Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Teleskopprothese gegen feste Brücken wechseln

Heike
Heike

Guten Tag,
wenn nach Nachbesserungen die Teleskopprothese nicht verwendbar ist und der ZA feste Zirkon-Brücken kostenlos(?) im Rahmen der Nachbesserung anbietet bzw. neues Provisorium schon in Arbeit ist, wie gestalteten sich jetzt die Kosten? Muss die nicht verwendete Prothese (HKP KK erfolgt + Kostenvoranschlag ZA unterschrieben) oder der tatsächliche verwendete Zahnersatz (Kosten unbekannt) bezahlt werden.
Muss man diese Änderung der KK zur Überprüfung melden, wenn ja, durch wen? Es sind ja andere (zusätzliche) Kosten entstanden.

Vielen Dank für eine rasche Antwort.
Heike



Docwolff
Docwolff

Guten Tag,
für jeden Zahnersatz ist grundsätzlich ein HKP bei der KK einzureichen. Wenn ein erstellter Plan gerade abgerechnet wurde, tritt damit ein Gewährleistungsfall ein, der im Grunde über einen Gutachter laufen würde.
Bei einer internen Einigung zwischen ZA und Patient über eine Neuanfertigung kommt man in eine Grauzone. Hier könnte man am ehesten "Leistung auf Verlangen" also eine komplett private Neuanfertigung auf Initiative des Patienten umsetzen. Ansonsten steht der Behandler im Streitfall komplett im Regen.
Die Kostenverteilung wäre davon unabhängig regelbar.
Mein Tipp: das Vorgehen trotzdem mit der KK abstimmen.
mfg
Wolff



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