Lexikon

Privatleistung

Privatleistungen sind ärztliche/zahnärztliche Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen EBM=einheitlicher Bewertungsmassstab bei den Ärzten, BEMA bei den Zahnärzten) enthalten sind und somit  privat in Rechnung gestellt werden (müssen).

Dazu gehören unter anderem das Zahnimplantat, aber auch die professionelle Zahnreinigung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein Anspruch auf Vergütung (auch anteilig) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur in Ausnahmefällen (seihe Mehrkostenvereinbarung). Privatleistungen in der Zahnheilkunde können über eine Zahnzusatzversicherung verischert werden.

Vergleiche hierzu auch