Wie hoch ist der Festzuschuss für eine provisorische Prothese (Interimsersatz)?

Der Kassenzuschuss für Interimsprothesen ab 01/2023

Provisorische Prothesen mit gebogenen Klammern: schnell gefertigt und nicht teuer

Interimsprothesen sind Klammerprothesen. Sie dienen dem provisorischen Zahnersatz, um die unschöne Zeit zwischen Zahnverlust und endgültigem Zahnersatz zu überbrücken.

Auch für diese Übergangsprothesen zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Beim Antrag (HKP) kreuzt der Zahnarzt das Kästchen "...in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist" an. Das bezieht sich auf Situationen, wenn Zähne frisch gezogen wurden, oder Zahnpfeiler unsicher sind.

Der Kassenzuschuss für provisorische Prothesen richtet sich nach der Zahl der zu ersetzenden Zähne: 1-4, 5-8 oder mehr als 8, aber nicht für Zahnlosigkeit. Dann würde der Festzuschuss für Zahnlosigkeit ausgelöst (auch für eine Interims-Vollprothese).

Interimsersatz. Für den Übergang sollte es nicht so teuer werden.

Festzuschuss für Interims-Zahnersatz Prothesen 1/2023

Zahl der ersetzten Zähne entscheidet über die Höhe des Kassenanteils
Festzuschuss 60% 70% 75% Härtefall
5.1 (bis 4 Zähne) 170,68€ 199,13€ 213,35€ 284,47€
5.2 (5-8 Zähne) 235,72€ 275,00€ 294,65€ 392,86€
5.3 (>8 Zähne) 306,70€ 357,82€ 383,38€ 511,17€

Um die eigenen Kosten für eine provisorische Prothese zu berechnen, muss man den hier genannten Festzuschuss von den Gesamtkosten für eine provisorische Prothese abziehen.

Ohne genehmigten Heil-und Kostenplan kein Zuschuss

Vor dem Beginn jeder Behandlung mit Zahnersatz muss grundsätzlich ein sogenannter Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt und bei der Kasse vorgelegt werden. Erst nach Genehmigung ist der Zuschuss von der Krankenkasse gesichert. Da provisorische Prothesen nach plötzlichem Zahnverlust auch mal schnell gefertigt werden müssen, wird eine Genehmigung im Verlauf der Behandlung von den Kassen in der Regel akzeptiert.

Implantat geplant? Interimsprothese vorab genehmigen lassen!

Wenn gleichzeitig eine Heil- und Kostenplan für einen Interimsersatz und ein Implantat-Zahnersatz (z.B. bei einer Lücke) eingereicht wird, darf die Kasse rechtlich den Zuschuss für das Provisorium nicht geben. Wenn die Kasse allerdings noch keine Kenntnis über die Implantatversorgung hat, muß sie den Interimsersatz genehmigen. Das mag einer Logik entbehren, aber an diese Regel muss man sich halten.

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Literatur

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Ab- satz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 1/2022

Abrechnungsinformationen der Fa. DAISY

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 17. Januar 2023