Bedingungen für Zahnversicherungen selbst für Experten oft schwer zu durchschauen


Die Versicherungsbedingungen sind allerdings selbst für Experten oft schwer zu durchschauen. Informationen von Verbraucherzentralen sind dabei ebenso empfehlenswert wie Berichte der Stiftung Warentest (z.B. „Finanztest 5/2010“).

Die meisten Versicherungen lassen vor Vertragsabschluss kontrollieren, in welchem Zustand die Zähne sind. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags angeraten, geplant oder begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Auch ist Zahnersatz für Zahnlücken, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, in der Regel nicht mitversichert. Dies ist besonders bei Versicherungsgesellschaften zu beachten, die keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn fordern, jedoch im Fall der Leistungsinanspruchnahme den behandelnden Zahnarzt im Rahmen der Schweigepflichtentbindung zur Auskunft auffordern. Der Zahnarzt ist verpflichtet, umfassend und schonungslos über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten Auskunft zu erteilen.

„Der Zahnarzt kann zwar den Mundgesundheitszustand beurteilen und feststellen, welches Erkrankungsrisiko vorliegt, eine bestimmte Versicherung empfehlen kann er aber nicht. Nach wie vor gilt: den besten Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz bietet eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge“ , betont Dr. Oesterreich. Ein ausführliches Informationsblatt liegt in den Zahnarztpraxen vor. Weitere Informationen unter www.zaekmv.de, Menüpunkt Patientenberatung.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 23 Juli 2010