Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Zur Erlangung eines Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, nach den Massgaben der Konsensuskonferenz für Implantologie, müssen approbierte Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die Konsensuskonferenz für Implantologie ist ein Gremium, das sich aus Vertretern der Fachgesellschaften der Implantologie, DGI, DGZI, BDiZ und den Facharztverbänden der Oralchirurgen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammensetzt, um über Definitionen und therapeutische Richtlinien Einigung zu erzielen. Die Fachgesellschaften DGOI und DZOI sind nicht Mitglied der Konsensuskonferenz.

Für eine Zertifizierung zum Tätgkeitsschwerpunkt (Konsensuskonferenz für Implantologie) müssen folgende Kriteriuen erfüllt sein:

  1. Implantologische Tätigkeit von mehr als 3 Jahren;
  2. Setzen und/oder Zahnersatzversorgung von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen;
  3. Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien (z.B. ein Curriculum Implantologie oder eine vergleichbare Ausbildung).


Als Zeiten implantologischer Tätigkeit gelten auch Zeiten, die vor der Selbstständigkeit (assistenz(zahn)ärztlichen Tätigkeit) anerkannt werden.

Die Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten (Implantatprothetik) wird dabei der implantologischen Tätigkeit zugerechnet.
Für rein operativ tätige Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die Fortbildung in zahnärztlicher Prothetik durch Bescheinigungen über die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen mit Lernzielkontrolle nachzuweisen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt ist kein Dauertitel. Er muss durch geeignete Fortbildungsmassnahmen (Punkte müssen gesammelt werden) und Fortführen der implantologischen Tätigkeit "erneuert" werden.

Viele Zahnärztekammern weisen aber ebenfalls den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie aus. Meistens ist dafür kein Nachweis spezieller Fortbildungen oder implantologischer Erfahrung notwendig. In vielen Fällen wird ein TSP nur über die Selbsteinschätzung auf Antrag vergeben. Eine echte Qualitätsprüfung ist dies natürlich nicht.

Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie darf auf dem Praxisschild, Briefbogen, Homepage oder Telefonverzeichnis ausgegeben werden.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 25. Juli 2023