Lexikon

Kassenzuschuss

Der Kassenzuschuss für Zahnersatz wird seit 2005 über den sogenannten befundorientierten Festzuschuss berrechnet. Seine preisliche Bewertung richtet sich nach der Regelversorgung, die für eine bestimmte Befundsituation (z.B. Zahnlücke) nach kassenrechtlichen Grundlagen eine bestimmte Zahnersatzversorgung (z.B. Zahnbrücke) vorsieht. Der Kassenzzuschuss wird allerdings unabhängig von der vom Patienten tatsächlich gewählten Versorgungsform (z.B. Implantat, Zahnbrücke oder herausnehmbare Lösung) gewährt, d.h. der Patient kann selbst wählen, für welche Qualität er sich bei der Zahnersatzversorgung entscheidet und erhält immer den gleichen Zuschuss, der über den Heil-und Kostenplan (HKP) bestätigt wird. Der Kassenzuschuss ist relativ gesehen gering, wenn ein teurer Zahnersatz gewählt wird. Bei einer preiswerten Lösung (z.B. herausnehmbarer Zahnersatz statt Brücke) kann der Kassenzuschuss einen Grossteil der Kosten oder sogar alles (insbesondere bei einem Härtefall) abdecken.

Weitere Infos:

Regelleistung

Festzuschuss für eine Krone

Festzuschuss für eine Brücke

Festzuschuss für einen Stiftaufbau

Festzuschuss für eine Vollprothese