Lexikon

Gingivaformer

Ein Gingivaformer (Zahnfleischformer) wird in das Implantat eingeschraubt, um einen stabilen, gesunden Zahnfleischring zu erhalten. Der Gingivaformer erlaubt dauerhaft einen einfachen Zugang zum Implantat und dient als Platzhalter für den endgültigen Zahnersatzaufbau (Abutment bei einer einer Implantatkrone, Locator® bei einer Implantatprothese o.ä.). Für die Abformung wird er kurzzeitig herausgedreht und durch einen Abformpfosten ersetzt.

Wenn ein Gingivaformer schon direkt im Rahmen der Implantation eingesetzt wird, spricht man von einer offenen Einheilung. In allen anderen Fällen wird der Zahnfleischformer im Rahmen der Implantatfreilegung eingebracht. Die Freilegung ist zwar meist nur ein kleiner Eingriff, aber Schmerzen sind keine Seltenheit, wenn der Gingivaformer das Zahnfleisch zur Formung verdrängen muss.

Bild 1: Einbringen des Zahnfleischformers und Bild 2: Gingivaformer eingesetzt
Bild 1: Einbringen des Zahnfleischformers und
Bild 2: Gingivaformer eingesetzt

Ein Zahnfleischformer wird nur handfest in das Implantat eingedreht, da er keine wesentliche Belastung aushalten muss und kein dauerhafter Verbleib geplant ist. Allerdings sind Lockerungen des Gingivaformers und Herausfallen dadurch keine Seltenheit, was mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann. Auch ist der ein oder andere Gingivaformer nie wieder aufgetaucht.

Gingivaformer für Keramikimplantate

Für Keramikimplantate müssen entsprechend metallfreie, hypoallergene Materialien verwendet werden. Wegen der ungünstige Belastungsfähigkeit keramischer Schraubgewinde werden Keramik-Gingivaformer zweiteilig hergestellt: Kontaktflächen zum Gewebe aus Zirkonoxid-Keramik. Innenschraube (kein Kontakt zum Gewebe) aus Titan.

Keramik-Gingivaformer 2teilig

2teiliger Keramik-Gingivaformer


Was kostet ein Gingivaformer?

Die gängigen Preise für Zahnfleischformer etablierter Hersteller liegen zwischen 30 und 65€. Dazu kommen noch bei einer geschlossenen Implantateinheilung die Kosten für den Eingriff der Implantatfreilegung:

Kosten der Implantatfreilegung

Die Freilegung eines Implantats löst nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) die Position 9040 aus: „Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem.“ Kostenpunkt ca. 81€ beim 2,3fachen Satz plus Betäubung (ca. 10€) .

Das Raus- und  Wiedereindrehen eines Zahnfleischformers (z.B. für die Abdrucknahme) wird nach Position 9050 mit ca. 40€ beim 2,3fachen Satz berechnet. „Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase.“
Das Auswechseln eines Aufbauteils darf in der prothetischen Phase nur bis zu 3 mal in Rechnung gestellt werden.

Ein Video und ausführliche Infos zu diesem Thema gibt es im Kapitel Implantatfreilegung und Zahnfleischformer.

Mehr über Implantatkosten.

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