Kasse zahlt jetzt professionelle Zahnreinigung bei Parodontitis

Die Behandlungsrichtlinien für Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinien) wurden endlich an den neusten Stand der Wissenschaft angepasst. Damit wird sich für gesetzlich versicherte Parodontitispatienten und Zahnärzte einiges verbessern.

Neues Konzept zur Bekämpfung von Parodontitis

Die Gesetzliche Krankenkasse ist zwar bislang für die Kosten einer Parodontosebehandlung aufgekommen, die Nachsorge war in diesem Therapieplan jedoch nicht enthalten. Es handelt sich bei der entzündlichen Zahnbetterkrankung aber um eine chronische Erkrankung, die ohne Betreuung foranschreitet. Deswegen kommt der Nachsorge auch so eine große Bedeutung beim Kampf gegen die Volkskrankheit zu.

Behandlungserfolg durch „UPT“ sichern

Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) wird die antiinfektiöse und gegebenenfalls chirurgische Behandlung zukünftig unterstützen. Dazu gehört, den Patienten aufzuklären und zu motivieren, bei der Zahnpflege „am Ball zu bleiben“. Bei der beschlossenen Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung (PZR) von Parodontosepatienten kann man von einem Meilenstein sprechen. Die PZR galt bislang als „Luxus“ den sich viele gesetzlich Versicherte nicht leisten können, obwohl es essenziell für den Behandlungserfolg ist. Menschen, die ihrer Zahnpflege nur bedingt nachkommen können (zum Beispiel krankheitsbedingt), profitieren besonders von der Unterstützung durch die Kasse. Diese Entscheidung trägt zu einer besseren Gesundheit nicht nur der Zähne bei.

Was ist Teil der PAR-Behandlung?

Die UPT beinhaltet eine Mundhygienekontrolle und bei Bedarf eine Mundhygieneunterweisung. Dazu gehört außerdem die vollständige Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen. Je nach Parodontose-Grad werden erneut die Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen gemessen, das Sondierungsbluten dokumentiert und wenn nötig eine erneute subgingivale Instrumentierung an den betroffenen Zähnen durchgeführt. Der Parodontalzustand soll während der zwei Jahre regelmäßig untersucht werden. Der Befund des Schweregrades der Parodontose bei Ersterhebung zu Beginn der Therapie gibt die Häufigkeit der Untersuchung vor. Sie liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr. Wenn die Behandlungsdauer von zwei Jahren nicht ausreichend ist, kann bei der Krankenkasse ein Antrag zur Verlängerung der UPT gestellt werden.

Parodontitis verstehen, um sie zu bekämpfen

Nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase haben Versicherte mit der UPT über zwei Jahre Anspruch auf eine strukturierte und individuelle Nachsorge. Außerdem erhalten sie bei ihrem Zahnarzt eine ausführliche Beratung. Durch die Unterstützung während der Therapie, wird sich ein größeres Bewusstsein für die Volkskrankheit Parodontose und ihre (fatalen) gesundheitlichen Folgen erhofft.

Quelle: KZBV

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 10. Juni 2021

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