Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Mängelgutachten erfolgversprechend???

R. Dittrich
R. Dittrich

Nach einem Eingriff zum Knochenaufbau ein halbes Jahr zuvor (kein Sinuslift) sind bei mir im Februar 2000 im Oberkiefer links 2 Implantate als Ersatz für fehlende Backenzähne gesetzt worden. Nach einer Einheilphase von 9 Monaten ist ein Monat nach Überkronung Impantat Nr. 1 und ein Monat später Implantat Nr. 2 herausgefallen. Dabei entstand ein Durchbruch bis zur Kieferhöhle, der genäht werden musste. Der Kieferchirurg, der die Implantate gesetzt hat, schiebt die Schuld auf meinen Zahnarzt, der die Überkronung vorgenommen hat und der wenig Erfahrung mit Implantaten hat. Eine Angestellte der Implantatfirma war beim Herstellen der Abdrücke für den Zahntechniker und beim Aufschrauben der Kronen dabei und berichtete dem Kieferchirurgen, es wäre „ein Drama mit meinem Zahnarzt“ gewesen, nachdem dieser einige Schwierigkeiten bei den genannten Arbeitschritten hatte.
Der Zahnarzt wiederum vermutet, daß der Knochenaufbau vor Setzen der Implantate nicht ausreichend war (kein Eigenknochen) und die Implantate so gesetzt wurden, daß mit einer großen Hebelwirkung und einem geringen Abstand der Implantate zu viel Druck auf dem Knochen lastete.
Nachdem ich zeitgleich mit dem Herausfallen der Implantate erfuhr, daß ich schwanger war, wollte ich vor weiteren Maßnahmen zunächst mal in Ruhe mein Kind zur Welt bringen.
Nun ist das Baby da und ich erwäge, die Landeszahnärztekammer Hessen um die Erstellung eines Mängelgutachtens zu bitten. Dieses würde mich aber nochmals in etwa 1000 Euro kosten (eine genaue Angabe der Kosten ist der Landeszahnärztekammer nicht möglich). Nachdem die Implantate mit Kronen inkl. Entfernung der Implantate mich schon mehr als 11 000 DM gekostet haben (besonders zynisch finde ich die Rechnung des Kieferchirurgen über das Entfernen eines Implantates über 400 DM inkl. OP-Zuschlag und Anästhesie, obwohl er das Implantat nur mit der Hand herausgezogen hat im Beratungszimmer und aufgrund der Schwangerschaft auch keine Betäubung vorgenommen wurde) scheue ich natürlich weitere Kosten. Der Kieferchirurg ist auch nicht bereit, die Implantate nochmals auf seine Kosten zu setzten, da in der Schwangerschaft auch noch die Backenzähne oben rechts behandelt werden und nun eventuell sogar gezogen werden müssen, so daß nach Ansicht des Kieferchirurgen nun eine Neuimplantation links oben nicht mehr sinnvoll ist „da das ganze System im Oberkiefer nun nicht mehr stimmen würde“. Zu einer Rückerstattung von Kosten ist auch keiner bereit!
Mir ist klar, daß bei Implantaten die Behandler nur bei grob fahrlässigem Verhalten haften, da es eine statistisches Risiko gibt, daß Implantate herausfallen. Wie sieht aber die Lage aus, wenn die Implantate schon nach so kurzer Zeit herausfallen (ein bzw. zwei Monate??). Ich habe alles, was passiert ist und gesagt wurde, protokolliert. Da die Implantate ja aber herausgefallen sind, gibt es als Beweis sonst nur die Röntgenbilder, die der Zahnarzt und der Kieferchirurg angefertigt haben und die ich selbst nicht habe.
Ist ein Mängelgutachten erfolgversprechend und sind ähnliche Fälle bekannt, in denen es zu einer Rückzahlung der Kosten gekommen ist? Ich wäre sehr sehr dankbar für eine Antwort!

Mit besten Grüßen, R. Dittrich



P.Müller
P.Müller

Sehr geehrte Frau Dittrich,

denke dieses ist alles schwer zu beantworten.
Eines ist aber doch ganz sonnenklar. Wenn Sie
bei der Entfernung der Implantate keine Narkose bekamen, können Sie hierüber auch keine Rechnung erhalten. Warum haben Sie bei der Rechnung kein Einspruch geübt?
Fordern Sie die Kosten umgehend zurück.
Nehmen Sie sich zur Not einen Anwalt.
Ihre Implantate wurden in einen Beratungszimmer enrfernt ??
Sie hätten eventuell böse Entzündungen bekommen könnten, da dieses Zimmer sicherlich voller Keime ist.

MFG
P.Müller



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
der Rechnungsbetrag für das Entfernen der Implantate ist mit Scherheit so nicht korrekt. Die Implantate nach so kurzer Zeit zu verlieren spricht eher für die Darstellung des ZA, daß diese nicht eingeheilt waren- und damit eine Belastung nicht standhalten konnten. Ob ein Mängelgutachten/Beweissicherungsverfahren für Sie erfolgreich verläuft hängt m. E. wohl davon ab, ob dieser negative Behandlungserfolg schon in der Planung oder während der Umsetzung klar zu erkennen war. Das kann nur ein Gutachter mit allen Unterlagen entscheiden. In Ihrer Situation würde ich eher dazu raten, die Sache nicht so stehen zu lassen. Viel Erfolg.
B. Zahedi



Dr.Gunter Scholles
Dr.Gunter Scholles

Sehr verehrte Frau Dittrich,

aufgrund Ihrer Schilderung rate ich zunächst ein Schlichtungsgespräch bei der zuständigen Landeszahnärztekammer zu führen. Dieses ist für Sie kostenfrei und erfahrungsgemäß ist unter den involvierten Parteien mit einer Einigung zu rechnen. Sollte keine Übereinstimmung in der Beurteilung erreicht werden, ist ein Sachverständigengutachten zu erstellen, um die komplexe Situation zu erhellen. Viel Erfolg Dr. Gunter Scholles



R.Dittrich
R.Dittrich

Sehr geehrter Herr Müller,
zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort!!!
In meiner Naivität hatte ich angenommen, es wäre besser, zunächst mal alle REchnungen zu bezahlen, um danach in aller Ruhe mit dem Kieferchirurgen über das weitere Vorgehen "im Guten" zu verhandeln. Leider ist mir der Kieferchirug zu der Frage nach den falschen Rechnungspositionen ebenso wie zu der Frage, warum die Gesamtrechnung weit über dem Kostenvoranschlag lag, bis heute eine Antwort schuldig geblieben. Wahrscheinlich hilft da wirklich nur ein Anwalt oder die Zahnärztekammer! Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Der Hinweis auf mögliche Entzündungen wiegt umso schwerer, als ich schwanger war und Komplikationen eventuell auch mein Kind betroffen hätten - zum Glück ist es dazu nicht gekommen!!!.

Beste Grüße, R. Dittrich



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
von einer an sich unproblematische Entfernung eines gelockerten Implantats geht im allgemeinen keine besondere Infektionsgefahr aus. Einen gelockerten Zahn wird man ja auch nicht im sterilen OP entfernen.
B. Zahedi



R. Dittrich
R. Dittrich

Sehr geehrter Herr Zahedi,
tausend Dank für Ihre Antwort!

Der Kieferchirurg sagte mir, daß er eine Festigkeitsprüfung der Implantate vor Freigabe zum Überkronen vorgenommen hätte und die Implantate wären bombenfest gewesen. Allerdings weiß ich nicht, wíe diese Prüfung ausgesehen haben soll, nach Freilegen der Implantate wurde nicht mal ein Röntgenbild angerfertigt und bei dem Kontrolltermin eine Woche später ebenfalls nicht. Die einzige Maßnahme war Ansicht per Auge bzw. eventuell Überprüfen per Abtasten mit der Hand. Reicht das als Festigkeitskontrolle?

Danke für Ihren Rat!

Beste Grüße, R. Dittrich



R.Dittrich
R.Dittrich

Sehr geehrter Herr Scholles,

vielen Dank auch für Ihre Antwort und den guten Tip!
Bisher hab ich mehrfach mit der Landeszahnärztekammer telephoniert, bislang hat dort allerdings keiner die Möglichkeit eines kostenfreien Schlichtungsgespräches erwähnt.
Ich werd gleich nächste Woche anrufen und um ein solches Schlichtungsgespräch bitten, das wäre ja wirklich eine tolle Möglichkeit!
Wenn es aber doch zu einem Sachverständigengutachten kommt, reichen die Röntgenbilder dem Gutachter zur Beurteilung der Situation, denn ansonsten gibt es ja nur Aussagen, die gegen Aussagen stehn??

Nochmals vielen Dank an Sie und Ihre Kollegen für die wertvolle Arbeit in diesem Forum!!!!

Beste Grüße, R. Dittrich



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
um die Festigkeit bzw. Einheilung eines Implantats zu überprüfen dienen klinischer Eindruck (rel. unsicher), Röntgenbild (Standard) und elektromechanische Verfahren (Periotest, gibt absoluten Wert für die Stabilität an).
Gruß
B. Zahedi



Dr.Gunter Scholles
Dr.Gunter Scholles

Sehr verehrte Frau Dittrich,

jeder durchgeführten Behandlung sollte eine solide Diagnostik zugrunde liegen, welche zur Beurteilung bei Streitigkeiten herangezogen werden kann. (Implantatplanung, Aufklärungsdokumentation, Modelle, Röntgenbilder, Fotodokumentationen, OP-Bericht, Verlaufskontrolle usw.) Die Landeszahnärztekammer Hessen verfügt über Gebiets-Referenten, (Zahnärzte) welche Ihnen sicher weiterhelfen werden. Fragen Sie nach dem für Sie zuständigen Kollegen.

Viel Erfolg

Gunter Scholles



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