Lexikon

GOZ

Die GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung der Zahnärzte, welche die zahnärztliche Privatleistungen beschreibt und deren Honorierung regelt. Sie ist eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird.

Wenn Privatpatienten, Beihilfepatienten zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, gilt für die Abrechnung und Leistungsbeschreibung bei der Rechnungserstellung grundsätzlich die Gebührenordnung der Zahnärzte, die GOZ. Nur für wenige Leistungen kann auch auf das ärztliche Pendant, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÃ) zurückgegriffen werden.

Auch Kassenpatienten können bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgeführt sind, private zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen (Zahnersatz, bessere Zahnfüllungen, Implantate, professionelle Zahnreinigung), die dann über die GOZ in Rechnung gestellt werden.

Der in einer Privatrechnung aufgeführte Wert (Rechnungsbetrag) jeder in der GOZ beschriebenen Leistung setzt sich aus 3 Faktoren zusammen:

  • der Punktzahl für die Bewertung der Leistung selbst
  • dem Punktwert als theoretische Anpassung z.B. für Inflationsentwicklungen (unverändert in den letzten 35 Jahren) und
  • dem Steigerungsfaktor, der als Multiplikator für die erbrachte Leistung zur Anpassung an den Schwierigkeitsgrad der Leistung im individuellen Fall dient.

Die zurzeit gültige Form ist die GOZ 2012, hauptinhaltlich aber entsprechend der GOZ 1988.