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Antibiotika in der Zahnheilkunde

Antibiotika (Singular: Antibiotikum, aus dem Griechischen anti = gegen und bios = Leben) sind eine Gruppe von Medikamenten, die in den Stoffwechsel von Bakterien eingreifen und so deren Wachstum hemmen (bakteriostatisch) oder sie abtöten (bakterizid). Sie werden bei bestehenden bakteriellen Infektionen oder zu deren Verhinderung eingesetzt. Gegen Viren wirken Antibiotika nicht. Je nach Wirkstoff und Erregerspektrum unterscheidet man Substanzen mit schmalem Wirkspektrum, die gezielt gegen bestimmte Bakteriengruppen wirken, von Breitspektrum-Antibiotika, die ein breiteres Spektrum an Erregern erfassen. In der Zahnmedizin kommen Antibiotika bei ausgewählten odontogenen – also von Zähnen und ihrem Halteapparat ausgehenden – Infektionen zum Einsatz. Nach der deutschen S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“ hat dabei die ursächliche zahnärztliche Behandlung, etwa die Eröffnung eines Abszesses, die Wurzelkanalbehandlung oder die Extraktion, grundsätzlich Vorrang vor einer medikamentösen Therapie; eine alleinige Antibiotikagabe ohne diese Ursachenbehandlung ist nur in Ausnahmefällen indiziert und kann sogar zu einer Chronifizierung der Infektion führen.

Wirkstoffklassen in der Zahnmedizin

Die gebräuchlichsten Antibiotikagruppen und ihre wichtigsten Vertreter sind:

  • Penicilline (z. B. Penicillin; Amoxicillin, Ampicillin)
  • Cephalosporine (z. B. Cefadroxil/Grüncef®, Cefaclor, Cefuroxim)
  • Tetracycline (z. B. Doxycyclin)
  • Makrolide (z. B. Erythromycin; Clarithromycin/Klacid®; Azithromycin/Zithromax®)
  • Gyrasehemmer/Fluorchinolone (z. B. Ciprofloxacin/Ciprobay®) – in der Zahnmedizin nur ausnahmsweise als Reserveoption
  • Sulfonamide (z. B. Cotrimoxazol/Cotrim®)
  • Aminoglycoside (z. B. Gentamicin) – systemisch in der Zahnmedizin kaum gebräuchlich, lokal u. a. als Bestandteil von Knochenzement bei chirurgischen Eingriffen
  • Lincosamide (z. B. Clindamycin) – wegen des ungünstigen Nutzen-Risiko-Profils nach aktueller Leitlinie nur noch eingeschränkte Reserveoption bei begründetem Verdacht auf eine Penicillinallergie

Die folgende Übersicht stellt die Wirkstoffklassen ihrem typischen Einsatzgebiet in der Zahnmedizin gegenüber.

WirkstoffklasseBeispielsubstanzenWirkspektrum / typischer Einsatz in der Zahnmedizin
Penicilline (Aminopenicilline)Amoxicillin, Ampicillin, Penicillin VErstlinie bei den meisten behandlungsbedürftigen odontogenen Infektionen; wirksam u. a. gegen grampositive Keime und viele orale Anaerobier
CephalosporineCefadroxil, Cefaclor, CefuroximAlternative bei Penicillinunverträglichkeit ohne Anaphylaxie; Kreuzreaktionen mit Penicillinen möglich
TetracyclineDoxycyclinAdjuvant in ausgewählten parodontologischen Situationen; kontraindiziert in Schwangerschaft und bei Kindern
MakrolideErythromycin, Clarithromycin, AzithromycinAlternative bei Penicillinallergie; gute Gewebegängigkeit
Gyrasehemmer (Fluorchinolone)Ciprofloxacin, MoxifloxacinIn der Zahnmedizin nur ausnahmsweise; Moxifloxacin gilt laut aktueller S3-Leitlinie als Reserveantibiotikum
SulfonamideSulfamethoxazol/Trimethoprim (Cotrimoxazol)In der Zahnmedizin von untergeordneter Bedeutung
AminoglycosideGentamicinSystemisch kaum eingesetzt; lokal u. a. als Bestandteil von Knochenzement
LincosamideClindamycinFrühere Ausweichoption bei Penicillinallergie; nach aktueller Leitlinie nur noch bei begründetem Allergieverdacht (siehe Clindamycin)

Weil odontogene Infektionen meist durch eine Mischflora aus aeroben und anaeroben Mundhöhlenbakterien verursacht werden, wird zur Therapie in der Regel ein Antibiotikum eingesetzt, das auch die anaeroben Erreger erfasst. In Deutschland wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 zur Behandlung odontogener Infektionen am häufigsten Penicillin und Aminopenicilline – mit und ohne Betalaktamase-Inhibitor – sowie Clindamycin verordnet.

Welcher Wirkstoff im Einzelfall infrage kommt, in welcher Dosierung und über welchen Zeitraum er gegeben wird, legt die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt fest. Dieser Eintrag nennt bewusst keine Dosierungen und keine Einnahmeschemata: Sie ersetzen weder die zahnärztliche Indikationsstellung noch die Prüfung von Gegenanzeigen und Wechselwirkungen im Einzelfall.

Indikationen in der Zahnmedizin

Antibiotika werden in der Zahnmedizin vor allem für folgende Erkrankungen und Situationen erwogen:

  • Entzündungen der Zahnwurzel, insbesondere die apikale Parodontitis (apikale Ostitis) – meist begleitend zur zahnärztlichen Behandlung, nicht als alleinige Therapie
  • Parodontitis – Antibiotika spielen hier nur eine begrenzte, adjuvante Rolle neben der mechanischen Therapie
  • Dentitio difficilis, insbesondere die Perikoronitis (Entzündung bei durchbrechenden Weisheitszähnen)
  • Entzündliche Komplikationen nach Zahnentfernung, etwa im Rahmen einer Alveolitis sicca
  • Prophylaktisch vor bestimmten Kiefer-Operationen

Eine ausbleibende oder verzögerte Ursachenbehandlung kann bei odontogenen Infektionen zu einer Ausbreitungstendenz mit lokalen oder systemischen Komplikationen führen. Warnzeichen sind unter anderem eine eingeschränkte Mundöffnung, zunehmende Schwellung, Schluckbeschwerden, Fieber oder ein reduzierter Allgemeinzustand; in solchen Fällen kann neben der chirurgischen Sanierung zusätzlich eine mikrobiologische Diagnostik mit gezielter Antibiotikagabe erforderlich werden. Bei immunsupprimierten Personen können diese Warnzeichen allerdings abgeschwächt sein oder fehlen, sodass die Schwelle für eine weiterführende Abklärung dort niedriger liegt.

Zur routinemäßigen Antibiotikagabe bei ansonsten gesunden Personen nach Zahnextraktionen liegt ein aktueller Cochrane-Review vor: Er fand Hinweise mit niedriger Ergebnissicherheit, dass eine vorbeugende Antibiotikagabe das Risiko einer Wundinfektion und einer Alveolitis sicca senken kann. Die weit überwiegende Mehrzahl der eingeschlossenen Studien betraf jedoch ausschließlich die operative Entfernung von Weisheitszähnen bei gesunden Personen; zu Extraktionen bei Personen mit erhöhtem medizinischem Risiko liegen aus diesem Review keine Daten vor. Für die symptomatische apikale Parodontitis und den akuten apikalen Abszess bei Erwachsenen kommt ein weiterer Cochrane-Review zu dem Schluss, dass eine zusätzliche Antibiotikagabe neben der eigentlichen zahnärztlichen Behandlung – Eröffnung, Drainage, Wurzelkanalaufbereitung – den Effekt auf Schmerzen und Schwellung kaum verbessert, wenn die ursächliche Behandlung zeitnah erfolgt.

Einsatz bei Zahnimplantaten

In der Implantologie werden Antibiotika in der Regel als Prophylaxe vor bzw. während einer Implantatbehandlung gegeben, um das Risiko einer bakteriellen Kontamination des OP-Gebiets und eines frühen Implantatverlusts zu senken. Häufig indiziertes Antibiotikum ist Amoxicillin. Ob und in welchem Umfang eine solche Prophylaxe im jeweiligen Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Umfang des Eingriffs und von individuellen Risikofaktoren der Patientin oder des Patienten ab. Indikation, Nutzenbewertung und praktisches Vorgehen behandelt ausführlich der Beitrag Antibiotika bei Implantatbehandlungen.

Bei einer bereits bestehenden Entzündung um ein Implantat (Periimplantitis) ist der therapeutische Nutzen einer zusätzlichen Antibiotikagabe umstritten; im Vordergrund der Behandlung steht die mechanische Reinigung der Implantatoberfläche. Mehr dazu im Beitrag Antibiotika bei Parodontitis und Periimplantitis.

Antibiotic Stewardship und Resistenzproblematik

Als Antibiotic Stewardship werden Strategien bezeichnet, die einen möglichst rationalen, an Wirksamkeit und Resistenzvermeidung orientierten Antibiotikaeinsatz sicherstellen sollen. Für die Zahnmedizin ist das Thema von besonderer Bedeutung: Eine Längsschnittauswertung der Verordnungsberichte für Deutschland zeigt, dass die Zahl der zahnärztlichen Antibiotikaverordnungen zwischen 2012 und 2021 zwar zurückging, ihr Anteil an allen Antibiotikaverordnungen im Land aber gleichzeitig deutlich anstieg – Zahnärztinnen und Zahnärzte verantworten damit einen wachsenden Teil des gesamten Antibiotikaverbrauchs, obwohl die ursächliche Behandlung in diesem Fachgebiet fast immer ein chirurgischer oder endodontischer Eingriff ist, kein Medikament.

Balkendiagramm: Anteile von Aminopenicillinen und Clindamycin an den zahnärztlichen Antibiotika-Verordnungen in Deutschland 2012 und 2021
Verschiebung der Verordnungsanteile in der deutschen Zahnmedizin: Aminopenicilline legten zwischen 2012 und 2021 zu, der Anteil von Clindamycin ging im selben Zeitraum zurück.

Eine Analyse einer großen deutschen Verordnungsdatenbank für das Jahr 2024 bestätigt diese Größenordnung: Zahnärztinnen und Zahnärzte verordneten in diesem Jahr rund 2,3 Millionen Patientinnen und Patienten ein Antibiotikum und waren damit nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte verordnende Gruppe. Clindamycin lag mit einem Anteil von rund 21 Prozent hinter Amoxicillin und Amoxicillin/Clavulansäure weiterhin auf dem dritten Rang – ein aus Sicht der Studienautoren auffällig breiter fortgesetzter Einsatz eines Wirkstoffs mit bekanntem Nebenwirkungs- und Resistenzprofil.

Auch die Resistenzlage unterstreicht die Bedeutung eines zurückhaltenden Einsatzes: Die deutsche S3-Leitlinie zu odontogenen Infektionen berichtet über das Gesamtkeimspektrum odontogener Infektionen und je nach Studie stark schwankende Resistenzraten – für Clindamycin zwischen 17 und 50 Prozent, für Penicillin zwischen 3 und 68 Prozent und für Amoxicillin zwischen 2 und 94 Prozent. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Leitlinie mit Empfehlungsgrad B, Clindamycin in der kalkulierten Initialtherapie ausschließlich bei begründetem Verdacht auf eine Penicillinallergie einzusetzen, diesen Verdacht mit einer strukturierten Risikoeinschätzung (z. B. PEN-FAST-Score) abzusichern und eine begonnene Clindamycin-Therapie nach Vorliegen eines Antibiogramms möglichst frühzeitig auf eine gezielte Therapie umzustellen. Auch Fluorchinolone wie Moxifloxacin gelten trotz guter Wirksamkeit wegen der Gefahr einer Resistenzentwicklung durch erhöhten Selektionsdruck nur als Reserveantibiotikum für Ausnahmefälle.

Für die Praxis bedeutet Antibiotic Stewardship in der Zahnmedizin vor allem drei Dinge: die zahnärztliche Ursachenbehandlung konsequent vor eine medikamentöse Therapie zu stellen, ein Antibiotikum nur bei tatsächlicher Indikation und mit möglichst engem, zum vermuteten Erregerspektrum passendem Wirkspektrum einzusetzen und eine als Penicillinallergie angegebene Anamnese vor dem reflexhaften Griff zu einem Reservepräparat fachgerecht zu hinterfragen, da sie sich im weiteren Verlauf häufig nicht als immunologisch relevante Reaktion bestätigt.

Kosten und Kassenleistung

Anders als die eigentliche zahnärztliche Behandlung, die nach BEMA oder GOZ abgerechnet wird, werden zahnärztlich verordnete Antibiotika wie jedes andere verschreibungspflichtige Arzneimittel über ein Kassenrezept ausgestellt und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Gesetzlich Versicherte leisten dabei die allgemein für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltende Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung – nie jedoch mehr als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung befreit.

Für viele Antibiotika-Wirkstoffe gelten zudem Festbeträge: Liegt der Abgabepreis eines Präparats mindestens 20 Prozent unter diesem Festbetrag, kann es von der Zuzahlung vollständig befreit sein. Welches konkrete Präparat in der Apotheke tatsächlich abgegeben wird, hängt außerdem von Rabattverträgen der jeweiligen Krankenkasse ab: Apotheken sind grundsätzlich verpflichtet, ein rabattbegünstigtes, wirkstoffgleiches Präparat abzugeben, sofern die verordnende Zahnärztin oder der verordnende Zahnarzt einen Austausch nicht ausdrücklich ausschließt. Für privat versicherte Patientinnen und Patienten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Versicherungstarif.

Literatur

Literatur und Quellenangaben
  • Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“. AWMF-Registernummer 007-006, Version 4.1, Stand 31.05.2026. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/007-006
  • Lodi G, Azzi L, Varoni EM, Pentenero M, Del Fabbro M, Carrassi A, Sardella A, Manfredi M. Antibiotics to prevent complications following tooth extractions. Cochrane Database of Systematic Reviews. 2021;2(2):CD003811. doi.org/10.1002/14651858.CD003811.pub3
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  • Cirkel LL, Herrmann JM, Ringel C, et al. Antibiotic Prescription in Dentistry: Trends, Patient Demographics, and Drug Preferences in Germany. Antibiotics (Basel). 2025;14(7):676. doi.org/10.3390/antibiotics14070676
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Abgerufen am 06.08.2026. bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel

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