Die aktuellen Festzuschüsse für Zahnersatz

Das zahlt die Kasse 2024

Es hängt dabei von der Kiefersituation, Zahl und Position der fehlenden Zähne ab, welcher Zahnersatz als Regelversorgung bzw. Regelleistung definiert wird. Für eine Lücke ist das eine Zahnbrücke, bei Zahnlosigkeit eine Vollprothese.
Für jede Versorgung zahlt die Kassen auf Antrag (HKP) einen Anteil: den befundorientierten Festzuschuss. Dieser
bleibt gleich hoch, egal ob sich der Patient z.B. bei einer Zahnlücke für eine Brücke oder ein Implantat entscheidet.

2024: Die Festzuschüsse für Zahnersatz wurden um ca 4% gegenüber 2023 angehoben

Trotz höherer Kassenanteile können Versicherte aufgrund der starken Kostenbelastung für Zahnärzte (Lohn, Inflation) nicht aufatmen. Die Steigerung der Eigenanteilskosten beim Zahnersatz gegenüber 2023 dürfte bei 5% oder darüber liegen!

Bonusheft gut geführt? 10-15% mehr von der Kasse!

Die Festzuschuss-Tabelle für Zahnersatz

Volles Bonusheft über 5 Jahre:+10%, bei 10 Jahren: +15%, Härtefall: +40% der genannten Werte

Behandlung Festzuschuss ohne Bonus (60%)
Zahnkrone (1.1) 219,58€
Zahnlücke (1 Zahn) (2.1) 507,59€
Verblendung (Keramik) je Zahn (1.3) 73,87€
Vollprothese Oben (4.2) 521,89€
Vollprothese Unten (4.4) 559,64€
Teilprothese (3.1) 517,75€
Stiftaufbau (einfach) 1.4 45,81€

Härtefall = 100% Festzuschuss beim Zahnersatz

Der Mindestzuschuss liegt bei 60%: ganz ohne Nachweis im Bonusheft. Ein über 5 Jahre geführtes Bonusheft erhöht die Kassenbeteiligung auf insgesamt 70% der Regelleistung, nach 10 Jahren gibt es einen Zuschuss von 75%. Wenn die Härtefallregelung greift, wird 100% des Festzuschusses gewährt.

Wenn nur die einfache Regelversorgung durchgeführt (keine privaten Zusatzleistungen) wird, dann übernimmt die Krankenkasse die gesamten Behandlungskosten, selbst wenn diese den Härtefallzuschuss überschreiten. 

Der Festzuschuss für eine Zahnkrone

Zahnkrone: Fetzuschuss auch für Keramik

Die Überkronung eines Zahnes ist die häufigste Form des Zahnersatzes und ohne Alternative. Im Sichtbereich hat man noch Anspruch auf eine Kassenbeteiligung für eine lippenseitige Verblendung (keramische Teil-Ummantelung).

1.1 Festzuschuss für die Überkronung eines Zahnes

60% 70% 75% Härtefall
219,58€ 256,17€ 274,47€ 365,96€
Verblendungszuschuss 1.3 im Sichtbereich je Zahn
74,97€ 87,47€ 93,71€ 124,95€

Ausführliche Infos zum Festzuschuss für eine Zahnkrone.

Zahnlücke: gleicher Festzuschuss für Brücke oder Implantat

Regelleistung bei Lücke: Zahnbrücke

Wenn ein Zahn in der Zahnreihe fehlt, kommt der Kassenanteil für eine Lücke zum Tragen. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach den theoretischen Kosten der Regelleistung: die Zahnbrücke. Im sogenannten Sichtbereich zahlt die Kasse noch einen Zuschuss für die keramische Teilummantelung (Verblendung) je Zahn/Brückenglied.

Festzuschuss 2.1 Lücke mit einem fehlenden Zahn

60% 70% 75% Härtefall
507,59€ 592,19€ 634,49€ 845,99€
Verblendungszuschuss im Sichtbereich 2.7 je Zahn
73,87€ 86,18€ 92,34€ 123,12€

Ausführliche Infos zum Kassenzuschuss für eine Zahnbrücke/Zahnlücke.

Viele Zähne fehlen, einfachste Versorgung: Klammerprothese

Bei vielen/großen Lücken und/oder einer Freiendsituation sieht die Regelversorgung einen herausnehmbaren Zahnersatz vor. In einfachster Form: die Klammerprothese. Die Bezuschussung für Zahnprothesen ist nicht sehr hoch, kann aber mit anderen Festzuschüssen (Teleskopkronen, Zahnkronen und  Geschiebekronen) kombiniert werden.

Für provisorische Prothesen gibt es den Festzuschuss für Interimsersatz.

3.1 Der Kassenanteil für eine Teilprothese

Bei großen Lücken, auch bei Telekopprothesen, auch für Freiendsituationen z.B. bei Implantaten

60% 70% 75% Härtefall
517,75€ 604,04€ 647,18€ 862,91€

Ausführliche Infos zum Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz.

Wenn alle Zähne fehlen....

Zahnlosigkeit: das gibt es für eine Vollprothese

…dann gibt es den Kassenbeteiligung bei Zahnlosigkeit, der für den Ober- und Unterkiefer unterschiedlich hoch ist. Die Regelleistung und damit die Summe des Festzuschusses ist durch die Vollprothese definiert. Das gleiche Geld von der Kasse gibt es aber auch für eine  Zahnprothese auf Implantaten.

Zahnlosigkeit im Ober- oder Unterkiefer (Vollprothesen als Regelleistung)

Für eine Oberkiefer-Vollprothese oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.

60% 70% 75% Härtefall
4.2 im Oberkiefer
521,89€ 608,87€ 652,36€ 869,81€
4.4 im Unterkiefer
559,64€ 652,91€ 699,55€ 932,73€

Ausführliche Infos zum Festzuschuss für eine Vollprothese/bei Zahnlosigkeit.

Teleskopprothese: der Kassenzuschuss ist kompliziert

Ein direkter Kassenzuschuss für Teleskopprothesen wird unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  1. Fehlende Backenzähne: Festzuschuss für 2 Teleskopkronen nach 3.2: je 370-462€ (Härtefall 616€), zzgl. Verblendungszuschuss 60-75€ (HF 99€). Bei zusätzlichen Teleskopen: wenn diese Zähne überkronungsbedürftig sind, kann der Festzuschuss für eine Krone in Ansatz gebracht werden.
    Zusätzlich bekommt man noch den Obolus für herausnehmbaren Zahnersatz 3.1. bei fehlenden Backenzähnen  (518-647€, Härtefall 863€). Gesamt also 1374-1721€maximal im Härtefall 2294€
  2. Es sind nur noch 3 Zähne oder weniger übrig: dann gibt es sogar einen Zuschuss für 3 Teleskope nach 4.6: je 378-473€ (HF 631€), zuzüglich Verblendungszuschuss 60-75€ (HF 99€). Dann greift der Zuschuss 4.1 (Oberkiefer) 541-676€ (HF: 901€)  oder 4.3 (Unterkiefer) 559-699€ (HF 931€).
    Gesamtzuschuss bei Restbezahnung (3 Teleskope) liegt im Härtefall schon mal 3100€!

Hier können Sie Ihre Informationen über den Festzuschuss für eine Teleskopprothese vertiefen.

Teleskopprothese: oft privat abgerechnet, Zuschuss manchmal hoch.

implantate.com-Tipp:

Wenn zusätzliche Zähne als  Teleskope für einen besseren Halt mit einbezogen werden sollen, können für jeden überkronungsbedürftigen Zahn Festzuschüsse für Kronen und Verblendungen beantragt werden!

Komplette Kostenübernahme durch die Kasse bei Implantaten in seltenen Ausnahmefällen

In Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: z.B. Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) dürfen die Krankenkassen die Kosten sowohl für Implantate, als auch den Zahnersatz auf diesen Implantaten übernehmen. Dafür muss eine spezielle Begutachtung erfolgen, ob eine der (sehr seltenen) Gründe dafür vorliegt.

Festzuschuss für Reparaturen am Zahnersatz

Auch Reparaturen am Zahnersatz werden von der Krankenkasse bezuschusst. Man kann davon ausgehen, dass durch den Festzuschuss die Gesamtkosten mit 30-70% abgedeckt werden.

Für eine Bruchreparatur einer Prothese (6.2) gibt es zwischen 85€ und 106€ (Härtefall 141€)

Für eine Prothesenunterfütterung einer Vollprothese (6.7) zahlt die Kasse zwischen 119 und 149€ (Härtefall 198€). Die Eigenanteilskosten bei solchen Unterfütterungen oder Bruchreparaturen liegen meist bei 50-100€.

Auch Erneuerungen von Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte Suprakonstruktion) wird bezuschusst. Für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) gibt es 219-273 (7.1), für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung) immerhin nach 7.5 gut und gerne 535-668€.

Heil- und Kostenplan vor Behandlung genehmigen lassen

Für den Festzuschuss muss vorab ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden. Ansonsten kann die Kostenbeteiligung der GKV verwirkt sein. Das weiß auch Ihr Zahnarzt, und darf mit der Behandlung gar nicht beginnen.

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Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 24. Juli 2024