).

Für die Berechnung von Mehrkosten ist eine Mehrkostenvereinbarung nötig.

Vergleiche auch Regelleistung gleichartiger Zahnersatz.