Lexikon
Artikulator
Der Artikulator ist ein Gerät der Zahntechnik, das Ober- und Unterkiefermodelle in ihrer räumlichen Zuordnung festhält und Unterkieferbewegungen mechanisch nachbildet. Er wird im Dentallabor verwendet, um Zahnersatz passend zu fertigen. Dabei werden die nach Abdrucknahme gefertigten Gipsmodelle des Ober- und Unterkiefers in der registrierten Bissposition (Okklusion, Zentrik) im Artikulator fixiert. So kann der individuelle Zahnersatz hergestellt und die Funktion beim Schlussbiss sowie bei Mundöffnungs- und Seitwärtsbewegungen simuliert werden. Das dabei verwendete Gipsmodell des Gegenkiefers wird als Gegenbissmodell bezeichnet.
Ein anatomischer Nachbau des Kiefergelenks ist der Artikulator nicht. Er simuliert Bewegungen — und zwar nur so genau, wie seine Führungselemente auf gemessene Werte des Patienten eingestellt wurden. Nach dem Verständnis der Bundeszahnärztekammer dienen die vorausgehenden Registrierungen und Vermessungen genau diesem Zweck: die anatomischen Verhältnisse und die Unterkieferbewegungen eines Patienten in einem technischen Gerät nachzustellen.
Aufbau
Ein Artikulator besteht aus einem Oberteil und einem Unterteil, die über zwei Gelenkgehäuse miteinander verbunden sind. An den Modellplatten von Ober- und Unterteil werden die Kiefermodelle einmontiert. In den Gelenkgehäusen sitzen die Führungselemente — Kalotten und Anschläge, die den Bewegungsweg des simulierten Kondylus begrenzen. Bei adjustierbaren Geräten lassen sich diese Elemente verstellen; eingestellt werden dabei die sagittale Kondylenbahnneigung und die transversale Kondylenneigung, der Bennett-Winkel.
Vorn stützt ein Inzisalstift den Abstand zwischen Ober- und Unterteil ab. Er läuft auf dem Inzisalteller und trägt die Frontzahnführung, die den Bewegungsweg im Schneidezahnbereich vorgibt. Aufbau und Justage einer individuellen Frontzahnführung sind nach dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer eine eigenständige zahntechnische Leistung.
Nach der Lage des Gelenkelements werden Arcon- und Non-Arcon-Bauweise unterschieden. Der Unterschied ist nicht rein konstruktiv: In einer Metaanalyse zu Kondylenbahnwinkeln lieferten Arcon-Artikulatoren etwas höhere Werte als Non-Arcon-Geräte.

Bauformen
Die Bauformen unterscheiden sich darin, wie viel vom einzelnen Patienten in das Gerät gelangt. Am einen Ende steht der Mittelwertartikulator mit fest vorgegebenen Durchschnittswerten, am anderen der volladjustierbare Artikulator, dessen Gelenkbahnen aus einer individuellen Messung stammen. Die Gebührenordnung für Zahnärzte kennt diese Abstufung ebenfalls und unterscheidet in den Leistungstexten des Abschnitts J ausdrücklich zwischen halbindividuellen und voll adjustierbaren Artikulatoren.
| Bauform | Einstellbare Parameter | Übertragung der Patientendaten | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Mittelwertartikulator | keine; Gelenkbahnen fest auf Durchschnittswerte eingestellt | Bissregistrat; keine Messung der Gelenkbahnen | gering |
| Halbindividueller (adjustierbarer) Artikulator | sagittale Kondylenbahnneigung, Bennett-Winkel | arbiträre Scharnierachse über den Gesichtsbogen, dazu ein Registrat der Unterkieferbewegungen | mittel |
| Volladjustierbarer Artikulator | zusätzlich individuelle Verläufe der Gelenkbahnen | kinematisch bestimmte Scharnierachse, individuell eingestellter Gesichtsbogen, mechanische oder elektronische Bewegungsaufzeichnung | hoch |
| Virtueller Artikulator | Gelenkparameter in der Software; je nach System auch aufgezeichnete Bewegungsdaten | Intraoralscan der Kiefer, virtueller Gesichtsbogen oder Kieferbewegungsaufzeichnung | abhängig von der eingesetzten Kette |
Übertragung der Patientendaten
Drei Datensätze müssen den Weg vom Patienten in das Gerät finden: die Lage des Oberkiefers zum Schädel, die Zuordnung des Unterkiefers zum Oberkiefer und die Bewegungsbahnen.
Die Lage des Oberkiefers überträgt der Gesichtsbogen. Nach dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer dient die arbiträre Scharnierachsenbestimmung der schädelbezüglichen Montage des Oberkiefermodells, wobei die Achse auf Mittelwerten beruht. Wird die Scharnierachse dagegen kinematisch bestimmt, wird sie am Patienten aufgesucht, die Referenzpunkte werden markiert und über einen individuell eingestellten Gesichtsbogen übertragen — das Verfahren dahinter beschreiben die Einträge zur Axiographie und zur Kondylographie.
Die Zuordnung des Unterkiefers liefert das Zentrikregistrat. Die GOZ führt es als Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch als Stützstiftregistrierung, und rechnet es je Registrat ab.
Die Bewegungsbahnen stammen aus einer Registrierung der Unterkieferbewegungen. Erfasst werden dabei die Seitwärtsbewegungen zu beiden Seiten und die Vorschubbewegung; aus diesen Werten wird der Artikulator anschließend mechanisch programmiert. Die elektronische Aufzeichnung dieser Bewegungen ist Teil der instrumentellen Funktionsanalyse; verbreitete Systeme sind Cadiax und der Freecorder BlueFox.
Anwendung
Ein Anwendungsfall ist die Herstellung von Zahnersatz. Kronen, Brücken und herausnehmbare Prothesen entstehen an Modellen, die im Artikulator zueinander stehen — so lässt sich prüfen, ob die neue Kaufläche im Zusammenbiss und in der Bewegung trägt, statt vorzeitig zu stören. Die Bundeszahnärztekammer nennt als Zweck funktionsanalytischer Leistungen ausdrücklich auch die Vorbereitung weiterer Maßnahmen, etwa die Anfertigung von Zahnersatz oder einer Knirscherschiene.
In der Schienentherapie wird der Aufbiss der Schiene am montierten Modell gestaltet, bevor sie im Mund eingesetzt wird; das betrifft sowohl die einfache Aufbissschiene als auch die Positionierungsschiene.
Ein eigener Anwendungsfall ist die diagnostische Modellanalyse. Die GOZ kennt dafür die diagnostischen Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung. Nach dem Kommentar der Bundeszahnärztekammer setzt diese Leistung voraus, dass Kiefermodelle in einem halbindividuellen oder volladjustierbaren Artikulator montiert vorliegen — der Mittelwertartikulator reicht dafür nicht.
Virtuelle Artikulation
Im digitalen Workflow tritt an die Stelle des Gipsmodells der Intraoralscan und an die Stelle des mechanischen Geräts eine Software, die dieselben Gelenkparameter rechnerisch abbildet. Eine systematische Übersichtsarbeit zu virtueller Artikulatorsoftware kam zu dem Ergebnis, dass virtuelle Artikulatoren in der Gesamtschau eine mit den mechanischen Geräten vergleichbare Genauigkeit und Präzision zeigten — die Vielfalt der Systeme lasse aber keine abschließende Aussage zu.
Eine weitere systematische Übersicht verglich die Simulation der Okklusion zwischen virtueller und konventioneller Artikulation: Bei der statischen Okklusion war die virtuelle Artikulation vergleichbar genau, bei der dynamischen Okklusion blieb sie hinter dem konventionellen Artikulator zurück. Auch für den virtuellen Gesichtsbogen ist die Datenlage noch offen — eine Übersichtsarbeit bescheinigt ihm in ausgewählten Arbeitsabläufen eine klinisch akzeptable Übertragungsgenauigkeit, sieht wegen der Heterogenität der Studien aber keinen Beleg für eine Überlegenheit gegenüber dem konventionellen Verfahren.
Grenzen der Simulation
Die Werte, mit denen ein Artikulator eingestellt wird, sind selbst messabhängig. Eine Auswertung von Aufzeichnungen der Kondylenbewegung zeigte, dass Aufzeichnungsgerät und gewählte horizontale Bezugsebene die ermittelte sagittale Kondylenneigung deutlich beeinflussen. Für eine genaue kinematische Simulation muss demnach die persönliche Bezugsebene des Patienten auf das System übertragen werden.
Ebenso liefern die verschiedenen Verfahren zur Bestimmung des sagittalen Kondylenbahnwinkels nicht dieselben Ergebnisse; eine systematische Übersicht dazu hält die Abweichungen zwischen den Methoden ausdrücklich fest und sieht in der Verwendung von Mittelwerten für einen Teil der Patienten eine praktikable Lösung.
Wie weit der Zusatzaufwand beim Patienten ankommt, ist nicht für jede Versorgung belegt. Eine systematische Übersicht mit Metaanalyse zur Totalprothese fand für die Zufriedenheit der Patienten keinen Unterschied zwischen Herstellung mit und ohne Gesichtsbogen; der Verzicht könne je nach Können des Behandlers eine geeignete Alternative sein.
Abrechnung
Nach dem Sozialgesetzbuch V gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; die Krankenkassen dürfen sie auch nicht bezuschussen. Abgerechnet wird daher über die Gebührenordnung für Zahnärzte, Abschnitt J des Gebührenverzeichnisses mit den Nummern 8000 bis 8100.
Eine eigene Gebührennummer allein für das Einstellen des Artikulators gibt es dort nicht. In den Leistungstexten der Nummern 8020, 8030 und 8035 ist das Koordinieren des Übertragungsbogens mit einem Artikulator ausdrücklich eingeschlossen; bei den Nummern 8050, 8060 und 8065 ist die Einstellung nach den gemessenen Werten bereits Teil des Leistungstitels. Die Abrechnungsbestimmungen der GOZ halten daneben fest, dass Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig sind: neben den Nummern 8020 bis 8035 für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator, neben den Nummern 8050 bis 8065 für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten.
Weitergehende Auslegungen stehen nicht in der Verordnung, sondern im GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer. Dort heißt es unter anderem, dass die Leistung nach Nummer 8050 unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar ist und dass die individuelle Frontzahnführung im Artikulator als zahntechnische Leistung gesondert berechenbar bleibt. In ihrem Patientenmerkblatt stellt die Bundeszahnärztekammer außerdem klar, dass die Berechnungsfähigkeit der Leistungen ab Nummer 8010 keine vorausgegangene klinische Funktionsanalyse nach Nummer 8000 voraussetzt.
| GOZ-Nr. | Leistung nach dem Gebührenverzeichnis | Punkte | 2,3-fach | 3,5-fach | 5,0-fach |
|---|---|---|---|---|---|
| 8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat | 180 | 23,28 € | 35,43 € | 50,62 € |
| 8020 | Arbiträre Scharnierachsenbestimmung | 300 | 38,81 € | 59,05 € | 84,36 € |
| 8030 | Kinematische Scharnierachsenbestimmung | 550 | 71,15 € | 108,27 € | 154,67 € |
| 8035 | Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung | 550 | 71,15 € | 108,27 € | 154,67 € |
| 8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 500 | 64,68 € | 98,42 € | 140,61 € |
| 8060 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 750 | 97,02 € | 147,64 € | 210,91 € |
| 8065 | Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 850 | 109,95 € | 167,32 € | 239,03 € |
| 8080 | Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung | 250 | 32,34 € | 49,21 € | 70,30 € |
Die GOZ bemisst die Gebühr nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Der 2,3fache Gebührensatz bildet dabei die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in § 5 Absatz 2 Satz 1 GOZ genannten Bemessungskriterien — Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung — dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen. Jede Vergütung oberhalb des 3,5-fachen Satzes — auch der hier ausgewiesene 5,0-fache Satz — setzt eine Vereinbarung nach § 2 GOZ zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem voraus. Sie ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall vor der Leistung schriftlich zu treffen und muss neben Nummer und Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Literatur
Literatur und Quellenangaben
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Anlage 1 — Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen, Abschnitt J „Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ (Nrn. 8000–8100) sowie §§ 2 und 5 GOZ. gesetze-im-internet.de
- § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch — Zahnärztliche Behandlung. gesetze-im-internet.de
- Bundeszahnärztekammer: GOZ-Kommentar, Abschnitt J, Gebührennummern 8020, 8030, 8050 und 8080. bzaek.de
- Bundeszahnärztekammer: Merkblatt für Patientinnen und Patienten — Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. bzaek.de
- Jain M, Abduo J. Accuracy of static and dynamic occlusion simulation of virtual articulation compared with a conventional articulator: A systematic review. J Prosthet Dent. 2026;136(1):e63–e69. Systematische Übersichtsarbeit. DOI: 10.1016/j.prosdent.2026.01.028 · PMID: 41692614
- Saini RS, Alshoail HH, Kanji MA, et al. Virtual Articulator Software: Accuracy, Usability, and Clinical Applicability: A Systematic Review. Int Dent J. 2025;75(3):1691–1704. Systematische Übersichtsarbeit. DOI: 10.1016/j.identj.2025.03.005 · PMID: 40168926
- Ellakany P, Aggarwal H, Khazaal A, et al. Accuracy of virtual facebow compared to conventional facebow: a systematic review. BMC Oral Health. 2026;26(1):1244. Systematische Übersichtsarbeit. DOI: 10.1186/s12903-026-08869-4 · PMID: 42436451
- de Paris Matos T, Martins de Oliveira JB, Ferreira Neto PD, et al. Influence of facebow use on the satisfaction of patients receiving complete dentures: A systematic review and meta-analysis. J Prosthet Dent. 2025;133(6):1464.e1–1464.e8. Systematische Übersichtsarbeit mit Metaanalyse. DOI: 10.1016/j.prosdent.2025.03.024 · PMID: 40300926
- Lassmann Ł, Nowak Z, Żółtowska A, et al. Sagittal condylar guidance angle measurement methods: A systematic review. J Prosthet Dent. 2024;132(1):81–92. Systematische Übersichtsarbeit. DOI: 10.1016/j.prosdent.2023.11.017 · PMID: 38123416
- Aljohani AO, Sghaireen MG, Abbas M, et al. Comparative Evaluation of Condylar Guidance Angles Measured Using Arcon and Non-Arcon Articulators and Panoramic Radiographs — A Systematic Review and Meta-Analysis. Life (Basel). 2023;13(6):1352. Systematische Übersichtsarbeit mit Metaanalyse. DOI: 10.3390/life13061352 · PMID: 37374135
- Bapelle M, Dubromez J, Savoldelli C, et al. Update on the parameters influencing the adjustment of the sagittal and transversal condylar inclination of dental articulators. Quintessence Int. 2021;53(1):78–88. Literaturübersicht mit Metaanalyse. DOI: 10.3290/j.qi.b1702361 · PMID: 34235911
Aktualisiert am:
Verantwortlicher Autor

