Lexikon
Regelleistungen
Die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt eine festgelegte Zahnersatzversorgung für einen Zahnbefund (z.B. Zahnlücke) und eine dementsprechenden Kostenbeteiligung (Festzuschuss) für die Versorgung mit Zahnersatz. Sowohl Regelleistung als auch Festzuschuss sind unabhängig davon, welcher Zahnersatz tatsächlich gefertigt wird. Die Regelleistung dient der Festlegung, mit welchem Betrag sich die Krankenkasse beteiligen muss.
Siehe auch: