Lexikon

Bonusheft

Das Bonusheft wurde Ende der 80er Jahre durch den Gesetzgeber im Rahmen der Strukturreform des Gesundheitswesens eingeführt.  Es sollte einen Anreiz für den regelmässigen Zahnarzt-Besuch darstellen, um langfristig die Zahngesundheit in der Bevölkerung zu verbessern und damit auch Kosten für  Zahnbehandlungen einzusparen.
Durch die wiederkehrenden Untersuchungen beim Zahnarzt kann der Patient nämlich Geld einsparen, wenn für ihn Kosten bei einer Zahnersatz-Behandlung für Kronen, Brücken oder Implantate entstehen.

Festzuschuss hat prozentualer Beteiligung an den Kosten abgelöst

Vor 2005 gab es eine prozentualer Beteiligung an den Kosten des Zahnersatzes: je teurere der Zahnersatz, desto höher die Kassenbeteiligung. Das wurde durch das gerechtere Festzuschuss-System abgelöst.

5 JAHRE VOLLES BONUSHEFT : 70% DES FESTZUSCHUSSES DER REGELLEISTUNG

Ein gut geführtes Bonusheft spart viel Geld

Dafür muss sich der Patient mindestens einmal jährlich von seinen Zahnarzt untersuchen und sich eine regelmässige Zahnpflege bestätigen lassen.  Bei einem lückenlosen Nachweis dieser jährlichen zahnärztlichen Kontrollen über 5 Jahre in diesem Bonusheft (Stempel und Unterschrift erforderlich), müssen die Krankenkassen 70% des Festzuschusses der Regelleistung (= typischer Zahnersatz) zu einer notwendigen Zahnersatz-Versorgung gewähren. Ein über 10 Jahre „vollständiges“ Bonusheft erhöht den Festzuschuss sogar auf 75%.

Einmal geschlampt – alles wieder von vorne

Wenn in einem Jahr aber mal kein Zahnarztbesuch statt fand, ist der bis dahin mühsam dokumentierte Status allerdings meist passé. Die Bonussituation fängt dann ab der ersten Untersuchung danach quasi wieder von vorne an. Es gibt aber seit 10/2020 eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass die Kasse auch mal ein Auge zudrücken kann, wenn ein Eintrag in 10 Jahren fehlt. Insbesondere Untersuchungsausfälle währende der Corona-Zeit werden großzügig bewertet.

Mehr zum Thema Krankenkassenzuschuss für Zahnersatz.