Lexikon

Einheilung, geschlossene oder offene

Wenn das Zahnfleisch (Gingiva) beim Einsetzen der Implantate (Implantation) wieder über den Implantaten vernäht wurde, nennt man dies eine geschlossene Einheilung oder auch zweizeitiges Verfahren.
Wenn direkt ein Zahnfleischformer in das Implantat eingeschraubt wurde, der ein Zuwachsen des Zahnfleisches über dem Implantat verhindert, ist dies eine offene Einheilung (einzeitiges Verfahren). Bei der geschlossenen Einheilung kann das Implantat von äusseren Einflüssen geschützt in Ruhe einheilen. Bei der offenen Einheilung erspart man sich die Freilegung der Implantate. Nach Abschluss der Einheilphase kann ohne weiteren operativen Eingriff direkt ein Abdruck genommen werden. beide Verfahren haben bei unkomplizierten Fällen (ohne Knochenaufbau) die gleichen Erfolgsraten.

Es kann passieren, dass sich das Zahnfleisch auch bei der geschlossenen Einheilung über einem Implantat wieder ein wenig öffnet Spontanfreilegung, so dass man die Verschlussschraube sehen kann. Dieses ist – wenn kein Knochenaufbau gemacht wurde – meist völlig harmlos. Dieser Bereich sollte allerdings gut mit der Zahnbürste gepflegt werden, besser noch direkt mit einem Gingivaformer versehen werden.