Lexikon

50% Zuschuss zum Zahnersatz

Vor der Einführung der Festzuschüsse für den Zahnersatz (2005) gewährten die gesetzlichen Krankenkassen einen prozentuellen Zuschuss zu den Kosten einer Zahnersatz-Behandlung. Je teurer der Zahnersatz, desto höher war auch die Krankenkassenleistung. Bei einem nicht kontinuierlich geführten Bonusheft lag die Bezuschussung für den Zahnersatz bei 50% der Kosten (ausgenommen Edelmetallkosten).

Mit dem 2005 eingeführten Festzuschuss für Zahnersatz ist die prozentuelle Beteiligung der Krankenkasse passé. Eine 50% Zuschuss gibt es nicht mehr. Die niedriges Kassenzuschuss-Stufe ist ein Festzuschuss in Höhe von 60% der anzunehmenden Kosten für die entsprechende Regelleistung.

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