Lexikon
Parodontosebehandlung
Die Parodontosebehandlung ist die zahnärztliche Therapie zur Reinigung, bakteriellen Dekontamination der Wurzeloberflächen von Zähnen bei einer Parodontose.
Präzisere medizinsche Bezeichnungen: Parodontitis-Therapie, Parodontaltherapie. Zur Behandlung gehören: Maßnahmen zur Optimierung der Mundhygiene (Prophylaxe); Abtrag des infizierten Gewebes im Zahnhalteapparat (Wurzeloberfläche) unter lokaler Betäubung als geschlossene Behandlung (keine Eröffnung des Zahnfleisches), mittels spezieller Handinstrumente (Küretten, Scaler), oder Ultraschallinstrumenten (Slimline, Vector).
Die Behandlung mit Laser (laut DGParo nicht wissenschaftlich anerkannt) wird als offene Behandlung mit Zahnfleischeröffnung bei einer ausgedehnte Parodontitis angewendet. Des weiteren ist die Gabe von Antibiotika örtlich und/oder durch Einnahme üblich. Unterstützend zu den chirurgischen Maßnahmen, gehören auch lokale, desinfizierende Maßnahmen, sowie die Nachsorge. Umgangssprachlich wird mit der Parodontosebehandlung meist das „Sauberkratzen“ der Wurzeln (geschlossene Behandlung mit Handinstrumenten) gemeint. Diese wird bei Kassenpatienten auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, genauso wie eine evtl. notwendige offene Behandlung mit Zahnfleischeröffnung.
Ebenso die Therapie mit Ultraschallinstrumenten oder Laser. Der von der Entzündung verursachte Knochenabbau ist in der Regel irreversibel, der Kieferknochen kann jedoch -bei bestimmten anatomischen Voraussetzungen- durch spezielle Maßnahmen wieder aufgebaut werden (wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen).
Die notwendigen Kontrollbehandlungen „Prophylaxesitzungen“ sind grundsätzlich zwar eine Privatleistung. Nach genehmigter Behandlung wird aber die Nachbehandlung, die intensive Reinigungen umfasst, 2 Jahre von der KK übernommen.