Was darf Zahnersatz (auf eigenen Zähnen) kosten? Übersicht der Preise.
Der Festzuschuss 2024 der Krankenkasse bei einer Zahnlücke
Ob Zahnbrücke oder Implantat: gleich hoher Zuschuss
Die Krankenkassen beteiligen sich bei einer Zahnlücke an den Behandlungskosten mit dem sogenannten Festzuschuss. Eine Lücke kann man sowohl mit einer Zahnbrücke (Regelversorgung), als auch mit einem Implantat schliessen. Der Kassenzuschuss bleibt in beiden Fällen gleich hoch.
Für den Eigenanteil des Patienten bedeutet das: Kosten für eine Zahnbrücke bzw. Kosten für ein Implantat abzüglich dem Festzuschuss der Krankenkasse.
Zahnlücke: Regelleistung Zahnbrücke bestimmt die Höhe des Kassenanteils
Zahnlücke: Brücke Regelleistung
Ein Unterschied beim Kassenanteil gibt es in Abhängigkeit von der Lage der Lücke im Kiefer, da es im sogenannten Sichtbereich einen weiteren Zuschuss gibt: für eine lippenseitige Keramik (Verblendung). Den Sichtbereich hat die Kasse im Oberkiefer zwischen Zahn 5 auf der einen Seite (15) bis Zahn 5 der anderen Seite (25) definiert, unabhängig davon, was man wirklich sieht. Im Unterkiefer geht der Sichtbereich noch weniger weit, und zwar nur bis zum Zahn 4 (34-44).
Alle Kassenpatienten bekommen 60% der Regelleistung selbst ohne Bonusheft. Bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft gibt es 70%, nach 10 Jahren sogar 75%! Der Härtefall erhält 100% der Regelleistung.
Der Festzuschuss für eine Zahnbrücke erhöht sich jährlich
Üblicherweise erhöhen die Krankenkassen aufgrund der Inflation die Kassenzuschüsse für die Patienten jedes Jahr. Da sich aber auch die Preise beim Zahnarzt für Zahnersatz erhöht, kann es sogar sein, dass Sie tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.
Vor Beginn der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, DAK, TK, BEK etc.) genehmigt werden.
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
507,59€ | 592,19€ | 634,49€ | 845,99€ |
60% | 70% | 75% | Härtefall |
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73,87€ | 86,18€ | 92,34€ | 123,12€ |
Kasse zahlt nur nach Genehmigung des Heil-und Kostenplans (HKP).
Der Gesamtzuschuss bei einer Zahnlücke liegt 2024 damit je nach Lage und Bonus zwischen 508€ und 912€ (bei einer Zahnbrücke mit 2 Pfeilern und einem Brückenglied innerhalb der Verblendgrenze wird der Zuschuss 2.7 drei mal gewährt), im Härtefall gibt es bis zu 1215€.
Dieser Festzuschuss gilt in gleicher Höhe auch für ein Einzelzahnimplantat. Ein höhere Beteiligung aufgrund höherer Kosten gibt es nicht mehr.
Kassenzuschuss für große Brücken: wenn 2 oder 3 (4) Zähne nebeneinander fehlen
Der Festzuschuss erhöht sich zwar für größere Brückenspannen (wenn mehr als 1 Zahn fehlt), aber da als Regelleistung nur Brückenglieder dazukommen, ist der Betrag auch nicht so hoch. Dadurch wird es relativ teuer, wenn z.B. 2 oder mehr Implantate zum Lückenschluss eingesetzt werden.
Wenn 4 Zähne nebeneinander fehlen, ist die Lücke zu groß für eine stabile Brücke. Hier käme der Festzuschuss für eine Prothese zum Tragen.
Ausnahme: eine Frontzahnbrücke für 4 fehlende Schneidezähne, von Eckzahn auf Eckzahn (2.4).
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
579,02€ | 675,53€ | 723,78€ | 965,04€ |
Bis zu 4 zusätzliche Verblendungs-Festzuschüsse nach 2.7 möglich s.o. |
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
646,51€ | 754,26€ | 808,13€ | 1.077,51€ |
Bis zu 5 zusätzliche Verblendungs-Festzuschüsse nach 2.7 möglich |
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
708,49€ | 826,57€ | 885,62€ | 1.180,82€ |
Hier gibt es zusätzlich 6 x den Verblendungs-Festzuschuss nach 2.7 | |||
443,22€ | 577,08€ | 554,04€ | 738,72€ |
Festzuschuss bei 2 Zahnlücken nebeneinander
Bei der Konstellation Zahn–Lücke–Zahn–Lücke–Zahn würde der Festzuschuss 2.5 zusätzlich zu den Festzuschüssen nach 2.1 bis 2.3 gezahlt. Dazu kommen noch Zuschüsse für Verblendungen.
Die Zahl der insgesamt zu ersetzenden Zähne ist bei einer Brücke aber begrenzt.
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
281,53€ | 328,45€ | 351,91€ | 469,21€ |
Bis zu 2 zusätzliche Verblendungs-Festzuschüsse nach 2.7 möglich |
Zuschuss zu einem Geschiebe (Gelenkverbindung)
Wenn Zahnpfeiler nicht parallel genug stehen (gemeinsame Einschubrichtung), kann eine feste Brücke nicht direkt eingesetzt werden. Hier besteht die zahntechnische Möglichkeit, ein Gelenk (sogenanntes Geschiebe) einzubauen, um eine Zahnbrücke einzugliedern. Je Lücke mit dieser Notwendigkeit gibt es den Festzuschuss 2.6,
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
207,71€ | 242,33€ | 259,64€ | 346,18€ |
Festzuschuss bei Anhängerbrücke/Freiendbrücke
Normalerweise wird ein fehlender Zahn durch eine Brücke mit sogenannten endständigen Pfeilern ersetzt: den Zähnen rechts und links der Lücke. In Ausnahmefällen können auch 2 nebeneinander stehende Zähne durch Überkronung mit einander verblockt werden und das Brückenglied im Verbund angehängt werden: die Anhängerbrücke oder Freiendbrücke.
Voraussetzung hierfür ist eine geringe Belastung auf dem Brückenglied (Biegelast), wie sie nur bei Frontzähnen und kleinen Backenzähnen zu erwarten ist. Die Kassenbeteiligung hierfür entspricht der der kleinen Lücke, 2.1. Wenn die hinteren Backenzähne fehlen, entsteht eine Freiendsituation, die nicht durch eine festsitzende Brücke gelöst werden kann ud auch nicht durch eine Anhängerbrücke gelöst werden soll (s.u.).
Festzuschuss bei mehreren und/oder sehr großen Lücken
Eine feste Brücke für 3 Lücken nebeneinander (K-B-K-B-K-B-K), K=Krone auf Zahn, B=Brückenglied/fehlender Zahn) sind als Kassenleistung und damit in der Festzuschussregelung nicht vorgesehen. Auch werden größere Zahnbrücken für mehr als 4 fehlende Zähne nicht bezuschusst.
In solchen Lückensituationen ist der herausnehmbare Zahnersatz als Kassenleistung und damit bei der Bezuschussung vorgesehen. Unabhängig davon gibt es aber für jeden überkronungsbedürftigen Zahn den Kronen-Festzuschuss.
Freiendsituation: kein Festzuschuss für eine Brücke
Wenn die hinteren Zähne in einer Zahnreihe fehlen, kann keine Abstützung mehr durch eine Brücke erfolgen, da nach hinten hin ja ein Pfeilerzahn fehlt. Auch eine Anhängerbrücke wird aufgrund der hohen Biegelast nach hinten von der Krankenkasse abgelehnt.
Hier ist der herausnehmbare Zahnersatz die Regelleistung. Beim Freiende sind Implantate die einzige festsitzende Alternative.
Weitere Informationen:
Kassenzuschuss bei Zahnersatz und Implantaten
Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)
Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Gibt es auch Zahnersatz-Alternativen die besser sind als Implantate?