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Zahnimplantation nicht erfolgreich

implantate.com Forum Forum Zahnimplantation nicht erfolgreich

  • Ersteller
    Thema
  • #306987 Antworten
    Arabika
    Gast

    Hallo an alle!
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen-bin total verzweifelt..
    Hatte neulich eine Zahnimplantation,die abgebrochen werden musste,da der ZA ein zu breites Loch gebohrt hat,wo die Gewinde des Implantates keinen primären Halt hatte. Der ZA hat auch bis zum Nervenkanal gebohrt mit der Begründung, vielleich lässt sich ein längeres Implantat reinschrauben, musste aber die Behandlung abbrechen, da er doch an den Nerv gekommen ist. Nun ja, er hat beim Bohren den Nachbahrzahn versetzt, wie ich dann zu Hause vestgestellt habe,und es sind auch Nervenschädigungen zu beobachten-wie zB Ausfallen des Geschmacksinnes und wenn ich selbst normale Geräusche höre,löst es bei mir Schmerzen aus.
    Ich muss bald wieder zum ZA, um die Fäden zu ziehen. Wie gehe ich denn da am Besten vor? Muss ich auch die Kostenfür die nicht erfolgreiche Implantation tragen?
    vielen Danke für die Antworten!

Ansicht von 17 Antworten – 1 bis 17 (von insgesamt 17)
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  • #306988 Antworten
    Hilda
    Gast

    Man ist als Patient den Stümpern leider weitgehend hilflos ausgeliefert, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Trotz Versicherung und Klage sind die Schäden dann auch nicht mehr rückgängig zu machen.
    Der Zahnarzt hat ordnungsgemäß zu arbeiten, ein Erfolg muss nicht da sein.
    Wenn ich mit der Bohrmaschine ein Loch in die Wand bohre, muss ich vorher abklären, wie die örtlichen Verhältnisse sind und wie groß mein Dübel ist. Das scheint hier nicht funktioniert zu haben.
    Wir haben hier Zahnärzte und erfahrene Laien, die zu der Arbeit dieses Arztes sicher mehr sagen können. Hier in Österreich gibt es gratis die Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei der gratis Gutachter mitarbeiten.
    Hilda

    #306989 Antworten
    Arabika
    Gast

    ich habe vor zu klagen,die Frage ist-ob es was bringt??

    #306990 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    Hallo Arabica, das ist ja krass. Nicht nur müssen Sie die Implantation nicht bezahlen (denn sie ist ja nicht erfolgt), sondern Sie haben auch einen Schadensersatzanspruch – denke ich doch mal. Zunächst mit dem Arzt sprechen (hat eine Versicherung für so was, steigt aber seine Prämie). Außerdem mit Versicherungen, Verbraucherverbänden etc. sprechen. Druck machen – Sie wollen Schadensersatz (Nachbarzahn, Nerv …). Rechtsanwalt auch (für Medizinrecht) – aber Vorsicht, dass Sie nicht hier auch noch mal Geld zum Fenster hinaus werfen. Auch Bild-Zeitung etc. ist letztlich möglich. Die Rechte der Patienten sollten gestärkt werden hier in Deutschland. Hier in Hamburg wurde wohl ein Arzt verurteilt, weil er Zähne gezogen hat, obwohl es gar nicht nötig war – hörte ich. Berichten Sie mal weiter, finde ich sehr interessant. LG Gitta

    #306991 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    Hallo Arabica, das ist ja krass. Nicht nur müssen Sie die Implantation nicht bezahlen (denn sie ist ja nicht erfolgt), sondern Sie haben auch einen Schadensersatzanspruch – denke ich doch mal. Zunächst mit dem Arzt sprechen (hat eine Versicherung für so was, steigt aber seine Prämie). Außerdem mit Versicherungen, Verbraucherverbänden etc. sprechen. Druck machen – Sie wollen Schadensersatz (Nachbarzahn, Nerv …). Rechtsanwalt auch (für Medizinrecht) – aber Vorsicht, dass Sie nicht hier auch noch mal Geld zum Fenster hinaus werfen. Auch Bild-Zeitung etc. ist letztlich möglich. Die Rechte der Patienten sollten gestärkt werden hier in Deutschland. Hier in Hamburg wurde wohl ein Arzt verurteilt, weil er Zähne gezogen hat, obwohl es gar nicht nötig war – hörte ich. Berichten Sie mal weiter, finde ich sehr interessant. LG Gitta

    #306992 Antworten
    Jutta
    Gast

    Man da verschlägt es einem ja die Sprache. Denke so etwas darf überhaupt nicht passsieren. Das ist doch schon fahrlässig was da passiert ist. Warum bist Du denn nicht zum richtigen Oralchirurgen oder zu einem Implanteur der wirklich jahrelange Erfahrungen hat gegangen? Wie Hilda schon geschrieben hat für einen Erfolg kann kein Arzt garantieren aber wenn er Pfusch gemacht hat muss er für gerade stehen, aber sie haben sie Schmerzen.

    #306993 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    Hallo Arabica,
    ich fand gerade ein interessantes Urteil und Sie sollten so vorgehen wie dort (Rechtsanwalt aus Hamburg Wandsbek, Urteil vom 10.40.12). Es waren 4 Zähne extrahiert und dann Implantate eingesetzt und zu früh wurde eine Brücke darauf befestigt. Pat. veranlasste zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren (da er wegen der Schmerzen nicht bis zum Urteil eines Gerichts warten konnte). Parallel wurde die Klage angestrengt. Urteil: Schmerzensgeld 3.500 € (keine bleibenden Schäden), Zahnarzt erhält kein Honorar (hatte er auch freiwillig drauf verzichtet). Zahnarzt muss alles bezahlen, um die medizinischen Folgen seines Behandlungsfehlers zu beseitigen (ich glaube, er musste die Beseitigung selbst versuchen). Die erforderliche Neubehandlung (Implantate + Brücke) braucht der Zahnarzt nicht zu bezahlen, hätte der Pat. ja auch sowieso bezahlen müssen, also wenn das mit den Behandlungsfehlern nicht passiert wäre. Sie sollten baldigst einen RA aufsuchen und das selbstst. Beweisverfahren veranlassen, damit der status quo dokumentiert wird. Gruß, Gitta

    #306994 Antworten
    Hilda
    Gast

    @Gitta
    wo erfährt man etwas über diese Urteile? Gibt einen Link?
    Hilda

    #306995 Antworten
    Arabika
    Gast

    danke für die Antworten! Ich werde morgen in der Uni-Klinik eine Panoramaschichtaufnahme machen lassen(damit ich die nicht erfolgte Implantation und das Loch bis zum Nervenkanal nachweisen kann) und dann auch einen Gutachter aufsuchen. Das lustige an der Sache ist auch, dass ich selbst Zahnmedizinstudentin bin..Werde also hier weiter berichten!

    #306996 Antworten
    Hilda
    Gast

    Als Zahnmedizinstudentin müsstest Du ja die Namen der guten Implantatsetzer kennen. du bekommst sicher auch gute Infos von Experten über den Vorfall und welche Möglichkeiten Du hast. So, wie es aussieht, hast Du keinen bleibenden Schaden erlitten und das ist am Wichtigsten. Mit Expertenmeinungen ausgestattet kannst Du mit diesem Zahnarzt ein persönliches Gespräch führen, sollte er gar eine Rechnung schicken, und auch, falls Du sonst welche Forderungen hast.
    Da Du offenbar an der Quelle sitzt, kannst Du in Zukunft auch hier mit Rat und Tat aushelfen und Fragen beantworten.
    Hilda

    #306997 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    @Hilda
    das besagte Urteil findet sich hier:
    http://rechtsanwalt-harder.com/newsarchiv/16-behandlungsfehler
    @Arabica
    Übrigens war ich gerade auf der Homepage die o. g. Rechtsanwalts und dort sind genau die Schritte beschrieben, die nach einem Behandlungsfehler unternommen werden sollten.
    @Forum
    Übrigens ist meinem Arzt 2009 bei einer Implantation ebenfalls ein Fehler unterlaufen: Er hat sich mit dem Handteller auf eine Brücke gestützt, als er das Implantat einschraubte. Die Brücke ist dabei kaputt gegangen. Es war zuvor von demselben ZA ein Endpfeiler entfernt worden – wegen Paraodontitis. Als er sich dann auf die Brücke stützte, brach der andere Pfeiler durch. In meiner Rechnung erscheint das als „zusätzliche Infiltrationsanästhesie“ o.ä. Die Brücke war nun allerdings schon vorher entfernungsbedürftig. Der ZA war seinerzeit entsetzt, als ich ihn darauf ansprach und meinte, er hätte einen Ruf zu verlieren und seine Prämie würde steigen. Ich habe dann nichts gemacht, weil – wie gesagt – die Brücke sowieso entfernungsbedürftig war und ich keine Chance sah, diesen Fehler des ZA zu beweisen.

    #306999 Antworten
    Hilda
    Gast

    @Gitta
    3500 Euro sind nicht viel, wenn man überlegt, welches Risiko man da eingeht,wenn man klagt und nicht versichert ist.Ich muss endlich eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Die Tarife betragen um die 200 Euro jährlich. Ohne Versicherung muss schon viel passiert sein, damit ich das Risiko einer Klage auf mich nähme.
    Ansonsten denke ich mir oft eines: Wenn alle Zähne auf einmal herausmüssen, ist das sich ein großer Schreck, aber dann hat man es hinter sich. Mit gut gemachten Implis und guter Prothetik hat man mit Glück viele Jahre Ruhe.
    Mein Hauptproblem sind die Spätfolgen der Jugendsünden(bin 61 Jahre), die vielen Füllungen und die vielen toten Zähne.Gar so viele sind es auch nicht mehr. Man erlebt immer wieder Verluste einzelner Zähne, trotz bester Hygiene, und das schmerzt!!!
    Ich habe schon so genug!!!!
    Hilda

    #307000 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    @Hilda
    3.500 € waren ja nur das Schmerzensgeld. Der beklagte ZA musste ja auch sämtliche Kosten tragen, die für die Beseitigung seiner grob fahrlässigen Behandlung anfielen und den Patienten so stellen, wie er stehen würde, wenn die ärztl. Fehler nicht gewesen wären. In diesem Fall ging das wohl. Wer einen Prozess verliert, trägt ja auch die Kosten des Rechtsstreits. Aber natürlich: die Kosten für das Sachverständigengutachten und das selbstst. Beweisverfahren sind bereits sehr hoch. Ich entdeckte neulich auch einen Vergleich, wo ein ZA 12.000 € Schmerzensgeld zahlen musste, da der Pat. ein Bonusheft hatte und seit Jahren regelmäßig dort war, der ZA aber versäumt hatte, die Parodontitis zu behandeln, wobei in der Folge die Zähne gezogen werden mussten – das fand ich auch recht interessant. Denn ich glaube schon, dass es viele Grenzfälle gibt, wo ZÄ davon absehen, eine Parodontitis zu behandeln, da sie hoffe, der Patient lässt dann Implantate machen. Nur in krassen Fällen kommt wahrscheinlich ein gerichtliches Vorgehen in Frage. Ein sehr schwieriges Feld, denn von vornherein besteht an sich ein Vertrauensverhältnis und der Pat. versucht, mit dem Arzt zusammen gegen Krankheiten vorzugehen und dann ist das Ganze umgedreht und der Arzt ist Prozessgegner. Die Beweislage ist schwierig und die ZA-Helferinnen (die vielfach ein nicht mehr zeitgemäßes Frauenbild kolportieren) kommen als Zeugen nicht in Frage. LG, Gitta

    #307001 Antworten
    Hilda
    Gast

    Wenn man etwas Schlimmes erlebt, hat, möchte man es auch so schnell wie möglich vergessen und nicht in einem jahrelangen Verfahren immer wieder aufgewühlt haben.Du erinnerst mich daran, dass ich möglichst bald die geplante Rechtsschutzversicherung abschließen muss, damit ich wenigstens das Gefühl habe, ich bin nicht hilflos.
    Ich habe inzwischen von einem Fall erfahren, wo alle Oberkieferimplantate ( festsitzend) nach 1,5 Jahren locker wurden und zu erneuern waren. Der nachfolgende Zahnarzt riet zur Klage, weil zu wenig Knochen vorhanden war und das war die Ursache. Ergebnis: Kosten waren da, kein Ergebnis.
    Um 15000 Euro bekam er inzwischen einen ganz tollen ,komplett neuen “ Oberkiefer“( festsitzend) und es funktioniert sehr gut und soll sehr schön aussehen.
    Hilda

    #307002 Antworten
    Hilda
    Gast

    @Parodontitis
    Ich hatte gerade auch so einen Fall im Bekanntenkreis. Die Ärztin hatte auf vorgebrachte Klagen und Beschwerden nicht reagiert, bis die Zähne von selbst begannen, auszufallen.Ich verstehe das nicht.
    Hilda

    #307003 Antworten
    Gitta
    Teilnehmer

    @Hilda
    Ich wollte noch zu bedenken geben, dass eine Rechtsschutzversicherung vorbringen kann, dass die Ursache dieses Rechtsstreits schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand und dass sie deshalb in diesem Fall keinen Versicherungsschutz übernehmen. Ich weiß wirklich nicht, wie dies im Falle von Zahnkrankheiten gesehen wird. Nachher hat man die Beiträge gezahlt, bekommt aber keinen Versicherungsschutz und muss den Rechtsstreit dann doch bezahlen (man kriegt das Geld ja zurück, wenn man gewinnt).
    Dass mit dem OK ist ja interessant. 2 ZÄ haben mir vorgeschlagen, alle Zähne im OK zu ziehen und 6 Impl. zu setzen. Dann war ich in einer Privatklinik und man sagte mir, dass von 8 Zähnen im OK 6 erhaltungswürdig sind und haben keinen Kostenplan für ein Langzeitprovisorium 4.500 € vorgelegt und wollen 2 Zähne ziehen und ansonsten die Parodontose behandeln. Dann wahrsch. 2 Impl. und Teleskop-Prothese. Ich komme da insgesamt nach meiner Re. auf ca. 20.000 € – bei unsicherer Progonse, was die Impl. und deren Dauerhaftigkeit betrifft. Alle späteren Behandlungen (Periimplantitis etc.) muss ich aus selbst bezahlen, übernimmt die Kasse nicht, da Implantat. Bis jetzt habe ich in der Klinik nur die Parodontitis behandeln lassen und keinen Zahn ziehen lassen. Meine Idee ist, auch die 2 fraglichen Zähne (mit chirurg. Eingriff und Knochenaufbaumal. o. ä.)gegen Parodontitis behandeln zu lassen und eine endgültige Brücke von 1-5 bis 2-5 oder sogar 1-7 bis 2-7 installieren zu lassen. Ich weiß aber noch nicht, ob diese Klinik oder ein anderer Arzt hier mitmacht. Ich habe keine Ambition mehr für weitere Implantate (habe schon 4 im UK und 2 davon haben Periimplantitis) und nehme notfalls in ein paar Jahren die Teil- oder Voll-Prothese. LG, Gitta

    #307004 Antworten
    Hilda
    Gast

    Ich verstehe bestens, dass Du genug hast.Die Peridontitisbehandlung mit Laser wird sogar in Österr. von der Kasse bezahlt ( zumindest an der Uni-Zahnklinik),die Behandlung der Periimplantitis mit Laser kostet 100 Euro privat pro Sitzung. Ich habe zwar auch genug und bald lieber irgendein Ende als gar keines,so wie jetzt, aber da ich Leute kenne, die ihre Implantate über 10 Jahre erfolgreich haben , denke ich, dass so etwas doch auch bei mir funktionieren kann.
    Hilda

    #307005 Antworten
    Anke
    Gast

    Zu diesem Thema kann ich auch einiges beitragen:
    Meine Implantatbehandlung sollte in 2001 in Berlin, Virchowklinik erfolgen. Von dort wurde ich wegen „Terminproblemen“ in die Privatarztpraxis Dr.Detlef Hildebrand (ich bin Privatpatient)Berlin,geschickt.Im Laufe der Behandlung stellte ich fest, dass dieser Arzt auch im Virchowklinikum arbeitet.So kommt man also an Privatpatienten ! Nach 22 Behandlungen besaß ich einen herausfallenden Zahnersatz auf Implantaten.Daraufhin habe ich auf die Abschlußrechnung über 16 000,00 € nur 6000,00€ gezahlt, um den Arzt zu Fehlerbehebung zu zwingen. Er hat behautet, es sei alles ok und hat mich auf Zahlung der Restsumme verklagt.Da ich ja Rechtsschutz versichert bin, habe ich Gegenklage erhoben. Nach 10 ! Jahren Prozessdauer wurde das Urteil gesprochen : der Arzt hat Anspruch auf sein Honorar, 2 Gutachter haben die Fehlerhaftigkeit der Arbeit bestätigt. Durch die lange Prozessdauer bekomt der Arzt nun von mir mit Zinsen 15 000 € und er muss alle Folgekosten der weiteren Behandlung übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung hat mir auf Grund der hohen Kosten den Vertrag gekündigt und der Arzt weigert sich die angefallenen Rechnungen zu bezahlen.Das heißt, ich müßte wieder klagen ! Aber nun werde ich an die
    Öffentlichket gehen !

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