Lexikon
Bisphosphonate und Zahnimplantate
Bisphosphonate werden u.a bei Osteoporose, bei Knochentumoren und Knochenmetastasen (Absiedlung von Tumoren in den Knochen) eingesetzt, da sie durch Hemmung der Knochenresorption dem Knochenabbau entgegenwirken. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel behindert aber die Einheilung von Implantaten und jegliche Heilvorgänge im Kieferknochen.
Da auch bei anderen zahnchirurgischen Eingriffen, wie z.B. die Zahnentfernungen, die große Gefahr des Absterbens von Knochenabschnitten (Osteonekrose) besteht, sollte auf Eingriffe am Kieferknochen soweit wie möglich verzichtet werden.
Verabreichungsform entscheidend
Nach bisheriger Erfahrung sind vor allem parenteral/intravenös (als Infusion) verabreichte Bisphosphonate problematisch. Diese Darreichungsform kommt typischerweise bei Tumorerkrankungen bei Gefahr von Knochemetastasen zum Einsatz und führt zu deutlich höheren Wirkstoffkonzentrationen im Knochen. Auch nach Absetzen der Medikamente ist mit einer extrem langen Nachwirkdauer von bis zu einigen Jahren zu rechnen.
Marktübliche Bisphosphonate sind:
- Actonel® (Risedronat),
- Aredia® (Pamidronsäure),
- Bondronat® (Ibandronsäure),
- Bonefos® (Clodronsäure),
- Clodron®,
- Didronel® (Etidronsäure),
- Fosamax® (Alendronsäure),
- Ostac® (Clodronsäure),
- Skelid® (Tiludronsäure),
- Zometa® (Zoledronsäure).
Aktuelle Empfehlungen zr Bsiphosphanten bei Zahnbehandlungen
Nach intravenöser Verabreichung von Bisphosphonaten gilt zurzeit eine absolute Kontraindikation für Implantatbehandlungen und chirurgische Eingriffe am Kiefer. Nach oraler Einnahme – wie sie bei Osteoporose üblich ist – gilt eine solche Einschränkung nicht mehr, sie wird aber noch kontrovers diskutiert. Eine sorgfältige Abwägung der Implantatbehandlung unter Einbeziehung des behandelnden Arztes ist weiterhin sinnvoll. Vor jedem geplanten Eingriff sollte der Zahnarzt über die Bisphosphonat-Einnahme informiert werden.
Weitere Infos:
Info der DGI und Literaturstelle

