Lexikon
Bisphosphonate und Zahnimplantate
Patienten unter einer Bisphosphonat-Therapie (z. B. bei Osteoporose oder Knochenmetastasen) können durchaus Zahnimplantate erhalten. Bisphosphonate hemmen zwar den Knochenabbau im gesamten Skelett und damit auch im Kiefer. Der verlangsamte Knochenstoffwechsel kann dadurch die Einheilung von Implantaten beeinträchtigen und im ungünstigsten Fall eine Kiefernekrose (AR-ONJ) auslösen – nicht nur bei Implantationen, sondern bei jedem chirurgischen Eingriff am Kiefer, einschließlich Zahnentfernungen. Ob eine Implantation möglich ist, hängt vom eingenommenen Präparat, der Verabreichungsform, der Therapiedauer und der Grunderkrankung ab. Daraus ergibt sich ein individuelles Risikoprofil, das der Zahnarzt vor jeder Implantation gemeinsam mit dem behandelnden Arzt bewerten muss.
Eine absolute Kontraindikation von Zahnimplantationen unter Bisphosphonattherapie gibt es aber selbst für intravenöse Verabreichungen nicht mehr.
Risikobeurteilung im Überblick
Ob eine Implantation möglich ist, hängt vom individuellen Kiefernekrose-Risiko ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei Risikostufen nach der S3-Leitlinie:
| Risiko | Situation | ONJ-Rate | Implantation |
|---|---|---|---|
| Niedrig | Osteoporose, orales BP (Alendronat, Risedronat) oder Zoledronat 5 mg/Jahr i.v. | etwa 0,1 % | Möglich, unter Sicherheits- maßnahmen |
| Mittel | Sekundäre Osteoporose, i.v. BP alle 6 Monate oder orale BP + Immunmodulation (z. B. MTX) | etwa 1 % | Strenge Indikations- prüfung, engmaschige Nachsorge |
| Hoch | Knochen- metastasen, Multiples Myelom, Zoledronat 4 mg alle 4 Wochen i.v. | 1 % bis etwa 20 % | Nur in Ausnahme- fällen, interdisziplinäre Abstimmung |
Die S3-Leitlinie der DGI/DGZMK (AWMF 083-026) spricht zwar keine pauschale Kontraindikation mehr aus, wie sie früher für intravenös verabreichte Bisphosphonate galt – sie macht die Entscheidung aber an einer sorgfältigen Risikostratifizierung in drei Stufen fest. Je nach Einstufung reicht das Kiefernekroserisiko von etwa 0,1 % bei primärer Osteoporose über rund 1 % bei sekundärer Osteoporose bis zu etwa 20 % bei maligner Grunderkrankung. Diese dreistufige Einteilung ist allerdings nur eine grobe Näherung – das individuelle Risiko ist als kontinuierliches Spektrum zu verstehen. Eine Implantation unter Bisphosphonattherapie bleibt daher eine Einzelfallentscheidung, die besondere Erfahrung, interdisziplinäre Abstimmung und eine konsequente Nachsorge erfordert. Neben Bisphosphonaten kann auch das verwandte Medikament Denosumab eine Kiefernekrose auslösen; beide Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Antiresorptiva.
Für und gegen ein Implantat bei Bisphosphonat-Patienten
Die folgende Tabelle (angelehnt an die S3-Leitlinie AWMF 083-026) fasst die Argumente zusammen, die im Aufklärungsgespräch abgewogen werden:
| Für ein Implantat | Gegen ein Implantat |
|---|---|
| Niedriges Kiefernekroserisiko (orale BP, kurze Therapiedauer) | Hohes Kiefernekroserisiko (monatliche i.v. BP, onkologische Indikation) |
| Keine Kiefernekrose in der Eigenanamnese | Bestehende oder vorausgegangene Kiefernekrose |
| Keine Infektionsherde im Mund | Aktive Parodontitis oder andere Infektionsherde |
| Unauffällige Knochenstruktur, normal ausgeheilte Extraktionswunden | Persistierende Alveolen, eingeschränkte Knochenneubildung |
| Gute Mundhygiene, zuverlässige Nachsorge | Eingeschränkte Mundhygiene, fehlende Compliance |
| Vermeidung von Prothesendruckstellen (selbst ein Nekrose-Trigger) | Gleichwertiger konventioneller Zahnersatz ohne OP-Risiko möglich |
| Kein Knochenaufbau erforderlich | Umfangreiche Augmentation notwendig (Wundheilungsrisiko) |
| Gute allgemeine Prognose | Stark eingeschränkte Prognose der Grunderkrankung |
Ein wichtiger Aspekt: Prothesendruckstellen auf dem Kieferkamm können selbst eine Kiefernekrose auslösen, weil sie eine Eintrittspforte für Bakterien in den Knochen darstellen. Eine implantatgetragene Versorgung kann dieses Risiko reduzieren, indem sie den schleimhautgetragenen Zahnersatz ersetzt. Die Indikation muss allerdings gegen das operative Risiko der Implantation selbst abgewogen werden.
Was Patienten unbedingt beachten müssen
Vor jedem geplanten Eingriff am Kiefer – sei es eine Zahnentfernung, ein Knochenaufbau oder eine Implantation – muss der Zahnarzt über die Bisphosphonat-Einnahme informiert werden. Das gilt auch dann, wenn das Medikament bereits abgesetzt wurde, denn Bisphosphonate verbleiben über Jahre im Knochen (Halbwertszeit im Knochen etwa zehn bis zwölf Jahre). Neben dem Wirkstoff und der Verabreichungsform sollten Therapiedauer und Grunderkrankung mitgeteilt werden – am besten bringt der Patient einen aktuellen Medikamentenplan des verordnenden Arztes mit. Eine sorgfältige Implantatnachsorge und konsequente Implantatpflege sind bei Bisphosphonat-Patienten besonders wichtig, um Entzündungen am Implantat (Periimplantitis) zu vermeiden, die ihrerseits eine Kiefernekrose auslösen können.
Implantaterfolg bei Bisphosphonat-Patienten
Bei korrekter Risikoeinstufung und Einhaltung der beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind die Implantatüberlebensraten unter Bisphosphonattherapie hoch. Die umfangreichste Metaanalyse (33 eingeschlossene Publikationen, 1.727 Implantate bei Bisphosphonat-Patienten) errechnet ein geschätztes Implantatüberleben von 94,2 % nach fünf und 90,1 % nach zehn Jahren; das Verlustrisiko war gegenüber Patienten ohne Bisphosphonate allerdings leicht erhöht. Eine ältere Metaanalyse fand keinen belegbaren negativen Einfluss der Bisphosphonattherapie auf die Implantaterfolgsrate. Diese Zahlen sind mit Vorsicht zu interpretieren, da sie überwiegend aus Studien mit niedrigem Risikokollektiv (primäre Osteoporose, orale Bisphosphonattherapie) stammen – belastbare Langzeitdaten für Patienten mit mittlerem oder hohem Risiko fehlen weitgehend. Die bisherige klinische Erfahrung zeigt, dass bei sorgfältiger Patientenselektion eine Implantation vertretbar sein kann – sie zeigt aber ebenso, dass das Risiko einer Kiefernekrose bei jedem Bisphosphonat-Patienten ernst genommen werden muss.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Marktübliche Bisphosphonate
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Deutschland relevanten Bisphosphonat-Wirkstoffe, ihre Handelsnamen, die übliche Verabreichungsform und das zugeordnete Kiefernekroserisiko gemäß der S3-Leitlinie AR-ONJ (AWMF 007-091).
| Wirkstoff | Handelsname | Applikation | Indikation | ONJ-Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Alendronat | Fosamax®, Fosavance® | oral (wöchentlich) | Osteoporose | niedrig |
| Risedronat | Actonel® | oral (täglich oder wöchentlich) | Osteoporose | niedrig |
| Ibandronat | Bonviva® | oral (monatlich) oder i.v. (vierteljährlich) | Osteoporose | niedrig (oral) / niedrig–mittel (i.v.) |
| Zoledronat | Aclasta® (5 mg/Jahr) | i.v. (jährlich) | Osteoporose | niedrig |
| Zoledronat | Zometa® (4 mg/4 Wo.) | i.v. (monatlich) | Knochenmetastasen, Multiples Myelom | hoch |
| Pamidronat | Pamidronat-Generika (z. B. Pamifos®) | i.v. (monatlich) | Knochenmetastasen, Hyperkalzämie | hoch |
| Clodronat | Ostac® | oral | Knochenmetastasen, Osteolysen | keine Leitliniendaten |
Einige ältere Wirkstoffe wie Etidronat (Didronel®) und Tiludronat (Skelid®) sind in Deutschland nicht mehr im Handel und werden hier nicht aufgeführt. Für Clodronat nimmt die S3-Leitlinie keine Risikoeinstufung vor; der Eintrag bedeutet daher nicht, dass kein Risiko besteht.
Weitere Handelsnamen, Wirkstoffdetails und Anwendungsgebiete sind im Lexikoneintrag Bisphosphonate zusammengestellt.
Wirkprinzip und Halbwertszeit
Bisphosphonate binden sich stabil an das Hydroxylapatit des Knochengewebes und hemmen dort die knochenabbauenden Zellen (Osteoklasten). Der dadurch gebremste Knochenumbau ist genau das Problem für die Implantologie: Er kann die Einheilung von Implantaten beeinträchtigen und Heilungsvorgänge im Kieferknochen stören. Weil der Reparaturmechanismus aus Knochenabbau und Knochenaufbau ausgebremst und die Knochenneubildungsrate unter Antiresorptiva vermindert ist – was nach einem konsensbasierten Statement der S3-Leitlinie (AWMF 083-026) ein Argument für eine verlängerte Einheilzeit bis zur Belastung sein könnte –, steht der Knochen bakteriellen Entzündungen weitgehend schutzlos gegenüber.
Die im Skelett gebundene Substanz wird nur sehr langsam wieder freigesetzt: Ihre Halbwertszeit im Knochen beträgt etwa zehn bis zwölf Jahre, während sie im Blutplasma lediglich Stunden bis Tage beträgt. Auch nach dem Absetzen bleibt die Wirkung im Kiefer deshalb über Jahre bestehen – anders als bei Denosumab, das nicht dauerhaft im Knochen eingelagert wird, ohne dass daraus klinisch ein geringeres Kiefernekroserisiko folgt.
Verabreichungsform und Indikation
Entscheidend für das Risiko am Kiefer ist, wie das Bisphosphonat verabreicht wird: Bei oraler Einnahme – typischerweise zur Osteoporosetherapie – baut sich die Wirkstoffkonzentration im Knochen langsam auf, und das Kiefernekroserisiko bleibt gering (Prävalenz etwa 0,1 %). Die intravenöse Gabe in onkologischer Dosierung führt dagegen zu deutlich höheren Konzentrationen im Kieferknochen und zu einem erheblich höheren Risiko (Prävalenz bis zu etwa 20 %), während die nur einmal jährliche i.v.-Gabe zur Osteoporosetherapie wieder im niedrigen Bereich liegt.
Drug Holiday – Absetzen der Bisphosphonate vor dem Eingriff?
Zum zeitweiligen Absetzen der Bisphosphonate vor einem chirurgischen Eingriff (sogenannter „Drug Holiday“) gibt es keine belastbaren Daten, die einen Nutzen belegen. Aufgrund der extrem langen Halbwertszeit im Knochen ist eine kurzfristige Therapiepause bei Bisphosphonaten ohnehin kaum wirksam. Eine klare Empfehlung für oder gegen ein perioperatives Absetzen lässt sich daher nicht ableiten. Die Entscheidung sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt getroffen werden, der die Grunderkrankung betreut.
Perioperative Antibiotikagabe
Bei chirurgischen Eingriffen am Kiefer von Bisphosphonat-Patienten soll nach der S3-Leitlinie zu Zahnimplantaten unter Knochenantiresorptiva eine perioperative Antibiotikaprophylaxe stattfinden. Zum genauen zeitlichen Ablauf – also wann die Prophylaxe beginnen und wie lange sie fortgeführt werden soll – kann keine abschließende Aussage getroffen werden. Diskutiert wird ein Spektrum von einer Einzeldosis 30–60 Minuten vor dem Eingriff (analog zur Endokarditisprophylaxe) bis hin zu einer mehrtägigen Gabe. Die Leitlinie zur Antiresorptiva-assoziierten Kiefernekrose beschreibt eine prolongierte perioperative, systemische antibiotische Abschirmung bis zum Abklingen klinischer Zeichen einer Keimbelastung.
Risikoevaluation vor der Implantation
Vor jeder Implantation bei Bisphosphonat-Patienten soll das individuelle Risikoprofil erhoben und dokumentiert werden. Zur Risikostratifizierung und zur interdisziplinären Abstimmung kann der AGSMO-Laufzettel herangezogen werden, den die S3-Leitlinie als Entscheidungshilfe nennt. In die Bewertung fließen ein: die Grunderkrankung und Indikation der Bisphosphonattherapie, das Medikament und seine Dosierung, die Applikationsfrequenz und -dauer, eventuelle Begleittherapien (Chemotherapie, Immunsuppression, Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich) sowie der lokale Knochenbefund.
Bestehende Infektionsherde im Mund – insbesondere eine unbehandelte Parodontitis – sollten vor einer Implantation saniert werden. Der Heilungsverlauf vorangegangener Zahnentfernungen gibt Aufschluss über die lokale Knochenneubildungsrate: Zeigt eine Extraktionsalveole im Röntgenbild auch nach sechs Monaten keine oder nur geringe Ausheilung (sogenannte persistierende Alveole), ist von einer stark eingeschränkten Knochenregeneration auszugehen – ein deutliches Warnsignal für die Implantatplanung. Bei Patienten unter Bisphosphonattherapie sollten Knochenaugmentationen im Rahmen der Implantation vermieden oder einer besonders strengen Indikationsprüfung unterzogen werden, da umfangreiche augmentative Maßnahmen mit einem erhöhten Wundheilungsrisiko verbunden sind.
Weiterführende Informationen zur Kiefernekrose unter Antiresorptiva finden sich im Lexikoneintrag Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose (AR-ONJ), zum verwandten Wirkstoff Denosumab im Eintrag Denosumab und Zahnimplantate. Allgemeine Informationen zu Gegenanzeigen bei Implantaten finden sich auf der Seite Kontraindikationen.
Literatur
Literatur und Quellenangaben
Quellen:
DKFZ – Krebsinformationsdienst. Bisphosphonate und Denosumab bei Krebs. DKFZ
S3-Leitlinie „Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ)“ (AWMF-Register-Nr. 007-091), Grötz KA et al. Version 3.0, Stand 02.12.2018, gültig gewesen bis 01.12.2023, derzeit in Überarbeitung. AWMF
S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ (AWMF-Register-Nr. 083-026), DGI/DGZMK. Version 2.0, Stand 24.03.2026, gültig bis 23.03.2031. AWMF
Wolff TF, Grötz KA, Walther C. Implantate und Knochenantiresorptiva. ZMK 2022; 38(11): 732–738.
Di Fede O, Panzarella V, Mauceri R et al. The Dental Management of Patients at Risk of Medication-Related Osteonecrosis of the Jaw: New Paradigm of Primary Prevention. BioMed Res Int 2018; 2018: 2684924. PubMed
Sulaiman N, Fadhul F, Chrcanovic BR. Bisphosphonates and Dental Implants: A Systematic Review and Meta-Analysis. Materials (Basel) 2023; 16(18): 6078. DOI
Ata-Ali J, Ata-Ali F, Peñarrocha-Oltra D, Galindo-Moreno P. What is the impact of bisphosphonate therapy upon dental implant survival? A systematic review and meta-analysis. Clin Oral Implants Res 2016; 27(2): e38–e46. DOI
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