Das zahlt die Kasse für Zahnersatz 2021
Die aktuellen Festzuschüsse ab Januar 2021
Die Krankenkasse ist verpflichtet, sich an den Kosten für Zahnersatz zu beteiligen. Es hängt dabei von der Kiefersituation, Zahl und Position der fehlenden Zähne ab, welcher Zahnersatz als Regelversorgung bzw. Regelleistung definiert wird. Für eine Lücke ist das eine Zahnbrücke, bei Zahnlosigkeit eine Vollprothese.
Für jede Versorgung zahlt die Kassen auf Antrag (HKP) einen Anteil: den befundorientierten Festzuschuss. Dieser bleibt gleich hoch, egal ob sich der Patient z.B. bei einer Zahnlücke für eine Brücke oder ein Implantat entscheidet.
Ab Januar 2021 gibt es mehr Geld von der Kasse für Zahnersatz!
Die Kassen zahlen ab 1.11.2021 mehr Geld für Zahnersatz. Nach dem deutliche Plus beim Festzuschuss im Oktober 2020, gibt es schon wieder mehr Geld von der Kassen. Das einmaligs Fehlen des Bonusstempels muss zukünftig in Ausnahmefällen auch nicht mehr zum Verlust des Bonusanspruchs führen. Isbesondere wenn man im Corona-Jahr 2020 nicht beim Zahnarzt war, drücken die Krankenkassen ein Auge zu.
Der Festzuschuss-Rechner für Zahnersatz 2021
Behandlung | Festzuschuss ohne Bonus (60%) |
---|---|
Zahnkrone | 199€ (1.1) |
Zahnlücke (1 Zahn) | 461€ (2.1) |
Verblendung (Keramik) je Zahn | 67-68€ (1.3/2.7) |
Vollprothese Oben | 473€ (4.2) |
Vollprothese Unten | 508€ (4.4) |
Klammerprothese | 470€ (3.1) |
Stiftaufbau | 42€/123€ (1.4/1.5) |
Härtefall = 100% Festzuschuss
Der Festzuschuss wurde im Oktober 2020 für alle gesetzlich Versicherten von 50% auf 60% angehoben. Ganz ohne Nachweis im Bonusheft. Ein über 5 Jahre geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss auf insgesamt 70% der Regelleistung, nach 10 Jahren gibt es einen Zuschuss von 75%. Wenn die Härtefallregelung greift, wird 100% des Festzuschusses gewährt. Wenn nur die einfache Regelversorgung durchgeführt wird, dann übernimmt die Krankenkasse sogar die Gesamtkosten.
Der Festzuschuss für eine Zahnkrone
1.1 Festzuschuss für die Überkronung eines Zahnes, Stand 1/2021
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
199,25€ | 232,46€ | 249,07€ | 332,09€ |
Verblendungszuschuss 1.3 im Sichtbereich je Zahn | |||
67,97€ | 79,30€ | 84,97€ | 113,29€ |
Ausführliche Infos zum Festzuschuss für eine Zahnkrone.
Zahnlücke: gleicher Festzuschuss für Brücke oder Implantat
Wenn ein Zahn in der Zahnreihe fehlt, kommt der Festzuschuss für eine Lücke zum Tragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den theoretischen Kosten der Regelleistung: die Zahnbrücke. Im sogenannten Sichtbereich zahlt die Kasse noch einen Zuschuss für die keramische Teilummantelung (Verblendung) je Zahn/Brückenglied.
2.1 Festzuschuss Lücke mit einem fehlenden Zahn, Stand 1/2021
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
460,60€ | 537,37€ | 575,75€ | 767,67€ |
Verblendungszuschuss im Sichtbereich 2.7 je Zahn | |||
66,98€ | 78,15€ | 83,73€ | 111,64€ |
Ausführliche Infos zum Kassenzuschuss für eine Zahnbrücke/Zahnlücke.
Viele Zähne fehlen, einfachste Versorgung: Klammerprothese
Bei vielen/großen Lücken und/oder einer Freiendsituation sieht die Regelversorgung einen herausnehmbaren Zahnersatz vor. In einfachster Form: die Klammerprothese. Der Zuschuss für Zahnprothesen ist nicht sehr hoch, kann aber mit anderen Festzuschüssen (Teleskopkronen, Geschiebekronen) kombiniert werden.
3.1 Der Kassenanteil für eine Teilprothese Stand 1/2021
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
469,54€ | 547,79€ | 586,92€ | 782,56€ |
Ausführliche Infos zum Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz.
Wenn alle Zähne fehlen....
...dann gibt es den Festzuschuss für Zahnlosigkeit, der für den Ober- und Unterkiefer unterschiedlich hoch ist. Die Regelleistung und damit die Summe des Festzuschusses ist durch die Vollprothese definiert. Den Zuschuss gibt es aber auch für eine Zahnprothese auf Implantaten.
Zahnlosigkeit im Ober- oder Unterkiefer (Vollprothese) Stand 1/2021
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
4.2 im Oberkiefer | |||
473,39€ | 552,29€ | 591,74€ | 788,98€ |
4.4 im Unterkiefer | |||
507,62€ | 592,23€ | 634,53€ | 846,04€ |
Ausführliche Infos zum Festzuschuss für eine Vollprothese/bei Zahnlosigkeit.
Teleskopprothese: der Festzuschuss ist kompliziert
Der Kassenzuschuss für Teleskopprothesen wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:
- Freiende (fehlende Backenzähne): dann gibt es Zuschuss für 2 Teleskopkronen nach 3.2: je 332-418€, zuzüglich Verblendung 54-68€. Wenn Zähne überkronungsbedürftig sind, kann der Festzuschuss für eine Krone für weitere Teleskope in Ansatz gebracht werden.
- Restbezahnung von 3 Zähnen, dann gibt es sogar ein Zuschuss für 3 Teleskope nach 4.6: je 341-426€, zuzüglich Verblendung 54-68€
Zusätzlich bekommt man noch den Zuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz 3.1. bei fehlenden Backenzähnen (470-587€) und bei Restbezahnung von 3 oder weniger Zähnen greift der Zuschuss 4.1 (Oberkiefer) 490-613€ oder 4.3 (Unterkiefer) 507-634€ (Stand 1/2021).
Gesamtzuschuss bei Freiende (2 Teleskope) 1252 bis 1553€, je nach Bonus, Härtefall: 1980€
Gesamtzuschuss bei Restbezahnung (3 Teleskope) ab ca. 1600 bis 2114€, je nach Bonus und Verblendgrenzen. Härtefall: 2818€
Es wird besonders schwierig, wenn weitere Teleskope erstellt werden. Ausführliche Infos über den Festzuschuss für eine Teleskopprothese.
Komplette Kostenübernahme bei Implantaten in seltenen Ausnahmefällen
In Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: z.B. Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) dürfen die Krankenkassen die Kosten sowohl für Implantate, als auch den Zahnersatz auf diesen Implantaten übernehmen. Dafür muss eine spezielle Begutachtung erfolgen, ob eine der (sehr seltenen) Gründe dafür vorliegt.
Festzuschuss für Reparaturen am Zahnersatz
Auch Reparaturen am Zahnersatz werden von der Krankenkasse bezuschusst. Man kann davon ausgehen, dass durch den Festzuschuss die Gesamtkosten mit 30-70% abgedeckt werden. Eigenanteilskosten bei Unterfütterungen oder Bruchreparaturen liegen meist bei 40-75€.
Auch Erneuerungen von Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte Suprakonstruktion) wird bezuschusst. Für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) gibt es 192–240€ (7.1), für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung) immerhin gut und gerne 600€.
Heil- und Kostenplan vor Behandlung genehmigen lassen
Für den Festzuschuss muss vorab ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden. Ansonsten kann die Kostenbeteiligung der GKV verwirkt sein. Das weiß auch Ihr Zahnarzt, und darf mit der Behandlung gar nicht beginnen.
Weitere Infos zu Kassenzuschüssen und Kosten
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Literatur
Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Ab- satz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018
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