Wie hoch ist der Festzuschuss für eine provisorische Prothese (Interimsersatz)?

Der Kassenzuschuss für Interimsprothesen ab 01/2024

Interimsprothesen sind Klammerprothesen. Sie dienen dem provisorischen Zahnersatz, um die unschöne Zeit zwischen Zahnverlust und endgültigem Zahnersatz zu überbrücken.

Auch für diese Übergangsprothesen zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Beim Antrag (HKP) kreuzt der Zahnarzt das Kästchen „…in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist“ an. Das bezieht sich auf Situationen, wenn Zähne frisch gezogen wurden, oder Zahnpfeiler unsicher sind.

Der Kassenzuschuss für provisorische Prothesen richtet sich nach der Zahl der zu ersetzenden Zähne: 1-4, 5-8 oder mehr als 8, aber nicht für Zahnlosigkeit. Dann würde der Festzuschuss für Zahnlosigkeit ausgelöst (auch für eine Interims-Vollprothese).

Provisorium mit gebogenen Klammern: schnell gefertigt und nicht teuer

Die Kosten für provisorische Klammerprothesen sind meist übersichtlich, so dass der Eigenanteil für einen Interimsersatz meist zwischen 70 und 200€ legt.

Interimsersatz: Für den Übergang sollte es nicht so teuer werden

Kassenzuschuss für Interims-Zahnersatz Prothesen

Zahl der ersetzten Zähne entscheidet über die Höhe des Kassenanteils

Festzuschuss 60% 70% 75% Härtefall
5.1 (bis 4 Zähne) 177,88€ 207,52€ 222,35€ 296,46€
5.2 (5-8 Zähne) 245,63€ 286,57€ 307,04€ 409,38€
5.3 (>8 Zähne) 319,60€ 372,86€ 383,38€ 532,66€
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer 439,14€ 512,33€ 548,93€ 731,90€

Um die eigenen Kosten für eine provisorische Prothese zu berechnen, muss man den hier genannten Festzuschuss von den Gesamtkosten für eine provisorische Prothese abziehen.

Ohne genehmigten Heil-und Kostenplan kein Zuschuss

Vor dem Beginn jeder Behandlung mit Zahnersatz muss grundsätzlich ein sogenannter Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt und bei der Kasse vorgelegt werden. Erst nach Genehmigung ist der Zuschuss von der Krankenkasse gesichert. Da provisorische Prothesen nach plötzlichem Zahnverlust auch mal schnell gefertigt werden müssen, wird eine Genehmigung im Verlauf der Behandlung von den Kassen in der Regel akzeptiert.

Implantat geplant? Interimsprothese wird nicht genehmigt!

Wenn gleichzeitig eine Heil- und Kostenplan für einen Interimsersatz und ein Implantat-Zahnersatz (z.B. bei einer Lücke) eingereicht wird, darf die Kasse rechtlich den Zuschuss für das Provisorium nicht geben. Wenn die Planung allerdings noch nicht endgültig ist, steht der Genehmigung des Interimsersatz nichts entgegen. Das mag einer Logik entbehren, aber an diese Regel muss man sich halten.

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Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 01. Mai 2024