Lexikon

Brücke

Die Brücke stellt eine bewährte Form des festen Zahnersatzes dar: Sie schließt eine Zahnlücke, indem der Ersatz für den fehlenden Zahn fest mit Kronen oder anderen Ankern verbunden wird, die auf den Nachbarzähnen oder auf Implantaten sitzen. Als Voraussetzung, die entstandenen Lücken durch eine Brücke zu schließen, müssen nachbarseitige Zähne in der Regel so bearbeitet (beschliffen) werden, dass sie für die Aufnahme von Kronen geeignet sind. Auch Implantate können mit den entsprechenden Aufbauteilen als Brückenpfeiler dienen. Die Lücke selbst wird dann durch das Brückenglied geschlossen, das in einem Stück mit den Kronen vom Zahntechniker gefertigt wird. Die Kronen werden dann auf den Pfeilern (Zahn oder Implantat) dauerhaft befestigt. Eine Brücke ist hiernach nicht herausnehmbar und ermöglicht eine feste Kaufunktion.

Mehrgliedrige zahnfarbene Brücke als festsitzender Zahnersatz
Mehrgliedrige zahnfarbene Brücke – festsitzender Zahnersatz

Mit den Vor- und Nachteilen einer Brückenversorgung setzen sich die Kapitel Zahnersatz, Zahnbrücke als fester Zahnersatz (mit Bildern) und Brücke oder Implantat auseinander.

Aufbau

Eine Brücke besteht aus drei Bauteilen. Die Pfeiler sind die Zähne oder Implantate, die die Brücke tragen. Die Brückenanker verbinden die Brücke mit den Pfeilern – meist sind es Kronen, bei der Klebebrücke Klebeflügel, seltener Inlays. Das Brückenglied, auch Zwischenglied genannt, ersetzt den fehlenden Zahn. Der Abschnitt zwischen zwei Pfeilern heißt Spanne.

Die Größe einer Brücke wird in Gliedern angegeben: Eine dreigliedrige Brücke besteht aus zwei Ankern und einem Brückenglied und ersetzt einen Zahn. Auf Implantaten zählt die Brücke zu den Suprakonstruktionen und wird zementiert oder verschraubt.

Brückenarten

Brücken werden danach unterschieden, worauf sie sich abstützen und wie sie befestigt sind.

ArtVerankerungBesonderheit
EndpfeilerbrückeJe ein überkronter Pfeilerzahn an beiden Enden der LückeDie klassische Form; die Pfeilerzähne werden beschliffen
Freiendbrücke (Extensionsbrücke)Pfeilerzähne nur auf einer Seite; das Brückenglied hängt frei anGeht langfristig eher verloren als die Endpfeilerbrücke; zweite Wahl
Klebebrücke (Adhäsivbrücke, Marylandbrücke)Klebeflügel an einem oder beiden Nachbarzähnen statt KronenHält mit einem Klebeflügel in der Regel besser als mit zwei und im Frontzahnbereich besser als im Seitenzahnbereich; häufigste Komplikation ist das Lösen der Klebung
Implantatgetragene BrückeKronen auf ImplantatenNachbarzähne werden nicht einbezogen; technische Komplikationen in der Regel häufiger als bei Brücken auf Zähnen
VerbundbrückeEin Zahn und ein Implantat tragen die Brücke gemeinsamSoll starr und als Endpfeilerbrücke gebaut sein; sollte dreigliedrig sein und ein Metallgerüst haben

Bei der gleichzeitigen Verwendung sowohl von Implantat als auch Zahn als Pfeiler einer Brücke spricht man von einer Verbundbrücke, auf implantate.com auch Hybridbrücke genannt. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn der vorgesehene Pfeilerzahn ohnehin eine Krone braucht, und kommt unter anderem bei verkürzter Zahnreihe (Freiendsituation) infrage, wenn dort ein Eckzahn oder kleiner Backenzahn als Pfeilerzahn zur Verfügung steht.

Werkstoffe

Vom Material her unterscheidet man keramische Verblendbrücken (Metallkeramik: ein Metallgerüst mit keramischer Verblendung) oder sogar vollkeramische (metallfreie) Brücken von rein metallischen Brücken, die wie die Vollgusskrone ganz aus Metall bestehen.

Für dreigliedrige vollkeramische Brücken auf natürlichen Zähnen gilt: Im Frontzahnbereich soll verblendetes Zirkonoxid verwendet werden, im Seitenzahnbereich sollte es verwendet werden. Gemeint ist das klassische, hochfeste Zirkonoxid; für die neueren, lichtdurchlässigeren Sorten reichen die klinischen Daten für eine Aussage bislang nicht. Monolithische, also unverblendete Brücken aus klassischem Zirkonoxid können eingesetzt werden, im Seitenzahnbereich nur bei enger Indikationsstellung. Lithiumdisilikat kann für Frontzahnbrücken verwendet werden, im Seitenzahnbereich nur zum Ersatz des ersten kleinen Backenzahns. Im Frontzahnbereich halten diese Brücken vergleichbar lange wie metallkeramische, im Seitenzahnbereich nur teilweise; bei verblendetem Zirkonoxid platzt die Verblendkeramik in der Regel häufiger ab als bei Metallkeramik. Für vollkeramische Brücken mit mehr Gliedern oder mehreren Spannen genügt die Datenlage für eine Empfehlung bislang nicht.

Abgrenzung zum Implantat

Der wesentliche Nachteil der Brücke auf natürlichen Zähnen liegt an den Pfeilerzähnen: Sie müssen in der Regel beschliffen werden, und die häufigsten Komplikationen betreffen meist sie selbst – Karies am Pfeilerzahn und das Absterben der Zahnpulpa. Eine Versorgung auf Implantaten bezieht die Nachbarzähne nicht ein. In der Haltbarkeit liegen beide Wege nahe beieinander: Nach fünf Jahren ist in der Regel die große Mehrzahl der Brücken auf Zähnen wie auf Implantaten noch in Funktion.

Kosten und Kassenleistung

Gesetzlich Versicherte erhalten für eine medizinisch notwendige Brücke einen befundbezogenen Festzuschuss (§ 55 SGB V). Er bemisst sich an der für den jeweiligen Befund festgelegten Regelversorgung, nicht an der Brücke, die tatsächlich eingesetzt wird. Die Kassenrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zahnersatz sieht in der Regel die Endpfeilerbrücke vor und lässt Freiend- und Klebebrücken nur in engen Grenzen zu. Das ist Leistungsrecht: Es regelt, woran sich die Kasse beteiligt, und sagt nichts darüber, welche Brücke fachlich die bessere ist.

Wer eine gleichartige, aber über die Regelversorgung hinausgehende Ausführung wählt, trägt die Mehrkosten selbst. Brücken auf Implantaten gehören nicht zur Regelversorgung; der bewilligte Festzuschuss wird bei einer solchen andersartigen Versorgung erstattet. Preise und Rechenbeispiele stehen auf der Seite Was kostet eine Zahnbrücke?, die Zuschüsse der Kasse auf der Seite zum Festzuschuss bei einer Brücke.

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Literatur

Literatur und Quellenangaben
  • Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (DGPro), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK). S3-Leitlinie Vollkeramische Kronen und Brücken. AWMF-Registernummer 083-012, Version 2.0, Stand 01.03.2021. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-012
  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK). S3-Leitlinie Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken. AWMF-Registernummer 083-031, Version 1.0, Stand 01.07.2019. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-031
  • Pjetursson BE, Brägger U, Lang NP, Zwahlen M. Comparison of survival and complication rates of tooth-supported fixed dental prostheses (FDPs) and implant-supported FDPs and single crowns (SCs). Clin Oral Implants Res. 2007;18 Suppl 3:97-113. doi:10.1111/j.1600-0501.2007.01439.x (PMID 17594374)
  • Thoma DS, Sailer I, Ioannidis A, Zwahlen M, Makarov N, Pjetursson BE. A systematic review of the survival and complication rates of resin-bonded fixed dental prostheses after a mean observation period of at least 5 years. Clin Oral Implants Res. 2017;28(11):1421-1432. doi:10.1111/clr.13007 (PMID 28191679)
  • Pjetursson BE, Sailer I, Makarov NA, Zwahlen M, Thoma DS. All-ceramic or metal-ceramic tooth-supported fixed dental prostheses (FDPs)? A systematic review of the survival and complication rates. Part II: Multiple-unit FDPs. Dent Mater. 2015;31(6):624-639. doi:10.1016/j.dental.2015.02.013 (PMID 25935732)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie), zuletzt geändert am 18.02.2016, in Kraft getreten am 04.05.2016. www.g-ba.de/richtlinien/26/
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, § 55 Leistungsanspruch. www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html

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