Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Abweichung vom Heil-und Kostenplan führt zur Nicht-Erstattung: Vorgehen?

Katha_51
Mitglied seit 16. 02. 2023
2 Beiträge

Liebes Forum,

mir wurde im Dezember ein Keramikimplantat eingesetzt. Vorab habe ich bei meiner privaten Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan eingereicht, der auch bewilligt wurde. Nun wurde statt eine einteiligen ein zweiteiliges Implantat eingesetzt.

Erfahren habe ich das erst im Rahmen der Nicht-Erstattung, da die Kasse die Rechnung ablehnte. Obwohl medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Abgelehnt wurde die Gesamtrechnung, obwohl der einzige Posten, der verändert wurde, der Typ des Implantats war.

Hätte ich vorher einen neuen HKP seitens meines Arztes bekommen müssen, wenn dieser vorher schon geplant hat, doch ein anderes Implantat einzusetzen?

Wie ist das Vorgehen, wenn sich während der OP zeigt, dass vom HKP abgewichen werden muss?

Mir ist jetzt ein riesiger finanzieller Schaden entstanden, da die Gesamtkosten ( alle Kosten in Verbindung mit der OP) abgelehnt wurden durch diese Abweichung.

Widerspruch wurde bereits eingereicht. Ohne Erfolg.

Würde eine Stellungnahme des Arztes helfen? Ist dieser verpflichtet bei so einer Änderung diese zu verfassen?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Katha



Docwolff
Docwolff

Guten Tag,
eine Ablehnung eines 2teiligen Implantats satt eines einteiligen würde eine fachliche Ablehnung des Implantattyps beinhalten, was eine Versicherung gar nicht kann (Anmassung).
Hier sollten Sie Ihren Behandler involvieren, der sich mit den Schreiben der Versicherung an den BDIZ wendet. Das sollte in einem grösseren Rahmen geklärt werden.
mfg
Wolff



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