Lexikon

60% Zuschuss bei Zahnersatz

Vor der Festzuschussregelung (2005) gab es einen prozentuellen Zuschuss der Krankenkasse zu den Kosten einer Zahnersatz-Behandlung. Je höher die Kosten für einen Zahnersatz, desto höher war auch der Anteil der Krankenkasse. Bei einem über 5 Jahre kontinuierlich geführten Bonusheft (1 x jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahneratz) stiegt der Zuschussanteil der Kasse für den Zahnersatz von 50% (Basis, ohne Bonusheft) auf 60% der Kosten, nach 10 Jahren sogar auf 65%. Ausgenommen waren die Kosten für verbrauchtes Edelmetall/Gold.

Das 2005 eingeführte befundorientierte Festzuschuss-System für die anteilige Übernahme der Zahnersatzkosten durch die Kassen hob diese prozentuale Bezuschussung auf: Für bestimmte Situationen gab es fortan feste Beträge.

Mehr zum Thema „Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz?“